Wohnfahrzeuge an EV-Fahrzeug-Ladestationen laden?

  • Hallo allerseits,

    bei der Suche nach Freistehplätzen im Skiurlaub bin ich auf große Parkplätze gestoßen, wo am Rand immer wieder Ladestationen für Elektroautos stehen. Das hst bei mir die Frage ausgelöst, ob es wohl (im Notfall) möglich wäre, sich dort mit seinem Wohnfahrzeug anzuschließen. Ich muss gestehen, dass ich mich mit diesem Technologiebereich noch nie beschäftigt habe, deshalb oute ich mich diesbezüglich gerne mal als unbeleckt...

    Also - was ich herausgelesen habe ist, dass in Europa wohl die Anschlussstecker "Typ 2" nach IEC621960 üblich sind, und dass es sich um 3-Phasen-Drehstrom 3 x 400 V handelt. Kennt jemand die Anschlussbelegung der Steckdose in den Ladestationen? Und wird auch der Nulleiter mitgeführt? Denn dann kommt mir der Gedanke, ob man sich nicht dafür einfach einen Adapter von einem IEC621960 Stecker auf eine CEE-Steckdose anfertigen kann. Dann wäre man ausgerüstet, um zumindest in dringenden Bedarfsfällen auch an solchen Stationen mal nachladen zu können ... v.a. wenn dort gerade stundenlang kei E-Auto lädt.

    Ist das reiner Drehstrom, oder findet da zwischen Ladestation und Auto noch ein irgendwie gearteter Austausch statt, ohne den der Strom nicht freigeschaltet wird? Und wie ist das wirtschaftlich und rechtlich ... kann man da Münzen einwerfen, um den Strom zu bezahlen?

    Wer weiß da näheres über diese Technologie? Oder gibt es vielleicht sogar schon Adapterkabel (z.B. Mennekes) zu kaufen?

    LG Gode

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  • Hallo Gode,

    kann man etliches nachlesen. Aber kurz: Es ist soweit ein normales Netz, was 3p 400V liefert. Es hat zwei extrapole, die Proxi und/oder Pilot genannt werden. Die werden soweit mir geläufig über Wiederstände als geschaltet oder nicht verwendet. Falls du geduld hat und sich keiner vor mir meldet, kann ich gerne meine Kollegen aus dem Ladelabor genaueres befragen, wenn ich wieder auf der Arbeit bin.

  • Die Typ2 Buchse liefert in der Regel ein normales 3 phasiges 230/400V Drehstromnetz mit Neutral- und Schutzleiter.
    Der Schutz erfolgt in der Regel über eine RCD Typ B mit 30mA Nennfehlerstrom.
    Die zusätzlichen Pole PP und CP dienen der Freigabe/Kommunikation und bestimmen u.A. die Ladeleistung der Station.
    Wird technisch über ein PWM Signal bzw. über definierte Widerstände gemacht.
    Austricksen kann das System sicherlich, ich habe mich mit diesem Teil der Thematik aber bisher nicht auseinander gesetzt, sehe auch keinen Grund dafür und würde hier auch keine Tips geben.
    Ladestationen haben einen bestimmten Zweck und wer als Wohnmobilist seine Energieversorgung nicht im Griff hat, sollte sich aus meiner Sicht an dafür vorgesehenen Quellen bedienen.

    Rechtlich halte ich das Ganze für mehr als fragwürdig. Man ist da u.U. ganz schnell im strafrechtlich relevanten Bereich.

  • Rechtlich halte ich das Ganze für mehr als fragwürdig. Man ist da u.U. ganz schnell im strafrechtlich relevanten Bereich.

    Welche (straf-)rechtlichen Konsequenzen siehst du da?
    Widerrechtliches Parken eines Verbrenners auf einem für Elektromobile vorgesehen Parkplatz?
    Kann es dann überhaupt widerrechtlich sein, wenn man zur Stromaufnahme dort parkt?
    Eine interessante Frage, gewiss...

    So lange man den Strom, den man an einer solchen Quelle zapft, ordnungsgemäß bezahlt, sollte es dem Energieversorger egal sein, wer das tut. Im Gegenteil, der wird sich wahrscheinlich über das "Zubrot" freuen. Einen Betrug oder so etwas kann ich da nicht erkennen.
    Aber ich bin kein Jurist.

    Neugierige Grüße
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Also - was ich herausgelesen habe ist, dass in Europa wohl die Anschlussstecker "Typ 2" nach IEC621960 üblich sind, und dass es sich um 3-Phasen-Drehstrom 3 x 400 V handelt. Kennt jemand die Anschlussbelegung der Steckdose in den Ladestationen? Und wird auch der Nulleiter mitgeführt? Denn dann kommt mir der Gedanke, ob man sich nicht dafür einfach einen Adapter von einem IEC621960 Stecker auf eine CEE-Steckdose anfertigen kann. Dann wäre man ausgerüstet, um zumindest in dringenden Bedarfsfällen auch an solchen Stationen mal nachladen zu können ... v.a. wenn dort gerade stundenlang kei E-Auto lädt.


    Hallo Gode,
    Tante Google könnte dir evtl weiterhelfen.

    Für dieSteckerbelegung hilft die gute alte Wikipedia weiter:
    https://de.wikipedia.org/wiki/IEC_62196_Typ_2

    Für Adapter könnte das die richtige Suchanfrage sein:
    typ 2 stecker adapter cee

    Ich bin nur dummer Elektrolaie und weiß nicht, was die Links taugen.
    Und immer schön legal bleiben... :wink::lol:

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Danke, unter den verlinkten Seiten habe ich tatsächlich ne Systembeschreibung gefunden. Es wird also 3 Phasen 400 V plus N plus PE aufgelegt, und zwischen den beiden Steuerpolen ein Widerstand als Fahrzeugdetect. Und tatsächlich gibt's auch schon fertige Adapter, sind nur reichlich zu teuer:

    https://www.hood.de/i/ev-ladekabel…WBoCHKEQAvD_BwE

    Rechtlicherweise habe ich bislang auch folgende Ansicht vorgefunden, dass vermutlich kein Betrug vorliegt, weil ja kein "Schaden" im rechtlichen Sinne entsteht. Bei Bezahlung ohnehin nicht, und bei kostenlos zwecks E-Mobiltätsförderung bereitgestellten Ladesäulen auch nicht, weil selbst durch widmungsfremde Nutzung der eigentliche Widmungszweck ja nicht vermindert würde und durch die ohnehin kostenfreie Abgabe auch kein Einnahmeverlust entsteht. Es könnten aber Haftungsrelevanzen entstehen, z.B. wenn der Ladesäulenbetreiber per Kennzeichnung "nur für ..." verfügt, dass er die Benutzung nur für bestimmte Zwecke gestattet und wenn dann bei Missachtung ein Schaden an der Säule entsteht. Das sieht der Kommentator aber als rein hypothetisch und durch Verwendung sicherer Technik als ausschließbar.

    Soweit erst mal der Zwischenstand meiner bisherigen Recherche...

    LG Gode

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  • Zitat

    So lange man den Strom, den man an einer solchen Quelle zapft, ordnungsgemäß bezahlt, sollte es dem Energieversorger egal sein, wer das tut. Im Gegenteil, der wird sich wahrscheinlich über das "Zubrot" freuen. Einen Betrug oder so etwas kann ich da nicht erkennen.

    Das kann man so pauschal nicht sagen.
    Wenn z.B. der Energieversorger mit dem Betreiber der Ladesäule einen Sondertarif vereinbart hat, ist jegliche andere Nutzung der Ladesäule verboten.
    Wäre das Gleiche wie beispielsweise der Betrieb einer Waschmaschine an einen Doppeltarifzähler, der ausschließlich für Wärmeerzeugung gedacht ist.
    Das ist dann schlichtweg eine nicht vertragsgemäße Nutzung.


    Die aktuelle Ladesäulenverordnung macht zur nicht bestimmungsgemäßen Nutzung keine Angaben, das Thema ist noch zu neu.
    Dann gibt es noch das Energiewirtschaftsgesetz und das erneuerbare-Energiegesetz.
    Letztendlich ist die Frage weniger technischer als rechtlicher Natur.
    Leider gibt es hier keine einfachen, klaren Festlegungen, sondern einen ziemlichen Dschungel an Vorschriften.


    Das gilt natürlich zunächst nur für öffentliche Ladestationen und sinngemäß auch für private, wenn tarifliche Einschränkungen gegeben sind.


    Spannend wäre auch die Frage, was die TAR Niederspannung dazu sagt und wie hier (zukünftig) andere Nutzungen betrachtet werden.

    Für mich ist die Sache einfach:
    Eine Ladestation ist für das Laden von Elektroautos gedacht. Für das Laden von Wohnwagen/mobilen gibt es Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und u.U. private Steckdosen.
    Man muss doch nicht alles machen, was irgendwie technisch machbar ist. Nur wegen Freizeitgestaltung.

  • Ich sehe das auch so, einfach nicht machen, die Ladesäulen haben einen anderen Zweck. Nicht alles was legal ist, ist auch gewünscht. Nach meiner Beobachtung bringt es nur die Menschen gegeneinander auf, wenn man sowas macht.
    Zumal ja fast jeder von uns schon 2-3 andere Energiequellen dabei hat.

    Viele Grüße,
    Myk


    Gesendet von iPad mit Tapatalk

  • Für mich ist die Sache einfach:
    Eine Ladestation ist für das Laden von Elektroautos gedacht. Für das Laden von Wohnwagen/mobilen gibt es Campingplätze, Wohnmobilstellplätze und u.U. private Steckdosen.
    Man muss doch nicht alles machen, was irgendwie technisch machbar ist. Nur wegen Freizeitgestaltung.

    Das sehe ich mal als deine persönliche Meinung an, da du strafbaren Missbrauch juristisch (noch) nicht belegen kannst.

    Es wird in unserem Hobby viel getan, nur zur Freizeitgestaltung, was andere für unnötig befinden. Da werden Klimaanlagen, Backöfen, Mikrowellen, Kaffeeautomaten, ja sogar Wasch- und Spülmaschinen in die Wohnmobile eingebaut. Wir haben doch oft eher rollende Apartments als Campingfahrzeuge im ursprünglichen Sinn. Nur weil es technisch irgendwie machbar ist.

    Bei Gode habe ich übrigens wenig Angst, dass er mit der Laderei an Autoladestationen großen Missbrauch treibt, wenn du dir mal seinen Fuhrpark anschaust. Da ist eher der Spieltrieb der Vater des Gedankens. :mrgreen:
    Wenn du dir den Preis des verlinkten Ladekabels mal anschaust, werden die wenigsten die Anschaffung tätigen, um Strom zu Preisen zu tanken, die sich oft nicht wesentlich von denen an Stromsäulen auf Stellplätzen unterscheiden. Das ist finanziell nicht wirtschaftlich, selbst wenn man man umsonst Strom tankt, wird sich das kaum amortisieren.

    Was hältst du eigentlich davon, dass man seinen Gastank für Heizen und Kochen an der Autotanke betankt. Ist das nicht auch eine Zweckentfremdung, nur weil's technisch machbar ist? :wink:

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • ... ob es wohl (im Notfall) möglich wäre...
    LG Gode

    Der Kollege fragt, ob es im Notfall möglich wäre, seine Kiste an eine Ladestation anzuschließen und bekommt u.a. als Antwort "Das ist dann schlichtweg eine nicht vertragsgemäße Nutzung."

    Ich lass das einfach mal so auf der Zunge zergehen....

    Bürokratische Grüße!


  • [
    Was hältst du eigentlich davon, dass man seinen Gastank für Heizen und Kochen an der Autotanke betankt. Ist das nicht auch eine Zweckentfremdung, nur weil's technisch machbar ist? :wink:

    Gruß
    Herby

    Da hat der Vater Staat schon vorgesorgt und LPG wesentlich höher versteuert. Das ist wie wenn du Zuhause deinen Heizungstank mit Diesel füllen lässt.
    Hat man doch den Bauern immer unterstellt, das sie Heizöl verfahren würden um Steuern zu sparen.
    Was habe ich da gelesen, Spülmaschine? Mal drüber nachdenken.

    Gruß Nunmachmal
    58.996512,11.485526

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Hallo


    es ist wie überall: nicht zusätzlichen Strom anzapfen, sondern möglichst wenig verbrauchen.

    Für uns Womoleute heißt das: keinen Firlefanz im Auto der unnötig Strom braucht.

    Einfach ist die Devise! 8)

    Keinen Klappcomputer, keinen Schmierencomputer, kein Fernseh, keine Klimaanlage, Taschentelefon Benutzung nur wenn unbedingt nötig, keine Waschmaschine, kein unnötig großer Kühlschrank, keine Kaffeemaschine, kein E-Book, keine E-Bikes die auch noch geladen werden wollen. Die Liste wird lang..... :(

    Besser: ein Buch, eine Landkarte und zu Fuß die Gegend erkunden. :D


    VG

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Da hat der Vater Staat schon vorgesorgt und LPG wesentlich höher versteuert. Das ist wie wenn du Zuhause deinen Heizungstank mit Diesel füllen lässt.

    Dann verticken die Gashändler den reinen Stoff ohne Steuer in Flaschen aber ganz schön teuer. Bei Hornbach, einer der billigsten Anbieter bei uns, kosten 11kg Gas 15€. An der Tanke kostet der Liter Gas ca. 0,60€, macht bei 22 kg schlappe 13,20€. Da stört unterm Strich der höhere Steuersatz eher nicht. Oder habe ich jetzt einen Denkfehler?
    Der eigentliche Vorteil ist, dass mit einem Tank und drei Adaptern überall in Europa Gas nachfassen kann, was mit den zig Flaschenformaten und Anschlussnormen ja nicht unbedingt gegeben ist. Einfach mal die Flasche tauschen ist für den gemeinen Globetrotter im Ausland kaum möglich.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Ruhig Blut.
    Ich schrieb ausdrücklich „für mich ist die Sache einfach“.
    Ich muss auch nichts juristisch beweisen, die Rechtslage ist aber ganz sicher nicht so sonnenklar, wie weiter oben behauptet.
    Darauf habe ich hingewiesen.
    Der Anschluss eines Elektrofahrzeugs an eine Ladestation ist anders zu beurteilen als das Tanken an einer Zapfsäule.
    Man schießt hier einen Speicher an das Stromnetz an.
    Ob man das nun für bürokratisch hält, oder nicht, es ist nunmal so.
    Zu einer sachgerechten Antwort gehört für mich, sämtliche Aspekte zu betrachten.
    Was der Einzelne daraus macht, ist nicht meine Sache.


    Der Kollege fragt, ob es im Notfall möglich wäre, seine Kiste an eine Ladestation anzuschließen und bekommt u.a. als Antwort "Das ist dann schlichtweg eine nicht vertragsgemäße Nutzung."

    Ich lass das einfach mal so auf der Zunge zergehen....

    Bürokratische Grüße!

    Was soll ein „Notfall“ sein?
    Wenn man vergessen hat, seine Akkus zu laden und dann ohne Strom da steht, ist das auch ein persönlicher Notfall, aber keiner, der die Allgemeinheut interessieren würde.

  • Die E-Auto-Ladestationen wären nur dann von anderer Verwendung ausgeschlossen, wenn die öffentliche Hand sie förderte....besonders wenn der Verbrauch subventioniert und im Gegenzug eine Zweckbindung ausgesprochen würde. Aber auch bei einer private Ladestation für Betriebsangehörige, bei der der Chef den Strom für seine Mitarbeiter als Sozialleistung bezahlt oder bezuschusst, dürfte man von einer Zweckbindung ausgehen... dort darf man sich nicht bedienen.

    Wenn die Stromentnahme von "Tanker" bezahlt wird und per Gesetz oder Verordnung keine Zweckbindung vorgeschrieben ist (müsste auf der Säule extra drauf hingewiesen werden!!!), ist auch die Entnahme fürs Aufladen der Akkus im Womo nicht verboten.... passender Stecker und schadlose Entnahme mal vorausgesetzt.


  • Die E-Auto-Ladestationen wären nur dann von anderer Verwendung ausgeschlossen, wenn die öffentliche Hand sie förderte....besonders wenn der Verbrauch subventioniert und im Gegenzug eine Zweckbindung ausgesprochen würde. Aber auch bei einer private Ladestation für Betriebsangehörige, bei der der Chef den Strom für seine Mitarbeiter als Sozialleistung bezahlt oder bezuschusst, dürfte man von einer Zweckbindung ausgehen... dort darf man sich nicht bedienen.

    Wenn die Stromentnahme von "Tanker" bezahlt wird und per Gesetz oder Verordnung keine Zweckbindung vorgeschrieben ist (müsste auf der Säule extra drauf hingewiesen werden!!!), ist auch die Entnahme fürs Aufladen der Akkus im Womo nicht verboten.... passender Stecker und schadlose Entnahme mal vorausgesetzt.

    Oder der Vertrag mit den Energieversorger das vorsieht. Außerdem werden öffentliche Ladestaionen sehr wohl gefördert.
    Die Steckverbindung ist keine gängige und eine andere Nutzung ohne Manipulation gar nicht möglich.

  • Ruhig Blut.
    Ich schrieb ausdrücklich „für mich ist die Sache einfach“.

    Ich bin ganz ruhig. :wink:
    Bitte sei mir nicht böse, wenn ich deine Argumentation noch nicht so recht verstanden habe. Entweder ist die Sache doch nicht so ganz einfach oder bin ich ja auch nur ein wenig begriffsstutzig. :lol:

    Der Anschluss eines Elektrofahrzeugs an eine Ladestation ist anders zu beurteilen als das Tanken an einer Zapfsäule.

    Schau, das ist der Punkt. Juristisch scheint (noch) nichts dagegen zu sprechen und von der technischen Seite auch nicht. Das hast du weiter oben selbst geschrieben. Warum ist das also anders zu beurteilen?

    Der Anschluss eines Elektrofahrzeugs an eine Ladestation ist anders zu beurteilen als das Tanken an einer Zapfsäule.
    Man schießt hier einen Speicher an das Stromnetz an.

    Liegt das nicht in der Natur eines Tankvorganges, dass ich meinen Speicher an eine Quelle anschließe?
    Bei Gas oder Diesel fragt mich kein Mensch, was ich damit hinterher anstelle. Bei Strom soll das anders sein? Wenn ich meine Batterie zuhause oder auf dem Campingplatz auflade, tue ich das schließlich im Prinzip aus dem selben Stromnetz.

    Ob man das nun für bürokratisch hält, oder nicht, es ist nunmal so.

    Das ist genau der Punkt, über den ich stolpere. Du sagst: "Es ist nunmal so." Und das scheint dir als Begründung genug zu sein. Dem könnte ich nun einfach dagegen setzen: "Das ist nunmal nicht so."
    Würde uns das weiterbringen?

    Zu einer sachgerechten Antwort gehört für mich, sämtliche Aspekte zu betrachten.

    Schau, genau das versuche ich.

    Was der Einzelne daraus macht, ist nicht meine Sache.

    Da hast du wohl recht! Ein jeder ist selbst seines Glückes Schmied.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallo Herby,
    alles gut.

    Aus diversen Vorschriften, die sich wiederum auf Verordnungen und Gesetzte stützen, ergibt sich, das das Laden eines Elektrofahrzeugs dem Anschluss eines Speichers an das Stromnetz entspricht.
    Es ist auch angedacht, diese Speicher zur kurzzeitigen Stabilisierung des Netzes zu nutzen. Man spricht hier von Netzdienstleistung, das ist schon ganz anders als ein normaler Tankvorgang.

    Mir ist keine Vorschrift, Gesetz, etc. bekannt, das ausdrücklich verbietet, an einer Ladesäule Strom zur allgemeinen Verwendung zu entnehmen.
    Das muss es aber auch nicht, wenn sich das anderweitig ergibt. Die Wahrscheinlich, dass an ein solches Szenario schlicht nicht niemand gedacht hat, ist ja nicht so klein.

    Ich schlage mich täglich mit solchen Fragen herum und wenn ich mir das Energiewirtschafts- und erneuerbare Energiengesetz, die Niederspannungsanschlussverordnung,
    die technischen Anschlussbedingungen, die diversen VDE Anwendungsrichtlinien, ect. anschaue, komme ich zu keinem anderen Schluss.
    Wenn, wie schon angesprochen, der Vertrag zwischen Energieversorger und Kunde anderweitige Nutzung ausschließt, ist die Sache ohnehin klar.

    Ich glaube nicht, das hier in naher Zukunft Grundsatzurteile zu erwarten sind, zur Zeit bestehen sich da unzählige andere Fragen, eben auch rechtliche.

    Wenn man mal davon absieht, das solche Fragen durchaus interessant sind und man im Zweifelsfall hakt tun sollte, was man nicht lassen kann, halte ichˋs für keine gute Idee.
    Der nächste „Notfall“ ist eine nicht bezähmte Stromrechnug, ein Defekt in der Elektroanlage oder was auch immer man sich ausdenken mag. Wenn da jetzt jeder mit eigenem Adapter sich der öffentlichen Ladesäulen bedient, ist das ganz sicher nicht deren Sinn. Auch nicht, wenn man dafür bezahlt.

  • Ist immer wieder spannend, zu welch thematischer Erweiterung der Diskussionen meine einfachen Nachfragen animieren ... :lol::lol::lol:

    Aber sei´s drum, ich habe ja dank der Hinweise aus diesem Forum meinen Wissenshorizont erweitert und die gewünschten Informationen gefunden, vielen Dank. Ob ich mir ein solches Kabel bastele, werde ich mal für mich im stillen Kämmerlein entscheiden. Die kleinen und großen erhobenen Zeigefinger wie "Energieversorgung nicht im Griff" oder "wozu braucht MAN soviel blinkende Lämpchen" werte ich jetzt mal als die liebenswerten Scharmützelchen, die hier auch sonst zwischen den unterschiedlichsten Philisophieverfechtern mit Begeisterung ausgefochten werden - halt eben zum Zeitvertreib in einem Forum. Ist ja auch ok...

    By the way: Ich habe auch allerlei andere Adapter an Bord, z.B. von CEE 32A auf CEN, von CEE 16A auf CEN, diverse Schukoadapter - und von CEE auf Gardena ... *lach*

    Alles für allerlei "Notfälle"... 8)

    LG Gode

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