Gasmischbetrieb 30mbar/50mbar?

  • hallo krabbe

    darf man ein 30mBar und ein 50mBar netz in einem womo betreiben (also völlig getrennt mit zwei flaschen, zwei reglern, zwei absperrverteilern etc)?

    denn 50Bar geräte darf man ja an 30mBAr nicht betreiben, das wäre wahrscheinlich technisch möglich aber rechtlich nicht, oder?

    lg
    g

  • Ich hab die DIN EN 1949 gerade nicht zur Hand, die liegt zu hause. Ich schau heut abend mal rein. Aus dem Bauch würde ich sagen, dass es nicht zulässig ist, aber ich schlag den genauen Wortlaut noch mal nach.

    Aber eigentlich ist das ein anderes Thema.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von Krabbe

    Ich hab die DIN EN 1949 gerade nicht zur Hand, die liegt zu hause. Ich schau heut abend mal rein. Aus dem Bauch würde ich sagen, dass es nicht zulässig ist, aber ich schlag den genauen Wortlaut noch mal nach.

    Aber eigentlich ist das ein anderes Thema.

    danke

    lg
    g

  • ich hatte die gleiche Frage dem Gasmann meines Vertrauens gestellt (der die Anlage neu abnehmen sollte) und der hätte sie mir abgenommen. Bei völliger Trennung der Systeme wäre das machbar. Aber halt ein riesen Aufwand.
    Ich habe mich dann doch zu einem einheitlichen Druck entschieden.

    Mal sehen, wie Krabbe das sieht.

    Hasenzahn

    derzeit mit Setra S 140 ES unterwegs

  • Ich glaube es gibt auch Reduktionsregler von 50mBar auf 30mbar.

    Aber warum der Aufwand? Was willst du auf 50mBar betreiben, was nicht auch auf 30mBar geht? Vielleicht muß nur eine Düse umbebaut werden.
    oder verkauf das Gerät bei ebay und besorg dir was anderes mit 30mBar.

    Ich würde den Doppelaufwand nicht treiben, allein wegen Gewicht. Selbst wenn es erlaubt ist.

    Gruß, Holger

  • Ich hab nen Gasgrill mit 50 mbar und hab den per Düse auf 30 umgerüstet, aber der Wirkungsgrad war nicht sehr gut. Heute betreib ich den über einen extra 50 mbar-Regler, den ich bei Bedarf auf die 2. Flasche draufschraube....
    Umrüstung ist mit guten Ergebnissen nicht überall sinnvoll oder möglich....

  • Zitat von Thomas Frizen-Fischer

    nicht überall sinnvoll oder möglich....

    z.B. bei der Truma E4000. Dort muss der ganze Brennerkopf getauscht werden. Da lohnt der Aufwand wirklich nicht....

    Hasenzahn

    derzeit mit Setra S 140 ES unterwegs

  • Ich muß mich jetzt noch mal durch ein paar ältere Vorschriften arbeiten. Heute wird es leider nichts mehr mit nem Statement von mir. Hoffe morgen was umfassendes schreiben zu können. Ich komme bisher zu dem Ergebnis, dass man zumindest unterschiede zwischen den verschiedenen Errichtungsdaten der Anlagen machen muß. Ich habe da gerade noch eine Formulierung im Kopf, die ich in den aktuellen Vorschriften so nicht mehr finde. :(
    Nun muss ich irgend wo den alten Vorschriftenstand suchen, um zu dem damaligen Vorschriften was zu sagen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • So, nun hab ich gefunden, wonach ich noch gesucht hatte. Und die Thematik ist eigentlich recht einfach. ;)

    Zunächst einmal steht in der G607 (sowie der DIN EN 1949), dass die Anlage nur einen Betriebsdruck haben darf. Je nach Errichtungsdatum 50 mBar (Bis 1996) , 30 oder 50 mBar (96 bis 1.5.05) oder 30 mBar (seit 1.5.2005)
    Aufgrund der Aussage, dass die Gasanlage nur einen Druck haben darf sind die 50>30mBar Regler auch nach G607 bzw. EN 1949 nicht zulässsig. Diese Aussage wurde noch 4/07 von dem Vertreter des DVFG bei der Sachkundeschulung vertreten und ausgebildet. (Anm.: Der DVFG ist zuständig für die Annerkennung der Sachkundigen und wirkt mir an den Regelwerken.)

    Nun zur Frage, ob man durch Einbau zusätzlicher, getrennter Leitungen quasi zwei Gasnetze mit unterschiedlichem Druck in einem Fahrzeug aufbauen kann und darf. Man also quasi zwei getrennte Anlagen im Fahrzeug betreiben kann.

    Betrachten wir hierbei zwei Fälle:
    a) Die bestehende Anlage im Fahrzeug ist bereits in 30 mBar aufgebaut, und es soll ein 50 mBar Gerät nachgerüstet werden: Die ist nicht zulässig, da seit 1.5.2005 Neuanlagen nur noch in 30 mBar aufgebaut werden dürfen. Die zusätzliche Anlage wäre eine Neuanlage.
    b) Die bestehende Anlage im Fahrzeug hat einen Druck von 50 mBar und eine 30 mBar- Anlage soll nachgerüstet werden.
    Hierbei bin ich der Meinung, dass das unter gewissen Umständen sogar geht. Nur nicht so, wie sich die meisten das Vorstellen. Denn so einfach in den Flaschenkasten einen zweiten Druckregler mit 30 mBar montieren ist nicht zulässig, und zwar aus zwei Gründen:
    Zum ersten dürfen in (innenliegenden) Flaschenaufstellräumen nur zwei Gasflaschen aufgestellt werden, eine Betriebsflasche und eine Vorratsflasche. Wenn nun aber eine Flasche die 30 mBar Anlage betreiben soll und eine die 50 mBar Anlage, dann wären dies beides Betriebsflaschen. Und es darf im Flaschenaufstellraum ja nur eine Betriebsflasche sein.
    Zum anderen gehört der Flaschenaufstellraum mit zur Gasanlage (er wird bei der Prüfung ja auch auf zulässige Ausführung geprüft) und eine Anlage darf nur einen Anlagendruck haben, somit darf in einem Gaskasten auch nur ein Anlagendruck vorhanden sein.
    Was nun bei einer bestehenden 50 mBar Anlage meiner Auffassung nach ginge, wäre eine komplett separate 30 mBar-Anlage, mit eigenem Flaschenaufstellraum etc. Denn ich habe nirgendwo eine Regelung gefunden, die die Anzahl der Anlagen in einem Fahrzeug auf eine beschränkt.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • hallo

    danke

    lg
    g

    PS:
    nach meinen infos toleriert der TÜV bis auf weiteres die 50mBar -> 30mBar regler, soferne sie jeweils nur ein gerät versorgen

    lg
    g

  • @ abo,

    die Aussage findet man so in einem Katalog, wobei sie recht Sinnfrei ist.
    Denn der TÜV hat hier generell nichts zu tolerieren. Die Prüfrichtlinien kommen vom DVGW/DVFG und die Prüfung nimmt der Gas-Sachkundige vor. Der TÜV-Prüfer hat (sofern er nicht selber Sachkundiger ist und die Gasprüfung durchführt) nur zu schauen, ob die bestandene Prüfung in dem Prüfbuch eingetragen ist.
    Abgesehen davon ist der TÜV schon lange nicht mehr die einzige Stelle, die HU durchführt.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

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