Das "TÜV-Desaster" - oder: Geht 21er Abnahme (§21) überhaupt noch für Privatausbauer?

  • Eigentlich war im Februar 2019 das TÜV-Monopol für Einzelabnahmen / Vollgutachten nach §21 StVZO gefallen, so dass ein breiterer Markt an Prüforganisationen für uns Selbstausbauer zu erwarten gewesen wäre: https://www.gtue.de/Presse/Pressemitteilungen/82621.html Meine Erfahrungen mit 7 Prüforganisatiuonen in den letzten 8-10 Wochen haben in mir jedoch die Frage aufgeworfen, ob es überhaupt noch für Privatausbauer möglich ist, eine §21 Abnahme zu bekommen. Zum Hintergrund (bewußt keine Namensnennung).

    Fall 1:

    Eine große bekannte Prüforganisation hat ihre Terminvergabe zentralisiert. Die Prüfstellen oder gar die Prüfer sind nicht mehr zu erreichen. Man ruft also in der deutschlandweiten Terminvergabe an und es wird ein Rückruf versprochen. Gemacht, getan. Und nochmal gemacht, und nochmal und nochmal. Seit März bis vorletzte Woche eine mehrstellige Anzahl. Kein Rückruf, keine Reaktion, kein Termin.

    Also selber hingefahren - zu der Stelle in Herne, wo ich mit dem FUSO gute Erfahrungen gemacht hatte. Der damalige Prüfer ist nicht mehr da, ein junger Prüfer vor Ort, ganz allein. Auf meine Nachfrage (unter Zeugen): Ja, er habe meine Terminanfragen seit März erhalten. Aber: Nein, er denke gar nicht daran, die Terminanfragen seiner zentralen Terminvergabe zu beantworten, Rückrufe zu tätigen oder auf Emails zu antworten, weil er dann gar nicht mehr zum Arbeiten käme. Termine würden ausschließlich Montags um 8 Uhr vergeben, persönlich erscheinen und einen Termin in der laufenden Woche vereinbaren. Wieder wegfahren und dann zu dem Termin kommen. Als wir da waren, war übrigens gähnende Leere, kein Fahrzeug in der Prüfanlage.


    Fall 2:

    Eine andere große bekannte Prüforganisation angefragt und um Mitteilung gebeten, welche Prüfstelle solche Abnahmen tätigen kann. Immerhin konnte ich mit dem Prüfer einen Prüftermin innerhalb der nächsten 14 Tage ausmachen. Bei dem Termin stellte sich jedoch heraus, dass er sich als dafür nicht kompetent bezeichnete. Er konnte z.B. nicht die Entscheidung treffen, ob eine rundum verklebte und an 30 Stellen mit selbstsichernden Schrauben an der Pritsche befestigte Kabine als "fest verbunden" anzusehen sei, oder als "mit Bordmitteln leicht abnehmbar". Und damit die Fahrzeugart LKW beizubehalten sei. Also war die Prüfung an dieser Stelle ergebnislos beendet. Meine Anfrage erneut an die Prüforganisation, mir eine Prüfstelle zu benennen, im ganzen Ruhrgebiet, die das vor Ort entscheiden kann, verlief bisher ohne Antwort.


    Fall 3:

    Auf gut Glück losgefahren zu einer Prüfstelle einer ebenfalls großen Prüforganisation. Deren Prüfer konnte im Gegenteil nicht entscheiden, ob die Klebe- und Schraubverbindungen ausreichend fest seien. Ein 387 kg leichter Kofferaufbau, der mit 30 Schraubverbindungen mit genormter Schraubenfestigkeit durchverschraubt ist und zudem rundum geklebt. Ja, er halte das wohl für mehr als großzügig dimensioniert - aber er könne das nicht unterschreiben, weil er im Falle des Falles den Nachweis führen müsse. Ja wer das denn dann unterschreiben könne? Also wenn ich ein Gutachten darüber beibringen würde...


    Fall 4:

    Bei einer wirklich großen Prüfstelle einer wirklich großen Prüforganisation in einer wirklich großen Stadt: Der Prüfer verstieg sich zu geradezu kuriosen Ansichten: Zum Beispiel wären die Solarflächen zu gut (!) mit dem Fahrzeug verschraubt, so dass sie nicht mehr "Ladung" wären, sondern zum festen Bestandteil des Fahrzeugs geworden seien. Und Fahrzeugbestandteile müssten nunmal ausnahmslos ein Prüfzeichen tragen. Ich hätte zwar die Rahmen der Solarflächen gut verschraubt, aber die Silikonwafer darin könnten sich ja aus dem Rahmen lösen, und wer würde das garantieren. Ich könnte ja für die Prüfung jeden Silikonwafer mit einem Spanngurt sichern und nach der Prüfung wieder abnehmen. Dann die Arbeitsscheinwerfer, die Aufbaubatterie, die Kabineninnenbeleuchtung, das Ladegerät und überhaupt die ganze E-Installation, die elektrisch nicht mit dem Fahrzeug verbunden sei - sie sei aber mechanisch verbunden, da angeschraubt, also müsse ich auch dafür ein e-Prüfzeichen haben. Ebenso die ausziehbare Leiter hinten am Heck, die inb Fahrtrichtung montuiert ist und daher beim Aufprall höchstens rein rutscht, aber nie rausrutschen kann. Und für die man richtig Kraft aufwenden muss, um sie aus der Arretierung herauszuziehen. Ne, das geht alles nicht.


    Fall 5:

    Zu noch einer anderen Prüforganisation: Die elektrische Einrichtung (Landanschluss, FI-Schutzschalter, 4 Leitungsschutzschalter und 4 Steckdosen - nichts weiter) könne er nicht beurteilen. Ich möge eine Bescheinigung einer zertifizierten Begutachtungsstelle über die elektrische Sicherheit und elektromagnetische Verträglichkeit beibringen. Über die eingebauten Funkgeräte sowieso. Zu meinem Hinweis, dass wir als lizensierte Funkamateure per lege EMV-Fachkraft seien und die EMVU selber bescheinigen dürften, wollte er darüber ne Bescheinigung haben, dass das so sei.


    Fall 6:

    Auf unserer Rundfahrt, mit der wir vier weitere Prüfstellen (Rheinland, Hessen, Nord, Süd) abgeklappert haben, bekamen wir "Aufklärung": Nach der Lockerung des Monopols seien die Anforderungen an die Kriterienerfüllung seitens der Dachorganisationen (nicht des Gesetzgebers) so groß geworden, dass schlichtweg kein Personal mehr gäbe bei den Prüforganisationen, was die notwendige Fach- oder Entscheidungskompetenzen mehr habe. Das bisherige Fachwissen sei in Rente gegangen, und nich mehr aufgestockt worden. Für Individualabnahmen gäbe es schlicht keine Fachkompetenz mehr. Und Empfehlungen im Sinne von "Baugeleitung" könne sich sich auf verschärften Haftungsgründen niemand mehr leisten. Individualabnahmen seien daher nur noch "de lege", aber nicht mehr "de facto" möglich. Real sei es wohl so, dass nur noch Serienhersteller ne Chance hätten.

    Das haben uns unverblümt mehrere Prüfer gesagt - und noch Leute "des alten Schlags" benannt, wo wir es ja mal versuchen könnten. Diese Versuche haben bisher aber zumindest hier in der Umgebung keinen Erfolg gehabt, weil die entweder ebenfalls in Rente sind oder terminlich auf lange Zeit ausgebucht. Insgesamt haben wir also 16 Prüfstellen von insgesamt 7 Prüforgansiationen abgeklappert, in einem Zeitraum von etwas über 2 Monaten, geografisch im Ruhrgebiet und jetzt im Raum Kassel. Jan Hendrik ist jetzt gerade nochmal auf gut Glück zu einer "benannten Empfehlung" unterwegs, weil das telefonische Rückrufversprechen zwecks Terminvereinbarung mittlerweile schon wieder fast eine Woche lang ergebnislos ist. Und jede Nachfrage nur zu einem erneuten Aufnehmen des Terminwunsches führt, mit dem Versprechen, dass man sich meldet. Hat sich wohl versprochen...

    Ich habe es bei meinen bisherigen Fahrzeugbauten stets anders erlebt. Deshalb bin ich ich ja selber überrascht, was sich in den letzten zwei Jahren seit meiner letzten Abnahme verändert hat. Was ist das jetzt? Ist das jetzt ein Corona-Effekt? Oder Ergebnis des Wohnfahrzeug-Booms? Oder ne Frustreaktion der Prüfstellenmitarbeiter auf ne desaströse Personalpolitik der Prüforganisationen? Oder wird es tatsächlich so langsam nicht mehr möglich sein, dass Individualausbauer noch ne Vollabnahme kriegen? Nur noch, wenn man wen kennt, der einen kennt?

    LG Gode

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  • Hey,

    ich hab zumindest jetzt zwei mal in Osnabrück angerufen und am Telefon schon sehr präzise Antworten bekommen.
    Die letzte Info ist zwei Jahr her und ging zum Thema Zulassung eines holländischen Oldtimer-Wohnwagens in der 750KG Klasse.
    (Die sind in NL Zulassungfrei)
    Davor um den höchstgradig Umgebauten Bulli.

    Ob es noch die selben Personen sind wie zu der Zeit weiß ich nicht, es wäre ein Anlauf wert?

    Ich hoffe die Nummer existiert noch - um nicht die Taugenichtszentrale von denen Kontaktieren zu müssen. Selbe miese Erfahrung haben wir übrigens auch gemacht!

    TÜV NORD
    Rheinische Str. 15 49084 Osnabrück-Fledder
    (0541) 58 23-0

  • Da hab ich ja Glück gehabt. Wie damals beschrieben, die Begutachtung und bald fällige HU, war eine Sache von 40 Minuten und rund 120€.
    Aber was sage ich immer: Ohne Glück kommst du tot auf die Welt.
    Wobei ich den Prüfer bei der Ehre genommen habe. Ich habe ihn gefragt ob ich mit so einer Abnahme in die Pfalz fahren müsse. Darauf traf mich ein fragender Blick. Ich meinte das in Hauenstein ein Ausbauer sitzt, der Individualbauten herstellt und in Pirmasens abnehmen lässt.
    Nein, natürlich können ich zu ihnen kommen, entgegnete man mir.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Hallo Gode

    hast eine PN


    Alles Gute aus dem Wald

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Ich war mit dem Ausbauer aus Hauenstein in Landau bei dieser großen Prüfstaion. War super legere, allerdings schon vier Jahre her.

    Gruß Wolfgang

  • Das TÜV-Desaster hat heute ein glückliches Ende genommen. Wir waren beim TÜV Nord in Hannoversch Münden, und haben dort einen Termin bei einem Prüfer gehabt, der sich richtig gut auskannte. Der hat alles sehr akribisch geprüft, Fotos von einigen Details gemacht, Daten abgeglichen - und dann haben wir die Abnahme bekommen. Nichts von dem, was seine Kollegen vorher in Frage gestellt hatten, war zu beanstanden. Ganz im Gegenteil zeigte er sich sehr zufrieden mit der Sorgfalt und Sicherheit, die wir bis in Details reingesteckt hatten. Und er hat wirklich sehr genau hingeschaut...

    Lediglich die fehlenden Prüfzeichen für die Makrolonscheiben wurden beanstandet - da haben wir schon welche mit Prüfzeichen nachbestellt. Sobald die da sind und eingebaut, wolle er nochmal sein Gutachten ändern (da ist jetzt vorläufig die Auflage zur Abdeckung der Bullaugen drin), aber wir haben erst mal die Abnahme gekriegt.

    Dem Prüfer haben wir unsere Odyssee geschildert - es hat ihn irgendwie nicht wirklich überrascht. Scheint wohl so, dass es wirklich nur noch "Restbestände" an wirklich qualifizierten Fachleuten gibt bei den Prüforganisationen. Wir haben jetzt nach vielen Wochen nochmal jemanden gefunden. Da wird man wohl immer länger suchen und immer weiter fahren müssen. Wie dieses Dilemma weiter gehen wird ... ich weiß es nicht. Vielleicht ist es bald für Privatpersonen nicht mehr möglich, Selbstbauten abnehmen zu lassen.

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  • Hallo,

    ich werde im Dezember anfangen, meinen dann für mich neuen Pickup (Toyota GRJ79 Single Cab) umzubauen und wohne nun mal leider in Hessen (Wiesbaden). Geplant ist: Pritsche ab, Zwischenrahmen mit Schrauben und Gummipuffern an den original Haltepunkten dran und darauf eine Hubdach-Kabine nicht abnehmbar aufbauen.

    Jetzt hört es sich so an, als wäre es schwer, so etwas noch in Hessen per Einzelabnahme abnehmen zu lassen. Da ich nicht aus Hessen wegziehen werde, das Auto also auf meinen Namen auch in keinem anderen Bundesland zulassen kann, folgender Gedanke:
    Wäre es (deutlich?) einfacher für mich, das Auto erst z.B. in NRW auf einen Verwandten zuzulassen und z.B. in Rheinland-Pfalz die Einzelabnahme zu machen, das in NRW Eintragen lassen und danach erst das Auto auf meinen Namen nach Hessen holen? Dann würde ich mir doch zumindest die nette Bündelungsbehörde sparen, auf Kosten eines weiteren Halters des Autos in den Papieren, oder?

    Eigentlich wollte ich in den nächsten Wochen einmal z.B. bei Tüv und Dekra anfragen, ob die so etwas abnehmen würden... Aber wenn der Weg oben deutlich einfacher sein sollte, würde ich nicht in Wiesbaden sondern in Mainz anfragen.

    Viele Grüße,
    Jens

  • Hallo

    kann man machen, das Auto woanders , also RP oder NRW abnehmen lassen und eine Tageszulassung z.B. auf jemand anderes legen.

    Bei der Oben von Gode beschriebenen Zeremonie war das Problem aber auch in NRW, das keiner ihm das Fahrzeug abnehmen wollte.

    Ich würde immer mit dem Prüfer meines Vertrauens im Vorfeld sprechen und nicht munter drauflosbauen mit Hoffnung auf Glück bei der Abnahme.

    Gibt dem Prüfer das Gefühl das er wichtig ist und es fast sein Auto ist das er da abnehmen soll. Dann seh ich keine Schwierigkeiten.

    Die Bündelungsbehörde macht es natürlich nicht einfacher. Also evtl. das Fahrzeug mit einem Halter mehr in den Papieren in einem anderen Bundesland abnehmen und zulassen und trotzdem mit dem Prüfer dort VORHER alles klären.

    Aber in den moderne Papieren stehen die vorherigen Halter eh nicht mehr drin.


    Alles Gute aus dem Wald

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Mythos,

    ob der Prüfstelle in Hessen oder wo anders sitzt ist grundsätzlich mal egal. Auch mit einem Prüfbericht aus Hessen kannst Du die Zulassung wo anders vornehmen lassen und umgekehrt. In Hessen ist halt nur immer wieder die Bündelungsbehörde im Spiel.

    Dein Fahrzeug auf jemand anderen in einem anderen Bundesland für die Eintragung bzw. die Erteilung der Betriebserlaubnis zuzulassen, um die Bündelungsbehörde zu umgehen ist auch problemlos möglich.

    Das habe ich mehr oder weniger schon 2x durch. Einmal hatten wir mit Freunden einen Motorradtransportanhänger selber gebaut. Da wir etwas später fertig waren als geplant und der Prüfer, der die Abnahme machen sollte, dann im Urlaub war, wäre es zeitlich in Hessen durch die Bündelungsbehörde zu knapp geworden, da wir mit dem Anhänger in Urlaub wollten.
    So wurde der Anhänger auf dem Papier schnell meinem Bruder in NRW verkauft, der ihn dort auf seinen Namen angemeldet und damit die Erstzulassung durchgeführt und danach uns wieder zurück verkauft. Ummelden in Hessen war dann kein Problem mehr.
    Und mein jetziges Fahrzeug hat (primär auch aus Zeitgründen) eine Tageszulassung auf den Hersteller bekommen. Im nachhinein war dies auch ganz gut so, da es einer Ausnahme nach §70 bedurfte. Die hat er mit der Erstzulassung bekommen. Auch hier war das Ummelden nach Hessen dann kein Problem mehr.

    Also such Dir erst mal einen Prüfer. Egal in welchem Bundesland. Wenn Du den gefunden hast, dann kannst Du immer noch überlegen, wo Fu die Zulassung durchführen lässt. Wobei es bei einigermaßen „normalen“ Umbauten auch in Hessen über die Bündelungsbehörde geht.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Ein Teil meiner TÜV-Odyssee lief auch in NRW, z.B. TÜV Nord in Wanne-Eickel, TÜV Süd in Herne und Dekra in Recklinghausen. Ich glaube daher nicht, dass es ein Bundesland-Symptom ist, sondern dass den Prüforganisationen ganz generell das Fachwissen abhanden gekommen ist durch Verrentung - und eine (von den Prüfern selber beklagte) Personalpolitik querbeet durch alle Prüforganisationen, die das Kompetenzvakuum nicht mehr auffüllt. Letztlich dürfte es derselbe Trend sein wie überall - Individualleistungen werden aus "Wirtschaftlichkeitsgründen" immer mehr zurückgefahren gegenüber dem Massenmarkt, weil man den weitgehend automatisieren und standardisieren kann (und irgendwann Computern übertragen). Und das wären auf die Prüforganisationen übertragen eben genau das, was wir vielfach vorgefunden haben - nämlich die Konzentration des Leistungsspektrums ausschließlich auf Hauptuntersuchungen. Einzelabnahmen dauern denen zu lange.

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  • Und das wären auf die Prüforganisationen übertragen eben genau das, was wir vielfach vorgefunden haben - nämlich die Konzentration des Leistungsspektrums ausschließlich auf Hauptuntersuchungen. Einzelabnahmen dauern denen zu lange.

    Hallo

    ich glaube auch hier liegt wei bei so Vielem ein Stadt / Landgefälle vor.

    Auf dem Land, zumindest bei uns, kennt man sich untereinander. Jeder weis mit wem er es zu tun hat. Einfach zu sagen "da bin ich nicht zuständig" geht nicht. Morgen läuft dir der prüfer wieder über den Weg.

    Das wirst du in der Stadt kaum finden, wo einem schon der nächste Nachbar egal ist... :(

    Alles Gute aus dem Wald

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!

  • Es herrscht zu wenig Wettbewerb. Auch ich als Gewerblicher mache mir meine Sorgen. Ich habe schon seit vielen Jahren einen sehr kompetenten Mitarbeiter vom TÜV der zu mir in die Werkstatt kommt. Sollte ich einen Termin an meiner nächst gelegenen Prüfstelle benötigen (Bruchsall), mache ich Termine ausschließlich mit ihm aus, alles andere führt zu Diskussionen. Aber seid zufrieden, es könnte schlimmer sein (Stichwort: Schweiz). Ganz schwierig ist oft Hessen in vielen Details wenn es um eine Neuzulassung geht auf einer Zulassungsstelle. Neuzulassungen ("Sondergeschichten") mit 21er werden dort angezweifelt (Gutachtenerstellung hier in B.-W.). Da habe ich schon des öfteren als Hersteller mit dem zuständigen Behördenleiter telefonieren müssen.

  • Dann werde ich mal demnächst hier in Wiesbaden schauen, ob mich jemand unterstützt.

    Zitat von Hartwig

    Ganz schwierig ist oft Hessen in vielen Details wenn es um eine Neuzulassung geht auf einer Zulassungsstelle.


    Ist damit eine komplette Neuzulassung des Autos gemeint, also dass das Auto noch nie angemeldet war? Mein Auto bekommt zumindest vom Autohaus eine Tageszulassung, war also schon mal in Ba-Wü angemeldet.


  • Dann werde ich mal demnächst hier in Wiesbaden schauen, ob mich jemand unterstützt.


    Ist damit eine komplette Neuzulassung des Autos gemeint, also dass das Auto noch nie angemeldet war? Mein Auto bekommt zumindest vom Autohaus eine Tageszulassung, war also schon mal in Ba-Wü angemeldet.


    Hallo

    das Problem liegt offenbar hauptsächlich in Hessen. Auch wenn das Auto schon mal zugelassen war aber z.B. ausgebaut wurde oder sich die Zulassungsform ändern soll gibt es dort wohl Probleme.

    Mein ehemaliger Hanomag, Zulassung als LKW/geschlossener Kasten mit H Zulassung wurde nach Hessen verkauft und der neue Bezitzer wollte ihn als Womo zulassen. Ich war mir nicht sicher ob es Sinn macht also habe ich den TÜVler meines Vertrauens gefragt und der sagte: der soll keinen Quatsch machen, das H-Kennzeichen ist dann evtl. weg und um die Zulassunsgform gibt es auch Diskussionen.

    Da haben wir es in NRW richtig gut! 8)


    Alles Gute aus dem Wald

    Anton

    Wir brauchen dringend ein paar Verrückte - seht euch doch mal um, wo uns die Vernüftigen hingebracht haben!


  • Dann werde ich mal demnächst hier in Wiesbaden schauen, ob mich jemand unterstützt.


    Ist damit eine komplette Neuzulassung des Autos gemeint, also dass das Auto noch nie angemeldet war? Mein Auto bekommt zumindest vom Autohaus eine Tageszulassung, war also schon mal in Ba-Wü angemeldet.

    Nein, es geht um Neuzulassungen: nur Sonderkonstruktionen, Anhänger usw.

  • Nicht nur (echte) Neuzulassungen von neuen Fahrzeugen, sondern auch Änderungen, die dann formale eine Neuerteilung der Betriebserlaubnis erfordern.

    Also alles, was eine Einzelabnahme nach § 19 (2) (i. V. m. § 21) braucht, muss in Hessen über die Bündelungsbehörde und kann dann ggf. zu Problemen führen, wenn den Ingenieurinnen und Ingenieuren bei der Bündelungsbehörde etwas komisch vorkommt.
    Das ist alles, für das es keine Teilegutachten gibt oder das über den Anwendungsbereich oder die Auflagen des Teilegutachtens heraus geht und eine Einzelbegutachtung durch einen aaS bzw. berechtigten Prüfingenieur erfordert.

    Also auch z. B. der Umbau eines LKW zum Wohnmobil.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)


  • Einzelabnahme nach § 19 (2) (i. V. m. § 21) ... muss in Hessen über die Bündelungsbehörde ... [mit] Ingenieurinnen und Ingenieuren.

    Zum Begriff "Bündelungsbehörde" schreibt Wikipedia unter dem Stichwort "Regierungspräsidium" allgemein:
    "Durch die Größe einer Bündelungsbehörde sind Regierungspräsidien im Vergleich zu anderen Behörden in der Lage, einen Fundus an Spezialisten und Experten für eine immense Aufgabenvielfalt vorzuhalten, die von der öffentlichen Verwaltung wahrgenommen wird."

    In Verbindung mit Hessen und Kfz steht "Bündelungsbehörde" für 2 oder 3 Behörden.
    Die dortigen MitarbeiterInnen sind ganz überwiegend nicht IngenieurInnen oder andere Technische Angestellte, sondern Verwaltungsangestellte.
    Ihre Aufgabe ist es, die verwaltungsrechtliche Prüfung, die sonst in Kfz-Zulassungsstellen durchzuführen (und zu beherrschen) wäre, zu bündeln.
    Die Erfüllung der Aufgabe beinhaltet die formale Prüfung auf Vollständigkeit und die inhaltliche Prüfung nur auf Widerspruchsfreiheit, vielleicht Plausibilität.

    Mit Vorgesetzten kommunizierte ich als Fahrzeughalter, weil Gutachten mit rechtlichen Mängeln (unvollständig) auch bezüglich Technik angezweifelt wurden.

    Gruß Manfred

  • Odi 19. September 2021 um 21:43

    Hat den Titel des Themas von „Das "TÜV-Desaster" - oder: Geht §21-Abnahme überhaupt noch für Privatausbauer?“ zu „Das "TÜV-Desaster" - oder: Geht 21er Abnahme (§21) überhaupt noch für Privatausbauer?“ geändert.

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