Gas: 30 / 50 mbar, was läßt der TÜV zu?

  • Hallo,

    ich hab in unseren Campingbus (Ford Tarnsit Bj. 2001) lauter gebrauchte Gasgeräte eingebaut, natürlich alles 50 mbar. Kriege ich damit Probleme, wenn ich ihn als SoKfz Womo eintragen lassen will?
    Oder ist das nicht so wirklich relevant?

    Der nette Herr, der kürzlich die Gas-Erstprüfung gemacht hat, hat dazu nichts gesagt. Nur, daß ich die Gasheizung eintragen lassen muß.

    Danke schon Mal für jeden Hinweis.

    Gruß
    Uwe

    Endlich wieder bi-mobil

  • Nach dem neuen Reimo Katalog dürfen alle Fahrzeuge, die nach dem 1.1.2003 zum Womo umgeschrieben werden nur noch 30 mBar Gas-Geräte haben.
    Reimo ist allerdings die einzige Quelle die davon spricht.
    Ansonsten scheint Stand zu sein 30 oder 50 noch egal, 50 aber auslaufend.
    Wenn du bereits eine Gasabnahme hast = gelbes Buch und 2 Jahre gültig, sollte der TüV damit zufrieden sein und das Womo abnehmen.
    Die Heizung ist im Fahrzeugbrief einzutragen, das ist aber eine Bestimmung der StVZO und hat nichts mit der Flüssiggasverordnung zu tun.
    dm

  • Hallo und Dank Euch beiden,

    ich hab heute mein Typschild für die Truma-Heizung von Truma kostenlos geschickt bekommen (find ich Klasse wie das bei Truma gehandhabt wird, tatsächlich mal ein Marktführer der kundenfreundlich agiert) und war wieder beim Womo-Händler (und -Ausbauer) zur Abnahme.
    Ihn interessiert wirklich nur, ob die Anlage ordnungsgemäß installiert ist und 30/50 mbar ist ihm egal - und dem TÜV, so sagt er, auch.
    Der will tatsächlich nur das gelbe Buch sehen. Auch 12/2003 noch.

    Gruß
    Uwe

    Endlich wieder bi-mobil

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