Auflastung Renault Master 160dci

  • Hallo,

    hat jemand Erfahrung, Tipps o.ä. zur Auflastung eines Renault Masters?
    Habe schon beim Renaulthändler nachgefragt und der teilte mir mit, eine Auflastung von derzeit 5.5T auf 6,5T wäre nicht machbar :twisted: Das Fahrgestell wurde jedoch bis 6,5T verkauft.

    Guido

  • Ich kann dir da nicht helfen,aber ich vermute mal, dass die 6,5to Version andere Komponenten verwendet (Achse,Bremsen,Federn,...)
    Auflasten ist nicht immer nur mit einem TÜV-Stempel gemacht. Das wird also vermutlich nicht so einfach machbar sein.

    Gruß, Holger

  • Hallo Guido,
    hast Du schon mal beim TÜV nachgefragt? Die Jungs lasten schließlich auf, nicht der Händler! Die können Dir auch sagen, wes Du ändern musst, wenn es (überhaupt) geht. Für den Händler, der mit so was nie zu tun hatte (und den Stress mit TÜV scheut), ist "geht nicht" klar die einfachste Antwort. Springt vielleicht ein neues (gebrauchtes) Fahrzeug bei ihm raus.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Hallo Guido,

    hier würde ich mich auch direkt an den TÜV wenden um um Mitteilung der durchzuführenden Änderungen bitten. Dann hat man direkt eine verbindliche Auskunft.

    Besten Gruß

    HWK

  • Wenn Renault den Kopf schüttelt, wird kein TÜV-Prüfer eine Auflastung abnicken.
    Die Jungs in grau sind feige!!

    Gruß Nunmachmal

    Ich habe viel aus meinen Fehlern gelernt, ich glaube ich mache noch einen.

  • Hallo Nunmachmal,

    da habe ich schon andere Erfahrungen gemacht. Die TÜV´ler habe eine Liste mit den zu ändernden Komponenten und dann steht einer Erhöhung des Zul. Ges.-Gewichtes eigentlich nichts mehr im Wege. Bei einer Auflastung ohne technische Änderung ist dagegen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Herstellers erforderlich.

    Aber ein Versuch - oder mehrere Versuche bei unterschiedlichen TÜV´s - steht ja nichts im Wege.

    Besten Gruß

    HWK

  • Hallo Nunmachmal,
    ich sehe das auch so wie HWK.
    Schließlich hat ja nicht Renault den Kopf geschüttelt, sondern ein Renault-Händler!
    Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied! Unqualifizierte Auskünfte von Händlern und Werkstätten habe ich schon öfter erlebt. Von TÜV-Prüfern bisweilen leider auch. Also bei mehreren TÜVs nachfragen.
    Wenn Renault tatsächlich den Kopf schüttelt, ja dann liegt man in des Prüfers Hand. Aber das wissen wir ja nicht. Vielleicht gibt es ja auch so etwas wie einen Kundenservice direkt bei Renault, wo man sich (neben dem TÜV) schlau machen kann.

    Gruß
    Herby

    Probier's mal mit Gemütlichkeit

  • Zitat von Balu

    Hallo Nunmachmal,
    ... Vielleicht gibt es ja auch so etwas wie einen Kundenservice direkt bei Renault, wo man sich (neben dem TÜV) schlau machen kann.
    Gruß
    Herby

    :lol:

    Wenn der so gut ist wie der von Nissan, kenne ich schon die Antwort.

    Zitat

    Wenden Sie sich an ihren zuständigen Händler.

    :wink:

    Gruß Ralf

  • Danke für die Antworten,

    der Kundesnervice von Renault ist wirklich genauso wie der von Nissan: Bitte wenden Sie sich an den örtlichen Händler :P

    Ich werde mich jetzt mal beim TÜV schlau machen. In meinen Fahrzeugpapieren sind nur Reifen der Größe 205/70R16C Traglast 110/108 auf Felge 5 1/2 JK 16H eingetragen.
    Ich habe aber - sebst bei meinem Renault-Händler- die gleichen Fahrzeuge (3,0 Liter 160dci) gesehen mit Reifen 215/75R16C.

    Halte Euch auf dem laufenden.

  • Zitat von triplee

    ......Ich habe aber - sebst bei meinem Renault-Händler- die gleichen Fahrzeuge (3,0 Liter 160dci) gesehen mit Reifen 215/75R16C.

    Halte Euch auf dem laufenden.

    Hallo zusammen,

    da scheint dann schon mal der erste Unterschied zu sein. Wichtig ist nicht die Größe des reifens sondern die Traglast. Aber - wie gesagt - der TÜV wird die Liste der Maßnahmen schon haben, die er fordert, wenn eine Auflastung mit technischen Änderungen verbunden ist.

    Besten Gruß

    HWK

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