Gewerbe ohne Umsatz - was hat das für Konsequenzen?

  • Tag zusammen,
    mit einem Gewerbeschein bekommt man ja viele Produkte deutlich günstiger. Da gäbe es zwei Möglichkeiten:

    1. Wirklich die "harte Linie" fahren und den Eigenausbau und alles was man so braucht über das Gewerbe abrechnen und ordentlich Verlust machen.

    2. Den Gewerbeschein nur zum Einkaufen nutzen, aber gar keinen Umsatz über das Geschäft machen. Also wirklich nur, um gute Preise zu bekommen.

    Zu 1: Da kommt vermutlich nach drei Jahren das Finanzamt und schließt den Laden wegen Liebhaberei. Zumal man ja sein Fahrzeug nicht unbedingt verkaufen will, also gar keine Gewinnerzielungsabsicht hat. Plus Steuerrückzahlung für die vergangenen Jahre.

    Zu 2: Kann denn dagegen das Finanzamt was haben? Eigentlich doch nicht. Muss man da dennoch am Jahresende irgendwas abgeben? So eine GuV mit Null Einnahmen und Null Ausgaben? Oder fällt das dann einfach unter den Tisch?

    Hat sowas schon mal jemand gemacht?

    Niklas

  • vergiss es mal ganz schnell wieder , ich weis nicht mehr ganz genau wies bei mir zuanfang war Du musst alle drei oder 6 monate Umsatzsteuer etc abgeben,kein Umsatz wäre nur bei einer GMBH, bei deiner Variante würde den Lohn endes einen Jahres mit berechnet,wirst woll nichts nachzahlen da du ja schon Lohnsteuer etc gezahlt hast ich glaube aber das ist die Sache einfach nicht werd,versuche lieber über Freunde die eine Fa. haben was zu machen.
    Ein Steuerberater den Du evtl wegen irgendwelcher fehler Deinerseits gemacht hast kostet echte Euros.

    grüsse Harry aus BHG.

  • War das nicht früher mal so, dass man bei "Kleingewerben" mit einem Umsatz < x bzw Gewinn < y das alles nur einmal im Jahr machen muss? Aber Du hast schon recht, machen muss man's trotzdem. Wobei das den Aufwand schon wert sein könnte, je nach dem was man so vorhat.

  • Sorry ich weiss nicht mehr genau ich habe mit meinen Geschäft vor über 15 Jahren angefangen da war es mehr wie einmal Jährlich,nur wie gesagt wenn man bei soner Nr. nicht aufpasst kanns schnell probleme geben,ich an Deiner stelle würde einfach mal einen Steuerberater fragen der kann Dir auch alle vor und nachteile genausten sagen.


    grüsse Harry aus BHG.

  • Moin
    Als Einzelfirma musst Du theoretisch alle 3 Monate die Hose herunterlassen.
    Wenn das aber ein Nebengewerbe ist kannst Du die Ausgaben sogar gegen die Gewinne aus der Haupteinahmequelle gegenrechnen.
    Dazu brauchst Du unbedingt einen fitten und zuverlässigen Steuerberater.
    Die Wohnkabine baust Du ja nur um ein Vorführfahrzeug zu haben.

    Wenn sie jede Firma die keine Gewinne macht zumachen würden, wäre es noch mehr als Zappenduster in diesem Land.

  • Hallo zusammen,

    das habe ich vor dem Ausbau auch durchgerechnet, da ich auch einen Katalog mit Preisliste für Händler in die Finger bekommen hatte. Das Finanzamt will die Gewinnabsicht sehen und hält auch nur kurze Zeit still. Und hinterher dann alles als Liebhaberei abgestempelt zu bekommen mit den steuerlichen Konsequenzen ist mehr Aufwand und Kosten als sich Teile über Freunde oder aus Konkursen zu besorgen.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hallo Niklas,

    Variante 1 fällt ja wegen Finanzamt und Liebhaberei wohl aus.
    Aber Variante 2 geht. Ich wollte früher mal den Gewerbeschein primär zum einkaufen in der Metro haben. Also Gwerbe angemeldet und dem Finanzamt mitgeteilt, daß das Gewerbe z. Zt. nicht betrieben wird. War damals kein Problem. Und daß Du mit dem Gewerbeschein als Privatmann irgendwelche Rabatte bei Händlern bekommst, daß geht das Finanzamt doch nix an, oder? Die einzigen, die nerven sind die von der IHK, die wollen Ihren Beitrag auf jeden Fall haben.
    Alternativ kannst Du natürlich auch das Gewerbe anmelden, ne Woche später wieder hingehen und abmelden ("Mein geplanter Kunde ist abgesprungen, jetzt mach ich das doch nicht"). Den Gewerbeschein (die Gewerbeabmeldung) hat man mir damals nicht abgenommen und das ich mir das Teil sofort nach erhalt 10 x kopiert habe ist doch auch nicht verboten, oder? :)

    Wie viel ist denn so drin an Handelsspanne? Ich hab zwar schon fast alles (davon einiges vom S.A.T. und Ebay) aber einige teure Dinge fehlen noch. (Und wenn das Wissen um die Handelsspanne nur gut ist um einen vernünftigen Preis bei kompletter Abnahme der Reste raushandeln zu können.)

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Tja, das mit der Spanne weiß ich leider auch nicht. Genau dafür brauch ich's ja :-). Aber mir scheint, dass da doch noch einiges mehr dran hängt. Man kriegt dann ja auch so eine USt-ID, und dann wird bei Bestellung sofort verrechnet.
    Ich versuch erst mal rauszubekommen, wie die Spanne ist. Dann überlege ich weiter.
    Aber danke für Eure zahlreichen Hinweise!
    Niklas

  • OOch Freunde, so schlimm ist das alles nicht...man muß nur ein vernünftiges Verhältnis mit seinem Steuersachbearbeiter im Finanzamt haben........

    Man gehe zu ihm im Spätherbst und erzählt ihm was davon, was man als Nebenerwerb vorhat, ein Brief vom Arbeitgeber, daß man dort nix gegen einen Nebenerwerb habe, unterstreicht die Ernsthaftigkeit des Vorhabens.
    Der Finanzbeamte wird einen Vortrag über die Verwerflichkeit von reinen Abschreibungsmodellen halten usw.
    Man vereinbart, erst mal nix zu machen und abzuwarten, wenn die ersten Einnahmen rollen, dann könne man was überlegen wegen Mehrwertsteuer und so weiter...

    Dann fröhlich zur Gemeinde und zum 1.1. ein Gewerbe anmelden.

    Nach nem Dreivierteljahr geht man zum Finanzamt und bespricht mit dem Sachbearbeiter, daß man nach den ersten Versuchen eingesehen habe, daß es vernünftig nicht klappen könne und man jetzt überraschend beruflich stärker eingespannt wäre und auch zu wenig Zeit habe. Einnahmen wären nicht erzielt worden, Kosten würden nicht geltend gemacht, also kein Verlustvortrag auf die Lohn- oder Einkommenssteuer. Dann ist der zufrieden und man kann fröhlich seines Weges ziehen.
    Die Gewerbeabmeldung vergißt man geflissentlich, die Gemeinde stellt einem noch nach Jahren auf Anfrage immer eine Bestätigung aus.

    Das mit dem Finanzamt muß man deswegen machen, weil die Gemeinde die Firmeneintragung ans Finanzamt meldet.

    Es gibt noch einen Nebenkriegsschauplatz, nämlich die Industrie- und Handelskammer, die Mitgliedsbeiträge einfordert. Mit denen muß man was korrespondieren, daß noch keine Umsätze erzielt worden sind und man deswegen keine Mitglidsbeiträge zahlen könne. Wenn man die Einstellung des Gewerbes mit dem Finanzamt klar hat, kann man mal mit dem Sachbearbeiter in der IHK telefonieren oder besprechen, daß man im Moment nix mehr machen will, aber die Firma als Option aufrecht erhält, um bei geänderten Umständen doch loszulegen. Bei Umsätzen würde man sich natürlich sofort melden.

    So hat das bei mir an die 15 Jahre einwandfrei geklappt, nur hab ich jetzt abgemeldet, nachdem sich Metro für mich wegen der langen Anfahrt nicht mehr lohnt.

  • @Niklas

    Spanne ist immer sehr unterschiedlich, bei Kleinkram wie Heringe und son
    Vorzeltgedöns kann ein Gewinn von 300% kalkuliert werden, hochpreisige
    Teile 5-20% .
    Als Zeltheringdealer wird man aber trotz der 300% nicht reich :D

  • Was die IHK betrifft, werden die "Gebühren" anhand der Meldungen vom FA generiert. Keine Gewinne, also auch keine Gebühren oder nur den Mindesdbeitrag. Kann von der jeweils zuständigen IHK und / oder dem Sachbearbeiter abhängen.

    Gruß Ralf

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