tankflasche / lpg-tank

  • eine frage an die technisch geschulten und rechtlich sattelfesten:

    meine womo bekommt einen lpg-tank unterflur zur versorgung des fahrmotors. da es mir bisher nicht gelungen ist, einen lpg-tank mit zwei entnahmestellen (1x flüssigphase für den fahrmotor, 1x gasphase für heizung und warmwasser etc.) zu bekommen (eventuell wohl auch nicht zulässig) muss ich leider umplanen.

    meine idee (mit der bitte um begutachtung):
    - unterflur der lpg-tank ausschlisslich für den fahrmotor
    - in der kabine eine tankflasche für heizung, herd etc.
    - EIN einfüllstutzen an der fahrzeugaussenseite, dann ein t-stück und die weitere befüllzuleitung 1x zum unterflurtank und 1x zur tankflasche

    ich will damit sicherstellen, dass bei jedem lpg-tanken für den fahrmotor auch die tankflasche gleich wieder gefüllt wird. geht das so???

    in erweiterung dieser idee:
    gibt es eine variante, den lpg-tank mit der tankflasche so zu verbinden, dass bei längerem stehen und hohem verbrauch aus der tankflasche, gas vom unterflurtank in richtung tankflasche nachgeliefert wird???

    lg
    jörg

  • Also das mit der dualen Entnahme ist wohl heute nicht mehr zulassungsfähig.
    Deine Verbindung der 2 Gasspeicher vermutlich auch nicht, der Gesetzgeber steht nicht so auf kreative Ideen :mrgreen:
    Aber Genaueres kann dir Krabbe dazu sagen.

    Gruß, Holger

  • Hallo halber,
    deine Überlegungen habe ich vor ein paar Jahren auch angestellt. Habe sie aber dann wieder verworfen, weil ich kein "passendes" Basisfahrzeug gefunden habe.
    Das Thema hatten wir hier im Forum bereits. Damals hast du die Meinung auf gestellt, in Deutschland sei alles verboten, was nicht ausdrücklich erlaubt sei. Dem sist meiner Meinung nach nicht so. Wenn ein TÜV Sachverständiger einen technischen Umfang ablehnt, hat er dafür einen Nachweis zu führen, dass eine bestimmte Norm oder Ähnliches nicht erfüllt wird. Ich muss nicht einen Beleg dafür bringen, dass etwas ausdrücklich erlaubt ist.

    Zitat von halber

    da es mir bisher nicht gelungen ist, einen lpg-tank mit zwei entnahmestellen (1x flüssigphase für den fahrmotor, 1x gasphase für heizung und warmwasser etc.) zu bekommen (eventuell wohl auch nicht zulässig) muss ich leider umplanen.

    Kurz vorab. Stand von 2008: Tank mit 2 Entnahmen erlaubt (besser: nicht verboten), Mischanlage bzw. umfüllen nicht erlaubt.

    Die nachfolgenden Hinweise stammen vom Deutschen Verband Flüssiggas e.V. aus dem Jahr 2008. Ich habe damals auch weder einen Anbieter für Tanks mit 2 Entnahmestellen gefunden noch eine Firma, die einen solchen Tank gebaut hätte (habe mich aber nicht in das Thema "verbissen"). Verboten ist das aber nicht.
    http://www.gaskutsche.de/lpg_rolf.html

    Die Vorschriften für die Einzelsysteme müssen allerdings eingehalten werden.
    In der G607 im Anh C werden Tanks zur Bevorratung des Gases Behälter nach R 67-01 gefordert.
    In ECE R 67-01 Anh 10 (evtl auch ECE R 115) werden diese Tanks dann in der Bauart und in den Prüfverfahren beschrieben.
    Die einschlägigen Vorschriften zum Thema:
    Weitere Vorschriften
    EN 1949
    VdTÜV Merkblatt 750

    Zur Befüllung einer Tankkombination bzw. zum Umfüllen hieß es damals unter anderem:
    "... Das Umfüllen von einem Tank auf den anderen ist weder ratsam noch dient es meiner Erkenntnis nach dem evtl. Zweck, zwei Anlagen voneinander zu trennen. Getrennte Anlagen sind dauerhaft voneinander getrennte Einrichtungen. Ein Absperrventil trennt nichts, es sperrt eben nur einen Teil einer Anlage ab.
    Ein Hinweis sei noch erlaubt: Das Betanken einer solchen Kombinationsanlage mit Brenngas ist dann aber nicht mehr zulässig, da das Brenngas nicht mit der Mineralölsteuer auf Energieträger für Mobilitätszwecke belegt ist. Heizen ist der herrschenden Meinung nach der Fortbewegung gegenüber steuerlich besserzustellen. Es verhält sich im Grunde, wie bei einer Standheizung eines Dieselfahrzeugs, bei dem Sie ebensowenig Heizöl in den gemeinsamen Tank geben dürfen, auch nicht anteilig."

    In wie weit die Vorschriften heute anders sind, weiß ich nicht.
    Viel Erfolg bei der weiteren Umsetzung.
    Gruß Restler

  • Hallo,

    La Strada hat einen Sprinter mit LPG-Anlage ausgebaut und entnimmt auch das Gas für den Wohnraum
    aus diesem Tank.
    Im Bericht in der Promobil steht aber auch das es für solche Gasanlagen eine Einzelabnahme braucht.

    Gruß Christopher

    Mercedes Vario 816 mit Holzkoffer

  • In der, von restler bereits angeführten, ECE R 67 steht mehr oder weniger drin, dass aus einem Tank für den Betrieb des Motors keine Gasentnahme für weitere Verbraucher zulässig ist, außer für eine Heizung. Den genauen Wortlaut bitte selber nachlesen.

    Ich habe jetzt gerade keine Zeit mir die ECE R 67 nochmal genau durchzulesen, aber ich würde aus dem Bauch raus sagen, dass eine Verbindung von mehreren Tanks für verschiedene Entnahmen auch nicht zulässig ist.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

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