Brauchen Kocher eine Bauartgenehmigung ?

  • Der TÜV Nord hat als einzige Aussage zum Kocher hier etwas stehen:

    http://www.tuev-nord.de/cps/rde/xchg/tng_de/hs.xsl/_3061.htm

    Zitat aus obigem Link:

    "Ist der Kocher nicht fest eingebaut, benötigen Sie einen sicherheits- und bedientechnisch geeigneten Platz im Wohnbereich. Der Kocher "muss für Innenräume zugelassen sein"."

    Aha, er muss für Innenräume zugelassen sein ...
    Ein Kocher für Boote sollte diese Voraussetzungen doch eigentlich erfüllen, allerdings ist mir nicht klar, welche Dokumente das --"muss für Innenräume zugelassen sein"-- sicherstellen. Welche Prüfnorm greift denn hier ?

    Gruß
    Jens

    Das isländische Pferd, eines der geländegängigsten Transportmittel der Welt

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