Moin!
Bei meinem Wohnmobilausbau habe ich einen Gaskasten gebaut, der nur nach oben zu öffnen ist (dichter Deckel)
Ich war der Ansicht, dass diese Konstruktion sicherer sei, da ein herkömmlicher Gasschrank das Risiko einer Gasdurchlässigen Tür hat.
Jetzt lese ich allerdings in der G607-Verordnung, dass ein Flaschenschacht nur bei 5kg-Flaschen zulässig ist.
Meine Konstruktion zählt vermutlich als Flaschenschacht.
Warum ist diese bei Gasflaschen über 5kg nicht zulässig?
Oder habe ich da etwas falsch verstanden?
Ich kann immer noch eine Tür einbauen...