VW T5 4Motion 3,5 to als Basisfahrzeug

  • Hallo zusammen.

    Die Firma VENTA-Supply ( http://www.venta-supply.de/ ) bietet für den VW T5 eine Auflastung auf 3,3 oder 3,5 to mittels Luftfedern an.
    Ein Fahrgestell mit langem Radstand und dem ab Herbst verfügbaren 4Motion-Antrieb könnte aus meiner Sicht eine zwar nicht gerade billige, aber doch überlegenswerte Alternative zu den bekannten Basisfahrzeugen sein.

    Info : Ich besitze eine BiMobil - Absetzkabine ( 1982 als letztes Stück noch von Herrn Bilgram > daher BiMobil < gebaut mit Innenausstattung der Firma von Liebe ) mit Motorstützen auf VW-T3 / 70 Ps Diesel.
    Das nun ca 22 Jahre alte Teil steht übrigens bis heute auf seinen eigenen vier Beinen und hat mir keine Probleme bereitet.
    Soweit mein erster Beitrag.

    Gruss an Alle.

    Gruss ; Klaus

  • Hallo Klauda,
    hört sich doch gut an. T5,Allrad und 3,5to.
    Habe jetzt T4 Doka mit VD280 Absetzkabine von Bimobil 3,3 to, aber Allrad fehlt halt und hat auch schon probleme gemacht, hilfe mit Abschleppseil.
    Kommst Du zum treffen?
    Gruß Helmut

    Grüße aus der Waldsiedlung Iggelheim
    unterwegs mit T4 2,5 TDI Doka, mit Bimobilabsetzkabine

  • muss mir das erst ansehen--sollte es wahr sein?--auflastung auf 3.5to
    des 4-motion --eine sensation--denn das ist endlich die preiswerteste lösung für allrad--robel.de bietet schon serienmässig den 4-motion
    auf delmun an --karmann dürfte das versäumt haben--nachfrage enorm hoch denn wer möchte nicht dem einheitsbrei einrad-frontantrieb entkommen
    mfg
    johann

    Hallo Gast Johann.
    Was soll die Vermischung von Teilen meines Uralt-Zitats mit eigenem Text ?
    Absicht oder ein Versehen ? Ich finde das jedenfalls nicht OK !

    Gruss ; Klaus

  • Zitat von KlauDa

    Was soll die Vermischung von Teilen meines Uralt-Zitats mit eigenem Text ?
    Absicht oder ein Versehen ? Ich finde das jedenfalls nicht OK !


    Hi, KlauDa,

    ich glaube nicht, daß Johann's - nun, nennen wir es 'suboptimale Textgestaltung' - Absicht war. Er hat vermutlich seinen Text in das Zitat eingefügt. Kann beim ersten mal wohl leicht passieren...


    Aber zu der T5-Auflastung;
    ich habe mir ein Angebot bon Venta machen lassen und die Genehmigung erhalten, dieses hier bekannt zu geben: so kostet die Volluftfeder ohne Auflastung als Bausatz EUR 1.380, mit Auflastung auf 3.3t EUR 1.800,- und mit Auflastung auf 3.5t EUR 2.100,- (jeweils plus MwSt.). In den Preisen enthalten sind der Bausatz mit allen Anbauteilen, ein Teilegutachten, eine Garantieversicherung (für Luftfeder, Hauptbremszylinder, Bremsen und Radlager) sowie eine Montageanleitung, bei Auflastung auf 3.5t auch noch Alufelgen für die Hinterachse.

    Die Bremsen müssen laut Gutachten nicht verändert werden. Venta empfiehlt aus Garantiegründen den Einbau durch sie in Bohmte - was mit weiteren EUR 300,- zu Buche schlagen würde, eine TÜV-Abnahme würde weitere EUR 100,- kosten.

    Ich hatte VW um eine Stellungnahme zu der Venta-Auflastung gebeten - hier ist sie (in Auszügen):
    "...[Der VW T5] ist in seiner gesamten Karosseriestruktur einschliesslich des Fahrwerks, Achsen, Raeder, Reifen, Bremse usw. nicht fuer ein zulaessiges Gesamtgewicht ueber 3.200 kg ausgelegt.
    Bei dem zulaessigen Gesamtgewicht von 3.200 kg handelt es sich um die absolute Obergrenze, die nicht ueberschritten werden darf! Auch nicht mit modifizierter Luftfederung..."

    Wenn - wie in diesem Thread bereits geschrieben, die Fa. Robel (und anscheinend auch BiMobil) aber mit entsprechend aufgelasteten Fahrzeugen auf dem Markt ist, ist die VW-Stellungnahme doch etwas unglaubwürdig. VW war übrigens anscheinend überrascht, als ich mit Bezug auf das Auflastungsangebot der Fa. Venta angefragt hatte.

    Ein zweiter Punkt, der bei der Auflastung interessant wird, ist der zulässige Hecküberhang. VW erlaubt hier 43% des Radstandes. Auch hier verweigert VW eine Überschreitung: "Ein Heckueberhang von ueber 43% ist von uns nicht geprueft worden und kann daher auch nicht freigegeben werden." Es gibt allerdings WoMo-Hersteller, die dieses Maß überschreiten...

    Abschließend: der T5 4motion wäre für meine Reiseziele (nordische Länder) und Nutzungspläne (Absetzkabine) ein wunderbares Basisfahrzeug: gut motorisiert, kompakt und recht komfortabel. Aber bei der Unflexibilität und auch dem sehr unfreundlichen Gehabe von VW (Antwort auf Nachfrage mit Bezug auf die Venta-Auflastung: "... Bitte haben Sie Verstaendnis dafuer, dass wir nun weitere Aktivitaeten in dieser Angelegenheit fuer unzweckmaessig halten. In allen anderen Faellen stehen wir Ihnen selbstverstaendlich gern zur Verfuegung...") wird es bestimmt kein VW bei mir werden.

    Sorry, liebe VW'ler - aber so verkauft Ihr mir keinen VW - da gibt es andere Marken, die sich sehr viel mehr ins Zeug legen, auch unorthodoxe Wünsche zu erfüllen. Und dann regt sich VW über schlechte Umsätze auf! Schade nur für die Fa. Venta, die mit ihrem recht kostengünstigen Auflastkitt aus dem T5 wirklich ein interessantes Fahrzeug - insbesondere für die Nutzung mit einer Absetzkabine - gemacht hätten.

    Na ja, mal sehen. Ich habe gerade erfahren, daß es den Ducato/Boxer/Jumper evtl. in einer Allradversion mit DoKa und größerer Bodenfreiheit zu geben scheint (Danke, Henning, für diese Info, werde ihr einmal nachgehen)...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Hallo Wolfgang.
    Das von VW für den T 5 auf max 3200 Kg begrenzte Ges.-Gewicht ist für mich einerseits nicht recht zu verstehen, da man beim T 4 die Obergrenze bei immerhin 3300 Kg festgesetzt hat. Andererseits ist dem Argument eines Herstellers, die ges. Technik eben auf max 3200 Kg ausgelegt zu haben, schwerlich etwas entgegenzusetzen.
    Man hat aus meiner Sicht nur zwei Möglichkeiten :
    1. das Risiko eingehen, mit einem gegen die Herstellerempfehlung dennoch aufgelasteten Fahrzeug ( natürlich mit entsprechender TÜV-Zulassung ) bei möglicherweise anfallenden Garantie-Reparaturen im Regen zu stehen
    oder
    2. ein den eigenen Vorstellungen möglichst nah kommendes Fahrzeug eines anderen Herstellers wählen.

    Was mich noch interessieren würde, ist folgende Frage :
    unterscheidet man bei VW möglicherweise, wie es beim T 4 der Fall ist, bei der Festsetzung des zul. Ges.-Gewichts zwischen den Fahrzeugen mit Frontantrieb und denen mit Allrad ?
    Ich habe, da ich ausreichend Zuladung haben wollte, bei meinem T 4 notgedrungen vom Synchro Abstand genommen und den Fronttriebler gewählt ( laut VW war beim Synchro Ende bei 2,8 to, während mein Fronttriebler mit 3,3 to abgesegnet ist ).

    Gruss ; Klaus

  • Zitat von KlauDa

    Hallo Wolfgang.
    ... Was mich noch interessieren würde, ist folgende Frage :
    unterscheidet man bei VW möglicherweise, wie es beim T 4 der Fall ist, bei der Festsetzung des zul. Ges.-Gewichts zwischen den Fahrzeugen mit Frontantrieb und denen mit Allrad ? ...


    VW hat hier keine Unterscheidung vorgenommen. Da es aber auch den 4motion mit 3,3t-Zulassung gibt, würde ich dafür auch keinen Grund sehen.

    Tja, da wird es wohl wirklich ein anderes Basisfahrzeug bei mir...

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

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  • Hallo miteinander,
    vielen Dank für die Benachrichtigung und die interessanten Infos!
    Meine Frage:
    Wie um alles in derWelt kann dann z.B. Karmann den Colorado T5 (wenn auch mit Alko Fahrgestell) so lang (bis 6,75 m) und so schwer (3,5 to) auf dem breiten Markt anbieten? Der Colorado auf T4 war immerhin m.W. auf dem Serienfahrgestell von VW mit großem Überhang und 3300 kg.
    Ist VW damit einverstanden oder macht Karmann das auf eigene Kappe?

    Noch was: VW verlangt in seinen Aufbaurichtlinien eine nicht kraftschlüssige Verbindung zwischen Wohnaufbau und Fahrerhaus.
    Außer bei Absetzkabinen habe ich das noch nie gesehen. Der hintere Überhang ist ebenso fast immer größer wie VW erlaubt.
    Sind dann alle Festkabinen auf T4 und T5 nicht zulässig?
    TÜV haben dagegen alle.
    Rätsel über Rätsel
    Der ratlose Alte Hans

  • Hallo, Alter Hans,

    Zitat von Alter Hans

    ...Wie um alles in derWelt kann dann z.B. Karmann den Colorado T5 (wenn auch mit Alko Fahrgestell) so lang (bis 6,75 m) und so schwer (3,5 to) auf dem breiten Markt anbieten? ...


    Wie Du schon schreibst basiert der neue Colorado auf dem T5 mit Alko-Fahrgestell. Dieses hat einen größeren Radstand und eine höhere Zuladung als das Originalfahrgestell (wie übrigens auch die Alko-Fahrwerke für Ducato & Co.). Auf diese Weise sind 3.5t und fast 7m lange T5-Aufbauten problemlos machbar. Nachteil: m.W. baut Alko kein Allrad-Cassis. Und die Traktion eines Serien Ducato Maxi war nach eigener Erfahrung schon schlecht, wie muß das dann erst bei den Alko-Fahrwerken und großem Hecküberhang sein!

    Zitat von Alter Hans

    Noch was: VW verlangt in seinen Aufbaurichtlinien ... Rätsel über Rätsel


    So geht es mir auch. Und da mir gegenüber seitens VW sehr wenig Engegement gezeigt worden ist, diese Rätsel aufzuklären, habe ich den T5 für mich gestrichen.

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

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    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Hallo Wolfgang und alle anderen,

    ich könnte mir vorstellen, daß die Ablehnung einer Auflastung auf 3,5 t seitens VW auch den Grund hat, daß man sich keine Konkurenz für den LT ins Haus holen will. Der Unterschied zwischen T5 und LT ist eh nicht mehr so groß, und LT will VW halt auch verkaufen.

    Den Unterschied zwischen dem, was VW in seinen Aufbaurichtlinien oder im Einzekfall freigibt und dem, was man so von diverse Auf- und Umbauer auf den Straßen sieht erkläre ich mir ganz einfach so:
    Bei der Neukonstruktion eines Fahrzeugs gibt es gewisse Ziele, die erreicht werden sollen. (Z. B. Zuladung x kg > zGG 3,3 t). Daraufhin wird konstruiert und gerechnet. Bei den Festikeitsberechnungen z. B. wird jetzt gepüft, ob das Fz bei 3,3 t Gesamtgewicht hält und sicher ist. Ob das ganze bei 3,5 t auch noch paßt interessiert ja keinen (Ziel war max. 3,3 t), also wird es nicht geprüft.
    Zu den Aufbaurichtlinien: Da schreibt VW ja im Prinzip das rein, was sie ohne weiteres freigeben und für das VW "den Kopf hinhält". Das heißt ja nicht, daß die Konstruktion damit ausgereizt ist. Nur, daß VW diese Fälle geprüft bzw. berechnet hat und das so jeder "Depp" bauen darf. Wer was anderes will, der soll sich um die Zulassung bitte selber kümmern und auch die Haftung dafür übernehmen (Produkthaftung, Gewährleistung usw.)
    Und wenn nun ein Aufbauhersteller (oder ein Selbstausbauer) zusammen mit dem TÜV festgestellt hat, daß das ein oder andere technisch kein Problem ist darf das dann halt auch ohne Freigabe von VW auf die Straße.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Hallo Krabbe,
    vielen Dank für Deine Darstellung. Das hört sich so vernünftig an, daß ich es fast nicht glauben kann.
    Auch ich hoffe, daß das aber doch so ist - das beruhigt mich dann auch über meine Eigenmächtigkeiten beim T4 syncro Alkoven mit Leerkabine von ormocar. Und sollte auch die anderen Selbstbauer ermutigen.

    TÜV war übrigens Herr Rinnert vom TÜV Landau: absolute Spitze!

    Gruß vom Alten Hans

  • Auch an Wolfgang meinen Dank,
    was die Rahmentragfähigkeit anbelangt stimme ich Dir voll zu.
    Bezüglich Bremse, Lenkung, Fahrverhalten haben wir aber auch beim Alko Fahrgestell andere (schwierigere) Verhältnisse die VW nach Deinen Recherchen nicht verantworten möchte.
    Im übrigen könnte für Dich und mich evtl. eine mittlere Tikro Leerkabine mit Allrad eine gute Lösung sein. Wenn nur die Tür nicht so schmal sondern frei wählbar und der Aufbau nicht so dünn (30 mm) wäre.

    Was mich so stark an VW bindet ist einerseits Komfort, Handlichkeit und Fahrverhalten des Wohnmobils, sowie - und das vor allem - meine kleine Landwerkstatt im Allgäu.
    Gruß Alter Hans.

  • Hallo.
    Die Freigabe der Fahrzeug-Auflastung durch VW beim T 4 auf 3,3 to beschränkt sich ausdrücklich auf die Zulassung als Verkaufsfahrzeug oder Wohnmobil ( also nicht z.B. LKW - offener Kasten für mein Fahrgestell ). Dies deutet auch nach meiner Meinung darauf hin, dass man an einer Abgrenzung zum LT interessiert ist. Ob man damit allerdings gut beraten ist, wage ich zu bezweifeln. Ich denke, dass so mancher Interessent, ähnlich wie Wolfgang, nach einem passenden Fahrzeug eines Wettbewerbers Ausschau hält und die „cleveren“ VW´ler haben nix verkauft.
    :( Wer einen VW-Phaeton auf den Markt bringt, ist offenbar auch in anderen Bereichen nicht so ganz auf der Höhe. :(

    Gruss ; Klaus

    Gruss ; Klaus

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