Versicherung Absetzkabine

  • Hallo,

    wir möchten uns eine T5 mit Absetzkabine (Selbstausbau) zulegen.
    Beim Thema Versicherung bin ich nun auf einen unangenehmen Nebeneffekt dieser Konstruktion gestossen:
    Thema Versicherung
    Ich habe mittlerweile mit einigen Versicherungen telefoniert und immer das gleiche Ergebniss. Bedeutet:ist das Fahrzeug als LKW zugelassen (was sich beim T5 DOKA wohl nicht vermeiden läßt), dann auch Versicherung als LKW. Damit ist dan die Kabine zum einen nicht mitversichert, zum anderen sind die LKW Versicherungen im Verhältnis deutlich (ca Faktor 2) teurer.
    Ich habe mal in einem Posting hier im Forum gelesen, das es möglich ist einen Fahrzeug mit Absetztkabine als LKW zuzulassen, aber als Wohnmobil zu versichern (bei bestimmten Versicherungen). Nur habe ich keine gefunden, bei der das funktioniert. Hat jemand eiinen Tipp für mich?
    Pickups mit Doppelkabine sind mittlerweile wohl immer ein PKW. Beim T5 gibt es wohl keine Möglichkeit das zu ändern.
    PKW kostet zwar mehr Steuern, aber die Versicherung ist günstiger.

    Für Tipps wäre ich sehr dankbar.

    Gruß

    Michael

  • Hallo Michael,

    willkommen im Forum - hier werden Sie geholfen!

    Ich fahre genau die von Dir beschriebene Kombination aus T5 DoKa und Absetzkabine. Zugelassen ist mein T5 als LKW mit der entsprechend supergünstigen LKW-Steuer - versichert allerdings als WoMo mit der entsprechend supergünstigen WoMo-Versicherung, bei der auch die abgesetzte Kabine versichert ist: alles zusammen rd. € 650,-/a inkl. Vollkasko.

    Das geht allerdings nur bei einigen spezialisierten Versicherungsmaklern: die schaffen es nämlich, eine Versicherung anzubieten, die der Versicherungsgeber selbst eigentlich nicht anbietet. Hier findest Du einen Thread, der sich damit schon beschäftigt hat...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang


    P.S.: Benutzen der Suchfunktion hilft ;)

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Hallo Michael

    Wolfgang hat ja alles geschrieben.
    noch eine Anmerkung dazu : Vorausetzung ist, das die Kabine eingetragen ist.

    z.B. ww . mit Wohnkabine xy ,dann SoKfz Wohnmobil

    diesen Eintrag verlangen die Versicherungen , ich bin bei Jahn u Partner , die sind in Mering bei Augsburg ,also nicht so weit weg von Dir.
    (ist aber egal, läuft eh alles tel. ab)
    Vielleicht noch ein Vorteil. Die Kabine ist auch abgesetzt versichert und die Grüne Karte ist auch für TUN und Marokko gültig ,
    was bei anderen Versicherungen nicht immer der Fall ist

    Gruß Rudi

  • Zitat von Rudi

    ... noch eine Anmerkung dazu : Vorausetzung ist, das die Kabine eingetragen ist.
    z.B. ww . mit Wohnkabine xy ,dann SoKfz Wohnmobil
    diesen Eintrag verlangen die Versicherungen...

    Ich habe gerade einmal nachgeschaut: bei mir ist nur LKW offener Kasten eingetragen - nix mit SoKfz...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

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  • Zitat von Leerkabinen-Wolfgang

    - nix mit SoKfz... Viele Grüße Leerkabinen-Wolfgang

    :( Sorry hast Recht, bei mir steht auch :
    LKW offene Kasten , ww. mit Wohnkabine Bimobil 220
    dann gelten folgende Maße ..... und Gewichte .......

    Aber den Hinweis auf die Wohnkabine wollte meine Versicherung sehen.

    Gruß Rudi

  • Hallo zusammen,

    Vielen Dank für die Tipps. Das mit der Suche hatte ich schon versucht, allerdings hab ich immer nur gefunden, das es gehen soll, aber nichts konkretes. Ich hab gleich mal die Agentur aus dem Link von Wolfgang kontaktiert. Dort ist kein Problem, auch wenn die Kabine nur als Ladung transportiert wird und nicht im Schein eingetragen ist.

    Grüsse aus München


    Michael

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