TÜV Fragen

  • Hallöchen,
    wir sind Neulinge und besitzen einen 911er (Kurzhauber), der
    nun eine Leerkabine zum weiteren Ausbau besitzt. Wer kann mir
    dienliche Hinweise geben, wie ich einen TÜV Beamten davon überzeugen
    kann, dass ich den eigetragenen Vermerk "Fahrzeug mit seitlichen
    Fahrschutz" nicht brauche, da es sich ja um ein Geländeauto handelt???
    Grüße Hardy
    meine E-Mail = hardacker@irt.de

  • Hallo
    Hier ein Auszug:
    StVZO § 32b Unterfahrschutz

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    (1) Kraftfahrzeuge, Anhänger und Fahrzeuge mit austauschbaren Ladungsträgern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 25 km/h, bei denen der Abstand von der hinteren Begrenzung bis zur letzten Hinterachse mehr als 1.000 mm beträgt und bei denen in unbeladenem Zustand entweder das hintere Fahrgestell in seiner ganzen Breite oder die Hauptteile der Karosserie eine lichte Höhe von mehr als 550 mm über der Fahrbahn haben, müssen mit einem Unterfahrschutz ausgerüstet sein.

    (2) Der Unterfahrschutz muß der Richtlinie 70/221/EWG des Rates vom 6. April 1970 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Behälter für flüssigen Kraftstoff und den Unterfahrschutz von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 76 S. 23) in der nach § 30 Abs. 4 Satz 3 jeweils anzuwendenden Fassung entsprechen.

    (3) Die Absätze 1 und 2 gelten nicht für
    1. land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen,
    2. Arbeitsmaschinen,
    3. Sattelzugmaschinen,
    4. zweirädrige Anhänger, die zum Transport von Langmaterial bestimmt sind,
    5. Fahrzeuge, bei denen das Vorhandensein eines Unterfahrschutzes mit dem Verwendungszweck des Fahrzeugs unvereinbar ist.

    Besonderes die Nr 5 wäre für Dich interessant und darauf würde ich bestehen, da ja im Gelände die Bauchfreiheit neben der Bodenfreiheit von entscheidender Wichtigkeit ist, und genau darum hast Du Dir ja dieses Fahrzeug zugelegt.

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