Eintrag von zusätzlichen Sitzplätzen im Selbstbau-WoMo

  • Hallo WoMo-Freunde,

    Wie schon in einem früheren Beitrag im Leerkabinen-Forum angesprochen, bin ich nun in der
    End-Planungsphase zu meinem neuen Selbstbau-WoMo und z.Zt. noch mit zwei Leerkabinenhersteller
    in Verhandlung.

    Daten des WoMo :
    - Sprinter 313 CDI
    - Radstand 355 cm
    - Alkoven
    - Breite 210 cm
    - Höhe 305 cm
    - Länge 600 cm
    - Doppelter Boden

    Ich möchte das WoMo für 4 Personen zulassen. Dazu habe ich 2 Sitzplätze im Heckteil,
    quer zur Fahrtrichtung, eingeplant. Als Sicherheitsoptionen habe ich 2-Punktgurte,
    seitliche Kopfpolster und Haltegriffe vorgesehen. Nach Rücksprache mit dem leitenden
    Ing. unserer TÜV-Stelle, gelten seit neuestem neue EG-Bestimmungen nach denen alle
    Sitzplätze, die in den Fahrzeugschein eingetragen werden sollen, mit 3-Punktgurten
    ausgerüstet sein müssen. Diese sind an einer TÜV-zugelassenen Konsole zu befestigen.

    Diese Nachricht hat mich doch ziemlich überrascht, bringt sie

    1. meine ganze Konstruktionsplanung durcheinander
    2. kommen ungeplante Gewichte hinzu
    3. weiß ich nicht woher solche Konsolen zu beziehen sind


    Fragen:
    1. Kann mir jemand mit Tipps weiterhelfen ?
    2. Woher sind solche Konsolen zu beziehen ?
    3. Wie gehen Hersteller von WoMos mit dieser Forderung um ?

    Tipp vom TÜV-Mann : Ich könne prinzipiell 9 Personen im WoMo befördern !
    Jedoch im Falle eines Unfalls hätte ich u.U. ein erhebliches Risiko mit zu tragen (!)


    Viele Grüße Karl

  • Hi Karl,

    bei Fritz Berger gibt es ein 3-Punkt-Gurtgestell. Daraus kann man sich eine Bank bauen, wird mit Gutachten geliefert. Ansonsten gibt es fertige Bänke mit Gurten bei Reimo oder z.B. auch Lyding. Blätter einfach mal die Kataloge der bekannten Ausbauzulieferer durch.

    Gruss,
    Dietmar

  • Hi Karl,
    die Gurtfrage ist sehr stark von der Erstzulassung Deines Fz abhängig. Vor 1992 werden überhaupt keine Gurte benötigt. Danach nur Beckengurte für Plätze, die in Fahrtrichtung angeordnet sind. Den Stichtag für die neueste Regeleung kenn ich leider im Moment nicht. Aber es ist auf jeden Fall richtig, dass 3- PunktGurte eingebaut werden müssen.
    Mitunter haben die Leerkabinenhersteller aber Erfahrungen damit und bieten ggf. sogar TÜV- Gutachten an für die Befestigung von Gurten an der Bodenplatte. (z.B. Mabu).
    Versuch doch einfach malDein Glück.
    Ciao Uwe

  • Wenn du dir Sitzreihen quer zur Fahrtrichtung einbaust, benötigst du auch heute noch gar keine Gurte.
    Gruß Nobbi

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