• Hallo an alle !
    bin ein Neuzugang bei euch, möchte mich vorstellen! mein Name ist Dieter, Baujahr 49 wie in der Fahrzeugsprache
    aber ohne H Kennzeichen.
    Eine Leerkabine mit eigenem Innenausbau soll nun Wirklichkeit werden.
    Und diese Kabine, sollte dann auf einem LKW -Fahrgestell Ihren Platz finden.
    Meine Frage ? darf ich euch, in der Zukunft mit komischen Fragen nerfen.

    Für heute erstmal genug

  • Hallo Dieter,
    auch von mir ein Willkommen. Die Rente steht vor der Tür und man fängt das Planen an :D . War bei mir genau so.
    Was für ein LKW soll es denn werde? Und was willst Du damit machen?

    Grüße (nicht Joy, sondern ich)
    Chris

    Man muss jönne könne

  • Zitat von hofman

    Hallo an alle !
    bin ein Neuzugang...
    ...Meine Frage ? darf ich euch, in der Zukunft mit komischen Fragen nerfen.

    Für heute erstmal genug

    Hallo Dieter,
    auch von mir ein herzliches Willkommen.

    Und zur Fragerei...
    Es gibt keine dummen bzw. nervigen Fragen, sondern nur dumme Antworten! :lol:

    Wir sind bezüglich Fragen ein seeehr geduldiges Forum. Wir haben schon einige nicht alltägliche Projekte mit unkonventionellen Erbauern begleitet. 8):wink:
    Von daher ist mir nicht bange! :D

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • werde ja von Begrüßungswünschen erschlagen ! Danke.

    jaaa, dann muss ich ja mit meinen Fragen oder Vorstellungen herausrücken.

    also es soll eine Wohnkabine werden, die auf einer Wechselpritsche aufgebaut wird ( BDF )
    länge der Pritsche und auch Kabine 7.15 oder 7,45 m
    Die ganze Einheit dann auf ein LKW Fahrgestell mit Wechselrahmenaufnahme
    Möchte den LKW auch ohne Womobox für andere Aufgaben nutzen.
    hat jemand eine Ahnung wie das ganze dem TÜV und der Zulassungsstelle beigebracht werden kann ? :roll:

    Danke für eure Geduld

    sagt mir ruhig, das daß alles nicht geht

  • Recht einfach. Als LKW zugelassen und versichert.
    Die Wohnbox läuft dann als Ladung.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Hallo, danke dir, für die Antwort ! nunmachmal
    habe leider vergessen, das es nicht bei der 7.5 to regelung bleibt. (wegen Sontagsfahrverbot)
    werde wohl an die 12 to Grenze gelangen.
    habe noch keine Ahnung wie Schwer die Leerkabine bezw. der Innenausbau einschl. entsprechender Tanks und was
    noch an den Inhalten der Tanks dazukommt.
    Dann noch der Wechselrahmen mit ca. 1.2 to plus LKW Fahrgestell. :x


    Bin immer noch guter Hoffnung :)

    Gruß Dieter

  • Zitat von hofman

    ....
    hat jemand eine Ahnung wie das ganze dem TÜV und der Zulassungsstelle beigebracht werden kann ? :roll:
    .....


    Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun.
    Bei deiner Beschreibung bleibt das ein LKW und die Box wird Ladung.
    Somit gibt es gewisse Regelungen die beachtet werden müssen.

    Das Ganze als "Freizeitfahrzeug" zuzulassen und dann als "Gewerblichen LKW" zu nutzen geht nach bestehendem Recht nicht.

    Es gibt oder gab die Möglichkeit mit LKW´s an Sonn- und Feiertagen von und zu Veranstaltungen zu fahren.
    Wie weit das auf deine "Eierlegendewollmilchsau" zu verbiegen ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • ..... wäre eine Lösung. Wenn Du eine Wohnkabine draufhast, der man die Wohneigenschaften auch ansieht, ist es unwahrscheinlich, dass man Dich deswegen anhält. Dann kann man immer noch drüber diskutieren, dass Du klar ersichtlich nicht gewerblich unterwegs bist.

    Hab ich mal mit meinem 609er erlebt, der noch nicht komplett ausgebaut war sondern außen wie ein gewöhnlicher Kasten aussah und noch die LKW.Zulassung hatte. Da waren zwei Feldbetten drin, 12 Kästen Bier, eine mobile Duschkabine mit ein paar Kanistern und ner Tauchpumpe, ein paar Haken an der Decke mit Kleiderbügeln, aber hinten einem 1200 kg Hänger dran mit Klappbänken und Tischen.

    Ich war auf dem Weg zu meiner Schwägerin, die einen großen 50 jährigen Geburtstag ausrichtete, eine private Gartenfete.

    Ich hab das in aller Ruhe mit den Polizisten diskutiert, die haben sich das per Handy wegen Ziel und Veranstaltung von meiner Schwägerin bestätigen lassen und dann durfte ich weiterfahren.

  • von hofman oder (Dieter)
    danke für eure (Anteilnahme)
    habe heute ein wenig in den Beiträgen rumgestöbert :D
    bin immer noch auf der suche nach einer Lösung, für einen LKW über 7.5 to. mit Womo Wechselpritsche :twisted:
    habe dann im Forum Wissenbasis, einen Beitrag von Krabbe gefunden !
    der behandelt TÜV und Zulassung einer absetzbaren Wohnkabine :?
    wenn das hinhauen sollte.

    könnt euch ja dazu auslassen :lol:

    gruß Dieter

  • Zitat von ThomasFF

    ..... wäre eine Lösung. Wenn Du eine Wohnkabine draufhast, der man die Wohneigenschaften auch ansieht, ist es unwahrscheinlich, dass man Dich deswegen anhält. Dann kann man immer noch drüber diskutieren, dass Du klar ersichtlich nicht gewerblich unterwegs bist.

    .......


    dass Du klar ersichtlich nicht gewerblich unterwegs bist das Interessiert niemanden, da das Sonntagsverbot generell für LKW gilt, und nicht nur für "Gewerbliche"!!

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

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