• moin.
    daß der tüv stehhöhe beim wohnmobil nicht unbedingt fordert, oder eigentlich nicht fordern darf, weiß ich, daß das finanzamt die 170cm über der küche haben möchte auch.
    ich habe aber gehört, daß sich das neuerdings in bezug auf das amt geändert haben soll. ist das richtig oder ein grubenhund?
    netten gruss
    jan

  • Frei zitiert vom ADAC (und ohne Gewähr :lol:)

    Zitat

    Seit 12.12.2012 kommt es für die Besteuerung als Wohnmobil nur noch darauf an, dass das Fahrzeug in den Papieren mit der Fahrzeugart „Wohnmobil“ eingetragen ist. Eine Mindeststehhöhe ist nicht mehr erforderlich.

    Bedeutsam ist diese Änderung für Halter von Wohnmobilen, die die Mindeststehhöhe nicht aufweisen, in den Papieren aber mit der Fahrzeugart „Wohnmobil“ eingetragen sind: Derartige Fahrzeuge wurden bislang überwiegend entweder als Pkw (nach Hubraum) oder selten auch als Lkw (nach Gewicht) besteuert.

    Und hier nochmal komplett zum Nachlesen:
    http://campingfuehrer.adac.de/news/aenderung…r-stehhoehe.php

    Jan

Jetzt mitmachen!

Mit einem Benutzerkonto kannst du das womobox Forum noch besser nutzen.
Als registriertes Mitglied kannst du:
- Themen abonnieren und auf dem Laufenden bleiben
- Dich mit anderen Mitgliedern direkt austauschen
- Eigene Beiträge und Themen erstellen