Nach Neuaufbau neue Versicherung?

  • Hallo Forum,
    nachdem ich mein altes Womo ausgeschlachtet und die Kabine "Entsorgt" habe,
    auf das Fahrgestell eine MABU-Kabine aufgesetzt wurde, und ich die Kabine mit den alten Möbeln, Technik etc. ausgestattet habe frage ich mich muß ich das der Versicherung mit teilen. Das Fahrzeug ist trotz des hohen alters ( Baujahr `92) Vollkaskoversichert.

  • Hallo lieber Gast,

    das hängt von deinem Versicherungsvertrag ab. Einige gehen nach dem Neupreis des Fahrzeuges und berechnen an Hand dieses Preises die Gebühr. Hier sollte man dann die Versicherung kontaktieren und die Maßnahmen mitteilen. Schlucken sie das, so kann man beim Schadensfall dann nicht argumentieren, dass das Fahrzeug im Wert erheblich gesteigert wurde und man diesen Mehrwert nicht versichert hätte.

    Hat man einen Vertrag, der beim Abschluß vom Zeitwert ausgeht, so ist ebenfalls die Versicherung auf die Änderung hinzuweisen, da sich die Berechnungsgrundlage ja durch die Investition in einen neuen Aufbau geändert hat. Man riskiert sonst eine anteilige Auszahlung oder auch einen Streit, da man ggf. gegen versteckte Klauseln im Vertrag verstoßen hat und das den Versicherungsschutz gefährdet.

    Besten Gruß

    HWK

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