Auflastung von 7,5 auf 12t?

  • Hallo liebe fachkundige Gemeinde

    Ich bräuchte mal einige Kommentare von erFAHRENen Lkw-Fahrern.

    Mein MB 1017A ist aktuell auf 7,5 t abgelastet - Grund war alter Führerschein Klasse 3 (entsprechend C1E)
    Da ich bei voller Beladung und allen Tanks voll fast bis 10 t kommen KÖNNTE (natürlich NIE gemacht), bin ich jetzt dabei den Führerschein Klasse C zu machen.

    Damit besteht dann nicht mehr die Gefahr ohne FS zu fahren.

    Nun stehe ich vor der Überlegung den MB 1017A wieder aufzulasten auf seine ursprünglichen 12 t oder es bei dem aktuellen Status zu lassen.

    Zu meiner Nutzung des Fahrzeuges:
    • KAUM in Deutschland und Österreich. Nur Transit.
    • NICHT in der Schweiz.
    • NICHT in Westeuropa
    • Sehr viel in Süd- und Südost-Europa.
    • Wahrscheinlich auch in Nahen Osten und Asien.
    • U.U. ganz Amerika.
    Das beutet nach meiner Meinung kaum auf die Waage gestellt zu werden. Oder?

    Meine Überlegungen zu Vor- und Nachteilen:
    • Bei Auflastung auf der GANZ sicheren Seite
    • Kosten für die Auflastung
    • Begrenzung auf etlichen Straßen durch Schilder von 7,5 t.
    . Dadurch ergeben sich deutliche Einschränkunken beim Reisen.
    . Wenn auch hier das tatsächliche Gewicht entscheiden ist, wird in den meisten von mir geplanten Ländern in die Papiere gesehen und NICHT gewogen
    • Strafe bei festgestellter Überladung (bei 7,5t).
    . Wie hoch in D?
    . Wie hoch in A?
    . Weitere Erfahrungen?
    • In Deutschland ist das Parken in Wohngebieten bei 12t Zulassung verboten, 7,5 t nicht
    • Beschränkung auf Landstraßen,
    . 7,5 t - 80 km/h
    . 12 t - 60 km/h


    Die nächste Reise soll Richtung Kroatien, Albanien, und weiter südlich und östlich gehen.

    Vielleicht könnt ihr mir mit euren Erfahrungen und euren Überlegungen zu Vor- und Nachteilen bzw. Chancen und Risiken helfen und diese hier zum Besten geben.

    Eine Kernfrage:
    Was passiert eigentlich beim Transit durch Österreich?
    Bei der Maut: Wird man gewogen? Muss man dann den Schein vorzeigen? Was passiert, wenn ca. 15 % mehr gewogen wird als in den Papieren als zul. Gesamtmasse steht?
    Führerscheinmäßig dürften ja auch hier keine Probleme entstehen. Oder?
    Aber Strafe zu Überladung an Mautstation? Falls ja, wie hoch?

    Danke für eure Kommentare und Meinungen.

    Gruß
    Detlef

  • Hallo,
    gleiches Thema wurde erst in nem anderen Forum besprochen.
    Also wenn sie dich anhalten und kontrollieren kann folgendes passieren.
    Neben den Geldstrafen die reichlich sein können ( ist von Land zu Land unterschiedlich)

    Belgien ab 50€
    Dänemark zGG bis 3,5t je prozent überladung
    - Fahrer 1,35€
    - Halter 3,35€
    zGG ab 3,5t je % überladung
    - Fahrer 13,40€
    - Halter 33,50€
    Frankreich bis 750€
    GB bis 10% 10Pfund; mehr als 10% 120Pfund; mehr als 15% 200Pfund
    Italien zGG bis 10t
    mehr als 5% 39-159€
    mehr als 10% 80- 318€
    mehr als 20% 159-639€
    mehr als 30% 389-1596€
    Luxemburg bis 10% 74€
    Norwegen zGG über 3,5t je 100kg Überladung 250Kronen (32€)
    Österreich mehr als 2% 36-2180€
    Polen Verstoß gegen Ladungsvorschriften ab ca 50€
    Portugal ab 60€
    Schweden mehr als 1% 222€
    mehr als 20% 278€
    mehr als 30% 334€
    mehr als 40% 445€
    Schweiz Nulltoleranz ab ca 76€
    Slowakei ab 60€
    Tschechien bis zu 2000€
    Quelle: Caravaning 6/2011 (ADAC)

    kann man dir die Weiterfahrt untersagen!!!
    Dann kannst du abladen bis du das Gewicht von 7,5 to wieder hast.
    Nun geh ich mal davon aus, dass du bei deinen 10to nicht 2500Liter wasser gebunkert hast was du mal eben ablassen kannst.
    Solltest du nicht in der lage sein, 2,5 to abzuladen heißt es abschleppen oder abtransport ( die Werkstatt kann dann ja die Auflastung machen)
    Und sowas kostet richtig Geld.

    An die rechtlichen Sachen, z.B bei einem Unfall wollen wir erst garnicht denken.
    Da wird deine Versicherung mit Sicherheit dir die Rechnung weiterreichen.

    Gruß
    Andreas

  • Hallo Detlef!

    Was ich jetzt nicht klar entnehmen konnte, du schreibts bis 10to "könntest" du, wie schwer is er denn wirklich wenn du dein WoMo nun auf die Waage stellst?

    Zitat von dare2go

    Der deutsche Autobahn-Maut gilt ab 12 Tonnen, da willste dann zumindest "nur" 11,9 Tonnen sein (= meine Erfahung mit 1019er)!!


    Maut in D berührt dich gewichtstechnisch nicht, da diese ja nur beim gewerblichen Güterverkehr fällig wird.
    In Ö wirst du zwar bei jedem Mautbügel gewogen und vermessen, aber nur deshalb, weil es um die Feststellung geht, ob über oder unter 3.5 to, dh GoBox oder Vignette, da gehts nur um die Kohle :roll:
    Meine Meinung ist hier ganz klar. Überladen, und wenn es nur ganz wenig ist, ist immer schei...e.
    Waagplatten gibt es ja mittlerweile nicht nur bei uns, wenn du derart hoch überladen erwischt wirst wird meist richtig teuer, bis hin dass sie dich abstellen und du keinen Meter mehr weiterfährst bis du irgendwie dein Gewicht reduziert hast.

    Grüße Peter

  • Bei der Frage, was die überschreitung der 7,5 t für rechtliche Folgen hat ist IMHO aber auch die Art der Ablastung bzw. deren Eintragung in die Papiere interessant.
    In der Zulassungsbescheinigung gibt es ja zwei Felder:
    F.1. Technisch zulässige Gesamtmasse
    F.2. Zulässige Gesamtmasse im Zulassungsstaat

    Wenn die Ablastung nun ohne technische Änderungen erfolgt, da sollte im Feld F.1. die ursprüngliche Angabe von z. B. 11900 kg stehen und im Feld F.2. die 7500 kg.
    Somit stellt sich mir die Frage, ob man nicht nur im Inland (steuerlich und ggf. versicherungsrechtlich?) überladen wäre. Da der Führerschein C1 die zulässige Gesamtmasse als Bezugsgröße hat, ist eine Überladung IMHO im Innland auch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis.
    So stellt sich mir nun weiter die Frage, ob man im Ausland nicht auf die Angabe unter F.1. schauen müßte. - Was natürlich im Umkehrschluss bedeuten würde, dass ich im Ausland für ein Fahrzeug mit über 7500 kg in Feld F.1. die Fahrerlaubnis der Klasse 2 bzw. C benötigen würde.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Jo...so is das.
    Habe bei mir im Brief unter F.1. 18000 kg und unter F.2. 7490 kg :wink: . Gab zwar Nachfragen bei der Zulassungsbehörde aber ist Rechtens. Die Auflastung kostet dich, im Verhältmiss zu den Strafen, NIX. Die Steuer steigt um ca 280 Teuronen :? , was auch nicht die Welt ist :roll: .
    Wenn es dir bei den Fahrzeugbeschränkungen weiterhilft, dann ist ja, in der Regel, das tatsächliche Gesamtgewicht gefragt :!: , seltener das zulässige.
    Da ich aus meiner Erfahrung davon ausgehe, das viele Beschränkungen nur für den Transport von Waren aber nicht für Womos gelten, mache ich mir da auch nicht den Kopf, denn letztes Jahr in Frankreich fuhr ich mit 22 t in die 7,5er Zone, da alles andere einen riesen Umweg bedeutet hätte . Wenn keine Brücke kommt......was soll schon sein :?: Was wollen die Sheriffs denn machen, außer sich über den dämlichen Touri aufregen. 8) Die sind auch froh, wenn der Verkehr läuft...

    Gruß
    Klaus
    Carpe Diem - Lebe dein Leben heute, wer weiß was morgen ist!

  • Hallo

    Zitat von Krabbe

    In der Zulassungsbescheinigung gibt es ja zwei Felder:
    F.1. Technisch zulässige Gesamtmasse
    F.2. Zulässige Gesamtmasse im Zulassungsstaat

    Meine Entscheidung ist gefallen.

    F.1. Technisch zulässige Gesamtmasse: 11950 kg (obwohl 12200kg möglich) - falls das Auto je geweblich genutzt werden sollte
    F.2. Zulässige Gesamtmasse im Zulassungsstaat 7490 kg (wie bisher)

    Da ich eh den FS C mache, fahre ich dann auch im Ausland sauber. Bis zur Grenze muss ich dann die Tanks weitgehend leer haben und Vorräte erst in Östereich einkaufen.

    Danke an Krabbe und alle Helfer, die mir bei meiner Entscheidung geholfen haben.

    Beste Grüße
    Detlef

  • Ich denke nicht, das man so im Ausland mehr laden darf. Währe dem so, bräuchte man ja in der tat einen anderen führerschein.... Ich kenne es so, Dass F1 nur das Technisch mögliche angibt. Das ist zum auflasten sehr interessant...

    Ist dein 1017 überhaupt ein 12t und nicht ein 10,5t?

    Deiner Beschreibung nach zu Urteilen bräuchtest du 2 Fahrzeugscheine. Das wäre leider nur möglich wenn man den aktuellen verloren hat, und dann beim auflasten einen neuen beantragt. Das ist aber natürlich strafbar, und Urkundenfälschung, falls man den "verlorenen" bei einer Kontrolle vorzeigt..., weshalb man das natürlich nicht empfehlen kann...
    Daher empfehle ich einfach ganz normal auf das Maximum aufzulasten, und die geringen nachteile in kauf nehmen... Denn eine Weiterfahrt ist in DE schon ab 10% Überladung vorbei, und dann gehts erst bei 0% wieder weiter. Und deiner beschreibung nach zu urteilen ist es dir nicht möglich ohne weiteres auf 0% zu kommen....

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