Staukästen als Unterfahrschutz

  • Hallo zusammen,
    nachdem meine Kabine nun auf dem Gestell montiert ist und Fenster und Türen drin sind, mache ich mir Gedanken über den seitlichen Unterfahrschutz, ohne den ich nicht beim TÜV vorstellig werden kann.
    Ich würde gerne Staukästen montieren und habe welche gefunden, die als seitlicher Aufprallschutz nach ECE-R 73 zugelassen sind und auch auf Maß gefertigt werden können, um sie evtl. gleich als Radkästen zu verwenden. Frage an Euch, wie Ihr das gelöst habt? Gibt es jemand, der ebenfalls Staukästen verwendet hat? Wenn ja, wie montiert: am Rahmen des LKW oder an den Auslegern des Zwischenrahmens? Bin dankbar um Anregungen und Bilder diesbezüglich, die gesetzlichen Vorschriften und Abstandsmaße sind klar.

    Danke!

    Liebe Grüße aus der Pfalz
    Timo

  • Ob ich bei meiner niederen Kofferkante einen Flankenschutz für Radfahrer brauch, weiß ich nicht. Den Freiraum bis zur HA habe ich mit maßgefertigten Aluboxen aufgefüllt. Befestigt an den Rahmenschrauben mit denen auch der Koffer verschraubt ist und unten noch mit Winkel zum Rahmen hin. Benutzt habe ich reichlich vorhandene Bohrungen im Rahmen an der Unterseite in die ich passende Einziehmuttern gesetzt habe. Waren bei 13,x Loch Einziehmuttern M10 oder M12.
    Hier mal ein Bild von der Seite, die vorderen Boxen schon montiert.

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Hallo Campinsky
    Mit einer Zulassung als Wohnmobil (M1-SA) bist du mit dein MAN TGL freigestellt von Unterfahrschutz
    Gruess Campo


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  • Hallo Campo,
    das wäre die einfachste Lösung! Der TGL wird erst durch die Eintragung beim Gutachter zum M1-SA. Wenn der jedoch einen seitlichen Unterfahrschutz fordert. Mein Kenntnisstand beruht auf Aussage von Ormocar (die mir bei der Abnahme etwas helfen), dass der Gutachter in der letzten Zeit auf den Unterfahrschutz besteht.
    Ihr hattet das schon mal in der Allrad LKW Gemeinschaft diskutiert: Vereintes Europa! Wenn dein belgischer M1-SA-G auf deutschen Straßen fährt...?

    Liebe Grüße aus der Pfalz
    Timo

  • Weiss nicht wie das in DE gehandhabt wird, aber bei uns in CH habe ich von den Zulassungsbehörden ganz klar die Aussage dass bei einem als Womo zugelassenes Fahrzeug keinen seitlichen Unterfahrschutz erforderlich ist, auch bei über 3.5t nicht (ich bin bei knapp 5t ohne Seitlichem Schutz).
    Im Rahmen der ganzen Europa-Harmonisierung mit den ganzen ECR-Richtlinien müsste das bei euch doch auch so sein...Campos Aussage würde das ja auch unterstützen.

    Was sagt denn dein Tüv dazu?

    Die frage ist halt ob man bei einem echten Lkw nicht doch was macht, denn saudumme Velofahrer welche am Lkw rechts vorbeiquetschen obwohl der rechte Blinker an ist wird es wohl immer geben...

    Gruss
    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Campinsky ich kann mich nicht daran erinnern bereits ein Deutschen M1-SA mit unterfahr Schutz gesehen zu haben.
    Die Frage ist meiner Meinung nach eher ob es verboten ist auf ein >3,5T Wohnmobil unterfahr Schutz an zu bringen.
    Bei normale N2 und N3 sind die verpflichtet.
    Alles N2+N3 mit G (Gelände) ist wahrscheinlich freigestellt.
    Stimmt ich habe ein M1-SA-G, aber die Bautechnische Vorteile davon habe ich nicht benutzt.
    Verstehe das wir beiden nicht gegen der extra sicherheit von ein Unterfahrschutz sind.
    Aber lieber mit Tanks und Staukasten.


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