Besteuerung/Handling bei Pick-Ups mit absetzbarer Wohnkabine

  • Tag zusammen,

    ein wenig hadere ich mit meinem Schicksal: Da wir aus der Stadt aufs Land gezogen sind bin ich nun immer häufiger mit dem Auto unterwegs. Die Zuverlässigkeit der Münchner S-Bahn ist an die Außentemperatur gekoppelt. Je tiefer, desto später...
    Ich fahre also jeden Tag mit meinem Ducato zur Arbeit und wieder zurück. Was besonders nervt: Dort komme ich nicht in die Tiefgarage, und abends zurück muss ich schon lange suchen, bis ich einen Parkplatz finde. So kommen gut und gerne nochmal 10 Minuten zur Fahrzeit hinzu.

    So langsam reift die Erkenntnis, dass ich die meisten Kilometer mit dem Auto eben doch nicht im Urlaub mache, sondern beruflich oder für Besorgungen usw. Die "große Nummer" (Selbstausbau) muss noch ein paar Jahre warten.

    Was also tun? Ein drittes Auto (meine Frau braucht ihres selbst) finde ich verschwenderisch, zumal ich dann den Ducato kaum noch fahren werde.

    Den Bus ersatzlos weggeben? Hm, was ist dann mit den spontanen Fahrten in die Dolomiten, den ungezählten Kurzurlauben und den langen Sommerfahrten? Geht also auch nicht wirklich.

    Ich komme also ins Grübeln. Ein Nachbar fährt einen L200 mit Absatzkabine. Der L200 steht immer in der Tiefgarage, die Kabine steht draußen. Wäre das was?

    Daher zwei Fragen:

    1. Wenn L200, dann mit Hardtop. Sieht sonst m.E. ziemlich übertrieben aus. Ich sitze tagsüber halt im Büro und fälle nicht Bäume oder muss "auffn Bau" oder sowas.
    Wie ist das dann mit dem Handling einer solchen Kabine? Wie schnell lässt der Umbau Hardtop > Kabine bewerkstelligen? Kann man eine Kabine, die nur auf Stützen steht, tatsächlich bewohnen? Sind diese Stützen nicht viel zu klein und dünn? Ein Vorteil wäre ja noch, dass ich dann mit dem L200 am Urlaubsort fahren kann, während die Kabine stehen bleibt. Oder?

    2. Wie wird die Kabine eingetragen? Sie ist ja in diesem Sinne nicht fest verbunden. Wie wird das ganze Gefährt besteuert - vor allem im kommenden Jahr (die Frage interessiert mich brennend, denn bei steigender Steuer dürften die Gebrauchtwagenpreise für die L200 ein wenig sinken)? Begehe ich bei Eintragung als Wohnmobil Steuerbetrug, wenn ich die Kabine stehen lasse und mit dem Hardtop rumfahre?

    Wir haben ja einige Pick-Upler hier, die kennen sich doch bestimmt bestens aus.

    Da fallen mir noch drei weitere Fragen ein:

    3. Empfehlt Ihr Standard-Kabinen, also z.B. Tischer? Oder lieber Selbst(aus)bau? Dürfte ja bei einer Kabine deutlich einfacher sein, weil die ganze Technik leichter ist. Der reine Selbstbau einer Kabine kommt für mich nicht in Frage, der Innenausbau (mit professioneller Hilfe) hingegen schon. Die Kabine muss auf einen 1,5-Kabiner, besser auf eine Doka / King Cab passen.

    4. Wie hoch ist denn so ein Pickup mit Hardtop? Das ganze lohnt sich nur, wenn ich unter der 2,00 Meter-Marke bleibe. Denn sonst komme ich doch wieder in keine Tiefgarage.

    Und 5. Oder habt Ihr einen ganz anderen Vorschlag? Z.B. "Lohnt sich nicht, bleib beim Ducato".


    Puuuuh... Jetzt bin ich ja mal gespannt.

    Danke schonmal, freue mich auf eine spannende Diskussion.

    Niklas

  • Ich habe dort die Steuerdiskussion gelesen. Da sind sicherlich etliche erfahrene Pick-Up-Besitzer zusammengekommen, aber mich verwirrt ein wenig der massive Gebrauch von Smilies. Und auch wenn ich mich jetzt vielleicht unbeliebt mache: Die Gewichtsbesteuerung zwischen 2,81 und 3,5 t war nun mal eine Gesetzeslücke. Das ein 6,2 Liter Diesel der Umwelt mehr schadet als ein Otto mit Kat liegt doch auf der Hand.

    Aber egal, ich will ja meine Fragen beantwortet haben. Ich schau da mal rein.

    Niklas

  • Hallo Niklas,

    ich bin zwar erst am bauen, doch da ich ja auch eine absetzbare Kabine für meine T4 Doka baue habe ich mich mit dem Thema schonmal auseinander gesetzt.
    Die Vorteile einer Absetztkabine hast Du ja schon erkannt: Das Gewicht bleibt bei nichtgebrauch zu hause und im Urlaub kann man die Kabineauch mal auf dem Campingplatz stehen lassen und dann munter in der Stadt o. am Strand die Womoverbote u. Höhenbegrenzungsbalken ignorieren...

    Zu Deinen Fragen:
    1) Handling: Habe ich noch nichtso viel Erfahrung. Mein T4 hat sich auf der Überführungsfahrt der Leerkabine aber besser gefahren als mein T3-Womo. Das ist, denke ich, dann auch eine Sache der Fahrwerksabstimmung (Federn/Zusatzfedern...).
    Der Umbau bzw. das Aufsatteln der Kabine ist wohl auch Übungssache und dann hängt es noch vom System der Zentrierung der Kabine und der Befestigung ab. Hier soll es wohl Unterschiede bei den Anbietern geben. Ebenso bei den Stützen. Wenn Du eine Kabine mit vernünftigen Stützen hast, dann kannst Du auch drin wohnen wenn diese abgesattelt ist.

    2) Die Fahrzeugart bleibt oben in den Papieren erst mal LKW. Bei den Zusätzen kommt dann sowas rein wie: Zu Ziffer x: Fahrzeugart auch So-KFZ Wohnmobil bei aufgesetzter Wohnkabine, dann mit folgenden geänderten Daten ... (geänderte Länge, Breite, Höhe, Leergewicht, ...) d. H. wenn Kabine drauf = Womo, wenn Kabine ab = LKW (und dann auch kein Anhänger am Sonntag erlaubt). Besteuerung z. Zt. i. d. R. als LKW. Nur bei LKW unter 2,8 t gibt es Finanzbehörden, die als PKW besteuern wollen bzw. prüfen ob der Eindruck des Fahrzeugs eher LKW o. PKW ist. (Bei meiner T4 Doka mit noch unter 2,8 t wollte das Finanzamt ein Foto bzw. wissen wie groß der Fahrgastraum u. wie groß die Ladefläche ist, um dann zu entscheiden wie besteuert wird.) Am besten beim örtlichen Finanzamt nachfragen oder besser auf über 2,8 t auflasten. Die brauchst Du für die Kabine wahrscheinlich eh. Da das Fahrzeug ja wie oben einen Wechseleintrag bekommt ist es auch ganz legal so oder so zu fahren.
    (Ein Eintrag mit 1. Art Womo und wechselweise LKW geht übrigends nach TÜV-Richtlinien nicht mehr, zumindest nicht in Hessen).
    Bei der Versicherung sieht es wie folgt aus: Es gibt Versicherungen, die wollen das nur als LKW versichern (teuer). Dann gibt es Versicherungen, bei denen Du das Ganze als Womo versichert bekommst (teilweise aber auch nur, wenn Du Erklärst nur mit aufgesattelter Wohnkabine zu fahren -Ausnahme fahrten zur Werkstatt) und dann gibt es noch Versicherungen, die Versichern Dir das ganze als Womo (ohne Auflagen) und schließen die abgesetzte Wohnkabine noch mit in der Kassko ein.
    (Welche Versicherung jetzt aber die beste ist weis ich auch noch nicht.)

    3) Ich baue eine Leerkabine aus, weil mich u. a. das Serien-Konzept mit der Sitzgruppe direkt hinter dem Alkoven nicht überzeugte. Aber das ist wohl Geschmacksache.
    Absetzbare Leerkabinen bekommst Du bei den einschlägig bekannten Herstellern und einfacher als ein Kastenwagenausbau dürfte es schon werden, insbesondere, da man gerade Wände hat und die Kabine nach eigenen Wünschen gebaut ist.

    4) Sollte hinhauen, Harttop kann man ja auch selber bauen, z. B. aus 6 mm Siebdruckplatte. Dann bist Du auf jeden Fall nur max. so hoch wie das Fahrerhaus. Und damit auch bei nem T4 unter 2 m.

    5) Da ich eine Absetzkabine baue bin ich voreingenommen und verfechter der Idee.

    Nur an eins solltest Du denken: Pick-Ups mit Wohnkabine sind Gewichtsmäßig so gut wie immer am Limit. Mehr Zuladung hast Du im Kastenwagen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Krabbe, danke erstmal, die Beweggründe bei Dir sind ja ähnlich.
    Nur beim Steuerproblem bin ich mir nicht ganz sicher, und das wird im kommenden Jahr ja ganz entscheidend sein. Wenn ich auf über 2,81 t auflaste und damit kein PKW mehr bin - falle ich denn dann nicht genau in die Lücke, die mit dem neuen Gesetz geschlossen wurde? Werde also doch Hubraum besteuert und muss dann richtig zahlen? Denn das Fahrzeug nutze ich ausschließlich privat. Oder wie ist das?

    Kennt überhaupt schon jemand die neuen Steuersätze? Oder bin ich total auf dem Holzweg und bei so einem Auto bleibt alles wie's ist?

    Niklas

  • Grüß Dich Niklas.......

    Bei DER Geschichte darfst Du nicht zu rechnen anfangen, denn dann kommst Du blitzschnell auf den Trichter, daß das 3. Auto Deine Lösung sein dürfte.

    Also mal ganz pragmatisch nur unter Kostengesichtspunkten an die Sache herangehen:

    Dein Ducato steht rum, verursacht zwar Fixkosten, steht aber für spontane Fahrten (z.B. Parties mit was Allohol, Übernachten vor dem Freundeshaus, oder für Wochenendtrips) zur Verfügung, frißt kein Geld für Sprit und weniger für Verschleißteile. Ausrechen, was er heute kostet (ca. 0,56 € pro km) und was er dann kosten würde (ca. 0,88 € pro km). 56 ct x 25.000 wären 14.000 € und 0,88 x 5.000 dann 4.400 €.

    Für 10.000 € kannst Du locker einen Smart neu kaufen und unterhalten.. :roll:

    So geht das wahrscheinlich nicht, weil du den Duc gebraucht gekauft und selbst ausgebaut hast, während die Beträge oben vom Neupreis bei ca. 40.000 € ausgehen oder so ähnlich, die Preise kommen dann aus der ADAC-Tabelle und sollen nur Anhalt für die Größenordnung geben.

    Für einen guten gebrauchten L 200 mit Tischer oder Beisl oder was auch immer dürftest Du wahrscheinlich über 20.000 loswerden. Ich kenne Deinen Duc nicht, aber für einen mehrjährigen Selbstausbau wären 5.000 schon ein starker Preis.

    Damit hast du ein ganz kräftiges Investitionsvolumen und jede Menge Arbeit am Hals. Für deutlich weniger Geld kannst Du Dir auch irgend eine Gurke wie einen Sierra oder Scorpio, privat für unter 1500 von einem Rentner gekauft mit über 120 tkm auf dem Buckel, hinstellen und fahren. Zuverlässig sind die Kisten, das geht auch mit ollen Japsen wie Mitsu Galant oder Toyo Carina etc etc.. Du darfst dann bloß mit Deinem Auto kein Imageproblem inne 4ma kriegen, so nach dem Motto:" Eh, wat ne Schrottkarre, kannste Dir nix anständiges leisten?" - aber das spielt sich in Deinem Kopf ab....

    Du müßtest das Ganze mal mit den bei Dir vorliegenden realen Zahlen durchrechnen (Wertverlust nicht vergessen, ist oben auch mitgerechnet), dann bekommst Du ein klareres Bild.

    Wenn du natürlich "heiß" auf ´nen Pickup bist und nach einem neuen Ausbau lechtzt , dann kauf den L 200, laß ihn in Coburg bei Bosch Knoll optimieren, sause zu Ormo und vergiß die ganze blöde Rechnerei..... :wink:

  • Hi Niklas,

    Du wirfst da, glaube ich, gerade was durcheinander.

    Der Grundsatz ist der:
    PKW wird nach Hubraum besteuert, LKW wird nach Gewicht besteuert.
    Und zwar beides egal wie schwer diese sind. (Auch wenn Dein LKW nur 0,5 t wiegt).
    Und da die Basis Deiner Absetzkabine ein LKW ist wird er im Grundsatz nach Gewicht besteuert.

    Und nun kommen die ganzen Ausnahmen und Sonderregeln:
    Erst einmal schert sich das Finanzamt nicht drum was in den Fahrzeugpapieren steht (Sie sind nicht dran gebunden) - und da früher einige Ihre PKWs als LKW zugelassen bekommen haben und so Steuern gespart haben (z. B. das Steuerschlupfloch Post-Golf als LKW) gucken die FI-Ämter bei LKW unter 2,8 t genauer hin ob es wirklich ein LKW (sprich FZ, das überwiegend zum Transport von Ladung geeignet ist) ist, oder ein verkappter PKW - und besteuern dann so, wie der Sachbearbeiter die Sache sieht (die Landesfinanzbehörden haben da wohl i. d. R. Richtlinien rausgebracht, wo z. B. geregelt ist, daß die Ladefläche x % der Gesamtnutzfläche ausmachen muß.
    Daher kann es auch durchaus Gegenden geben, wo ein Pick up mit langem Fahrerhaus und kurzer Ladefläche trotz LKW-Zulassung nach Hubraum versteuert wird.
    Womos werden, da kein PKW, eigentlich nach Gewicht besteuert. - Außer Sie wiegen unter 2,8 t, dann haben die Steuerbehörden dann enschieden diese wie PKWs nach Hubraum zu besteuern.

    Und die Sache mit der Besteuerung von PKW über 2,8 t nach Gewicht, die jetzt gekippt wird, ist ungefähr so zu sehen: In dem Paragraphen in der STVZO, der jetzt gestrichen wurde stand meines Wissens was drin, daß es erlaubte Kombinationskraftfahrzeuge als Fahrzeugart PKW zu Klassifizieren.(Oder sah sogar vor dies generell so zu tun). Und nun ist jemand hingegangen und hatte geklagt, daß er ja mit seinem Geländewagen eigentlich ein Kombinationsfahrzeug habe und dieses kein PKW sein und deshalb wie ein LKW nach Gewicht besteuert werden müßte (Wie gesagt, welche FZ-Art in den Papieren steht und wie besteuert wird sind zwei Paar Schuhe). Und diese Klage hatte Erfolg und daraufhin haben die Finanzbehörden entschieden alle PKW über 2,8 t (auf Antrag) nach Gewicht zu besteuern.
    Somit zielt das, was gerade in der Diskussion ist, erst mal nur auf Fahrzeuge, die PKW als Fahrzeugart eingetragen haben.

    Unabhängig davon ist aber die Kraftfahrzeugsteuer Ländersache und die müssen jetzt erst mal die Änderung der STVZO in ihren Steuergesetzten u. - richtlinien verarbeiten. Was dann aber noch kommt oder nicht kommt, das steht in den Sternen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

    Einmal editiert, zuletzt von Krabbe (17. Dezember 2004 um 09:15)

  • Thomas Frizen-Fischer:

    Rechnen sollte man ja bei diesen Wohnmobilen sowieso nicht :) Jeder Urlaub in einem luxuriösen Ferienappartment ist günstiger. Aber eben auch nicht so schön.

    Der Ducato ist ein "Werksausbau", also sehr solide (http://www.multicamp.de). Geschätzter Wert sind tatsächlich noch so knappe 20.000 EUR, der ist erst 2,5 Jahre alt und hat den großen Motor.

    Dennoch relativiert das Deinen Einwand nur geringfügig. Ich hätte auch kein Problem, mit irgendeiner alten Möhre zur Arbeit zu fahren. Nur glaube ich immer noch, dass die Rechnung nicht aufgeht. Denn so eine Möhre bleibt auch mal eher liegen, wird teurer in der Steuer - und man hat ein drittes Auto vor der Tür. Das ist mir irgendwie unsympathisch.

    Aber vielleicht unvermeidbar? Ich muss nochmal vergleichen.

    Freue mich aber über jeden weiteren Hinweis.

  • Nach allem, was ich über die kommenden Steuern gelesen habe ist nur eines sicher: Es ist nichts sicher!

    Alles andere ist reine Spekulation, bzw. Wunschdenken.

    Es weiß noch niemand Bescheid und selbst wenn der genaue Gesetzestext erst mal feststeht und durch die Instanzen durch ist dann kommen die Finanzämter und die Finanzgerichte dran.

    Und wenn der BfH (Bundesfinanzhof) die ersten Grundsatzurteile gefällt hat, dann kann man eine klare Aussage machen!


    Diese Verunsicherung ist mal wieder toll für den "Wirtschaftsstandort Deutschland".

    Denn jeder, der nur etwas Zeit hat wird jetzt seine Nutz-/Gelände-/Wohnmobil/ Fahrzeuginvestition aufschieben.

    Einmal editiert, zuletzt von dm (7. Dezember 2004 um 18:51)

  • dm: Grundsätzlich bin ich der Meinung, dass es völlig richtig ist diese "Gesetzeslücke" zu schließen. Das setzt aber eben auch Verständnis für eine ökologiosche Besteuerung voraus - und das hat nun mal nicht jeder Bürger, aus welchen Motiven heraus auch immer. Da zählt einfach nur die persönliche Meinung.
    Schwierig finde ich hingegen die Informationspolitik, aber auch das trifft wohl nur eine kleine Schicht. Denn wer einen Mercedes M oder BMW X5 fährt, der wird sich um ein paar hundert Euro Steuer mehr nicht scheren. Schwieriger wird's eben für die Pick-Up-Fahrer. Denn -mal ganz ehrlich gefragt- wer braucht denn schon wirklich einen Pick-Up? Natürlich machen die Dinger Spaß, aber wirklich brauchen wird ihn nur der Handwerker. Und alle anderen müssen für den Wagen dann eben "Vergnügungssteuer" bezahlen.
    Natürlich würde ich mich auch nicht freuen, wenn mein Wohnmobil plötzlich nach Hubraum besteuert würde (bei knapp 2,9 Litern kommt da was zusammen). Aber ehrlich gesagt ist mir schon jetzt schleierhaft, warum Wohnmobile geringer besteuert werden.

    Holla, ich glaube, jetzt mache ich mich gerade unbeliebt. Aber bitte diskutiert jetzt nicht die Steuermodelle weiter, da könnten wir einen eigenen Thread für aufmachen.

    Sagt mir lieber, ob ich die Pick-Up-Variante weiter verfolgen soll. Bimobil hat ein paar hübsche Bilder. Aber bei den Versionen für Dokas sieht's immer so aus, als würde der Wagen gleich nach hinten umkippen. Wie fährt sich denn so ein Wagen? Wie schnell ist man damit unterwegs?

    Niklas

  • @ Niklas:
    Klar, die schweren teueren Geländewagen, die niemand braucht wie BMW X5 oder Touareg. Da stört die Steuer nicht.

    Nur, die werden die Steuer nicht bezahlen. Denn gerade diese Autos, die ja sowieso auf die Firma laufen, mutieren jetzt urplötzlich wieder zum steuerbefreiten, weil ja gewerblich genutzten Gefährt.
    Frag mich noch nicht wie, aber es wird so kommen.
    (verallgemeinert, aber für einen Großteil trifft es zu!)

    Aber was ist mit dem alten Pajero, der dem Familienvater als Zugwagen für seinen Wohnwagen dient.
    Als der gekauft wurde war er schadstoffarm und damit steuerbegünstigt!
    Und das ganz ohne Tricks!

    Oder das ältere Wohnmobil, das der Rentner gerade so finanzieren kann. Da wird ihm jetzt finanziell der Boden unter den Füßen weggezogen.

    Oder der alte VW-Bus-Diesel für die 6-köpfige Familie. Der wurde, weil als 2,85 Tonner preiswert, angeschafft. Nächstes Jahr kannste ihn wegwerfen, weil garantiert kein bischen schadstoffarm.


    Was wir brauchen ist mehr Kontiunität. Es gab mal den Grundsatz der Rechtssicherheit. Das ist nicht mehr gegeben. Ich kann mich auf nichts mehr verlassen.

    Wenn ich klare Vorgaben für eine gerechte ökologische Besteuerung mache -- ok. Dann kann ich planen, gerade wenn ich nicht im Geld schwimme.
    Aber so?

    Und es trifft doch mal wieder die, die sowieso weniger Geld haben.

    Und ich schimpfe hier nicht, weil ich betroffen bin (sowieso Euro 3, bzw. 3,8 Tonner möglich).

  • "Winfried Hermann
    Mitglied des Deutschen Bundestages
    Umweltpolitischer Sprecher und
    Sportpolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen
    Winfried Hermann, MdB · Dorotheenstr. 101 · 10117 Berlin


    Ihr Schreiben vom 23.9.2004 zur Abschaffung der Steuervergünstigung für Geländewagen


    Sehr geehrter Herr !

    ......

    Zur Frage nach der Betroffenheit verschiedener Fahrzeuge (Wohnmobile, Nutzfahrzeuge von kleinen Handwerksbetrieben, Bauern, Förstern u. a.) sei noch der folgende Hinweis vorgebracht: Das Kraftfahrzeugsteuergesetz bestimmt, dass Pkw nach Hubraum und "andere Kraftfahrzeuge" nach Gewicht besteuert werden. Mit Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO gibt es die Gewichtsgrenze bei Kombi-PKW bis 2,8 t nicht mehr. Damit sind zunächst alle Pkw nach Hubraum zu besteuern. Nicht betroffen sind Fahrzeuge, die als Lkw zugelassen sind. Sie werden weiterhin nach Gewicht besteuert.

    Die verkehrsrechtliche Definition des Pkw wird durch den Anhang II der Richtlinie 70/156/EWG bestimmt. Im Teil C Nr. 1 ist die Begriffsbestimmung für Personenkraftwagen (M1 Kraftfahrzeuge) geregelt. Eine Gewichtsbegrenzung gibt es nicht. Wohnmobile fallen nicht unter den Begriff "Personenkraftwagen". Bei ihnen handelt es sich nach der Regelung im Teil C Nr. 5 um "Fahrzeuge mit besonderer Zweckbestimmung".


    In wie weit man dieser Aussage trauen kann, kann ich auch nicht sagen
    es ist zumindest eine.

  • Hallo,
    ich habe ähnlich glaubwürdige Schreiben, mal vom Bundestag, mal vom Bundesrat, mal von der CDU, mal von der ...... usw. im Netz gesehen.

    Aber leider haben sich diese alle wiedersprochen. Mal waren's nur die Geländewagen, mal alle Fahrzeuge, mal die gewerblichen nicht .....

    Und, wie auch in deinem Schreiben werden munter alle Begrifflichkeiten in einen Topf geworfen.
    Da wird Bundesrecht, EU-Recht und die Länderzuständigkeit bei der Kraftfahrzeugsteuer in einen Topf geworfen.
    Und bei genau den wichtigen Definitionen Fahrzeug/Kraftfahrzeug/Lkw/Wohnmobil, gewerblich genutzt...
    wird ungenau gearbeitet.
    Und genau diese Ungenauigkeiten sind später die "Gesetzeslücken", die den Gerichten die Arbeit machen.

    Wie gesagt, nichts genaues weiß man nicht!
    Aber ich fürchte das Schlimmste!

  • Hi, Niklas,

    wie Du ja weißt, bin ich schon lange Fan einer Absetzkabine. Allerdings habe ich die PickUp's für mich immer ausgeschlossen, da das Verhältnis Ladefläche zu Gesamtlänge durch die lange Motorhaube sehr ungünstig ist. Bei einem Fahrzeug, in dem 4 oder 5 Personen vernünftig sitzen können, bleiben (mit Hecküberhang) nur rund 2m Ladefläche übrig - m.E. viel zu wenig, um darin einen größeren Urlaub auch bei schlechtem Wetter ohne schlechte Laune zu überstehen, insbesondere wenn mehr als 2 Personen an Bord sind.

    Aus diesem Grunde habe ich gleich in Richtung VW-Bus, später auch Transit und Sprinter als DoKa geschielt. Inzwischen tendiere ich zwar schon zu einem 7.5-Tonner (dann aber mit Festkabine), aber nachdem Krabbe jetzt eine Quelle für eine Auflastung eines VW T5 synchro auf 3.5t aufgetan hat (http://www.venta-supply.de, inkl. Volluftfederung der Hinterachse), könnte diese Kombination wieder interessant werden, da ich das Basisfahrzeug als Firmenwagen bekommen könnte.

    Meine Rechnung sieht dann folgendermaßen aus: T5 als Basisfahrzeug (ca. EUR 35.000), auch im Alltag sehr gut nutzbar (spart Zweitwagen), ist allerdings nach 5-6 Jahren und einer Laufleistung von 200.000km auszutauschen. Reparaturen fallen nach bisheriger Erfahrung in diesem Zeitraum nur wenige an. Und nach dieser Zeit habe ich wieder ein Basisfahrzeug, das up-to-date ist.
    Alternativ: gebrauchter T4 mit 80.000km (in Deinem Falle PickUp) ca. EUR 10.000,- + neuer 'kleiner' Firmenwagen (EUR 20.000,-), Jahreslaufleistung mit dem T4 (auch als Zweitwagen eingesetzt) ca. 15.000km => nach 5-6 Jahren nur rd. 150.000km Gesamtlaufleistung, aber aufgrund des Alters bestimmt nicht weniger Reparaturen => insgesamt ungünstiger, da ich den T4 erst einmal kaufen müßte.

    Für mich ergibt sich also das Bild, daß ein neuer T5 und Verzicht auf einen Zweitwagen auch wirtschaftlich sinnvoll ist. Für Dich müßtest Du die Geschichte selbst einmal abschätzen. Meine Empfehlung, wenn Du nicht ins Gelände willst (und davon gehe ich nach Deiner WoMo-Historie nicht aus): ein Fahrzeug mit Doppelkabine und großer Ladefläche. VW T4/T5 und Ford Transit bleiben auch unter der 2m-Grenze, so daß du damit auch in viele Parkhäuser kommst.

    Viele Grüße
    Leerkabinen-Wolfgang

    die nächsten Festivitäten in http://www.Bodenheim.de:

    03.-05.05.2024: Leerkabinen-Treffen

    erstes Juni-WE (07.-10.06.2024): Weinfest - Stellplatz nicht nutzbar

    dritter Sept.-Samstag (21.09.2024): Weinprobe in den WeinbergenStellplätze und V+E vorhanden! Bei Fragen eMail/PN an mich

  • Hi Niclas

    Dein Fall ist etwas schwierig.

    Wenn Du für 4 Personen Platz brauchst und die Absetz-Kab auch genügend Wohn-Raum im Sinne des Wortes bieten soll, muss das Basisfahrzeug auch etwas größer ausfallen als ein "normaler" Pick-Up.

    Ein Pick-Up Doppelkabiner wie z.b. Mitsubishi L 200, Ford Ranger oder Nissan MD 22 haben auch im Führerhaus nur "ausreichend" Platz für 4 Personen. Die vorderen sitzen noch recht kommod, die Hinterbänkler aber wirklich schon ziemlich beengt, besonders, was die Kniefreiheit und die Sitzbank-Tiefe anbelangt. Eigentlich nur was für Kinder und Jugendliche.
    Die Kabinenlänge ist bei diesen Fahrzeugen auf ca. 2m Bodenlänge beschränkt. Trotzdem haben sie schon einen fast abenteuerlichen hinteren Überhang. Und der macht sich auch beim Fahren bemerkbar.
    So annähernd in den Griff bekommt man das Fahrverhalten eigentlich nur mit Fahrwerksverbesserungen wie z.b. Luftfederung. Diese wiederum ist wegen der stark wechselnden Belastung eigentlich unverzichtbar.
    In so einer kleinen Kab mit 4 Leuten wohnen ?? :arrow: wenn man sich sehr, sehr lieb hat :lol:

    Alternativen: VW T4 oder T 5 Doka Fahrgestell oder Pritsche.
    Ford Transit Doka.
    Die alle haben eines gemeinsam: sie sind auch als abgesatteltes Basisauto so groß wie Dein jetziger Ducato, nämlich 2 m breit und in der Größe, die Du dann als Baisfahrzeug brauchen würdest, 5,5 m lang.
    Nur die Höhe wäre mit unter 2 m beim T 4 bzw. T 5 bzw. Transit (aber der auch nur mit Frontantrieb !!!) Tiefgaragentauglich. Aber mit einem Fahrzeug, 2 m breit und 5,5 m lang in die Tiefgarage ??? :shock:

    Mit meinem Pick-Up geht dies noch völlig problemlos, 1,8 m breit und ebenso hoch, 4,9 m lang. Aber sehr viel größer dürfte er manchmal wirklich nicht sein, in der Tiefgarage.

    So sehr ich Dich gerne in der Pick-Up Gemeinde sehen würde, :lol::lol:
    es spricht eigentlich alles für ein kleines , schnuckeliges 3-Liter-Stadt-und ins-Geschäft-fahr-Auto. Der Duc wird noch genügend bewegt, da sehe ich bei Dir keine Gefahr, daß er festrostet. Ausserdem steigt im Falle eines Falles der Verkaufswert Deines Duc mit weniger km doch um einiges.

    Solange Du permanent in die Stadt mußt, ob mit oder ohne Tiefgaragennutzung, halte ich dies für die beste Wahl.

    schöne Grüße von

    Pick-Up Jo

    ciao

    Wo ein Pick Up ist, ist auch ein Weg (nicht immer, aber immer öfter)

  • T´schuldigung !!!!!!!!!!!!!!!

    hab da was wichtiges vergessen!
    Den Landrover double cab 130 !!!!!!!!!!!
    :arrow: Kabine groß genug für 4
    Zuladung fast 1,5 to
    Aufbaulänge bis ca. 2,5 m
    riesiger Alkoven möglich mit 2x2m-Bett
    ohne Kab unter 2 m

    Markus, kannst Du mir noch mal verzeihen ??

    ciao

    Wo ein Pick Up ist, ist auch ein Weg (nicht immer, aber immer öfter)

  • Meine Meinung zum Einsatz von Doppelkabinern aller Art :
    Das von mir seit Jahren praktizierte Konzept, ein alltagstaugliches Basisfahrzeug ( VW-T3 / T4 - Normalkabine ) als Pkw-Ersatz in Verbindung mit einer ausreichend grossen Absetzkabine ( BIMOBIL mit 3m Bodenlänge ) klappt aus meiner Sicht wirklich gut nur für max 3 Personen. Mit einer Beifahrer-Doppelsitzbank bestückt, können 2 Erwachsene und ein Kind noch halbwegs komfortabel reisen und wohnen.
    Sobald eine Doppelkabine zum Einsatz kommen müsste, erscheint mir das Konzept als kein guter Kompromiss :
    > Ein Basisfahrzeug über 5 m Länge ist für die Standard-Parklücken oftmals zu lang.
    > Andererseits wird die verfügbare Wohnfläche für 4 Personen infolge der zu kurzen Ladefläche einfach zu klein.
    > Die üblicherweise hinter dem Alkoven plazierte Sitzgruppe ( Einstieg meist hinten ) empfinde ich als unangenehm.
    Die „ Rundumsicht“ bei einer Sitzgruppe im Heck bietet da ganz andere Perspektiven.
    > Ein zu langer Überhang macht ein Frontantriebs-Fahrzeug bei problematischem Untergrund nahezu unfahrbar.
    > Bereits ein leichter Auffahr-Unfall zermatscht den hinteren Teil der Kabine, da meist sehr tief und nicht durch Stossfänger geschützt.
    > Der verfügbare Stauraum ist für 4 Personen meist zu gering - ebenso wird die mögliche Zuladung sehr knapp.
    > Die Optik ist aus meiner Sicht - nun ja, ist Geschmacksache.....
    Mein Fazit ist wie folgt :
    Kombination wie oben beschrieben für 2 Personen ideal - für 3 Personen ( davon 1 Kind ) noch OK.
    Bei 4 Personen würde ich z.B. einen VW-Campingbus mit Schlaf - / Hubdach in Verbindung mit einem Wohnwagen als die bessere Lösung wählen.
    Man hat ein alltagstaugliches und auch für einen Wochenend-Trip mit Übernachtung einsetzbares Basisfahrzeug. Die lange Urlaubsreise wird mit dem Wohnwagen gemacht. Man bleibt am Urlaubsort mobil ( daher käme ein WoMo ohne Absetzkabine für mich nie infrage ). Einsatzbereich übrigens natürlich übliches „Camping“- keine Expeditionen etc.
    Das ist meine ganz persönliche Sicht der Dinge und wird hoffentlich von DoKa-Eignern nicht als Polemik missverstanden.

    Gruss ; Klaus


  • :twisted::twisted::twisted: Wollte doch nichts sagen :twisted::twisted::twisted:

    Der Landy ist einfach im Vergleich zu den anderen erhältlichen PickUp´s eine Sache für sich :wink: Man muß ihn mögen, mit seinen Fehlern und Vorzügen. UND DAS TU ICH 8)

    Hallo (Klaus),
    Hab bei mir eine Hecksitzgruppe, da wir so ein besseres Raumgefühl empfinden, fühlt sich größer an.
    Der hintere Überhang ist ~75 cm länger als original. So baut Tischer und Nordstar auch. Nur hab ich den Überhang nicht abgesenkt, sondert nach oben angeschrägt, kein Prob mit Grundberührung.
    Vor einem hinteren Auffahrunfall ahb ich auch keine Angst, bei einem PKW: der hat keine Chance die Kab zu erwischen, das erste was der trifft ist die Anhängerkupplung. Die Kab ist 90cm über Boden und mit Anschrägung 1,4m. Wenns ein LKW ist der mir hinten rein knallt, dann hoffe ich das beste..... So wie die meisten.
    Mit dem Fahrwerk werde ich mir noch Gedanken machen, ob was geändert wird.
    Hab als Überschlags und Umkippvorgeschädigter einfach Angst Personen in die Pappschachtel (hinten drauf) zu setzen.

    Zitat

    Das ist meine ganz persönliche Sicht der Dinge und wird hoffentlich von DoKa-Eignern nicht als Polemik missverstanden


    Zum Glück gibt es die tolle Möglichkeit sich das zu bauen, was man als bestes hält. Oder eben als besten Kompromiss, denn mehr ist es nicht, zumindestens bei uns :wink:

    Noch was zum Thema. Der LR war vorher ein LKW 3,5to mit Pritsche und Plane, und ist nun ein LKW offener Kasten wahlweise mit geschlossenesm Kasten (der zur WohnKab ausgebaut wird).
    Also LKW Steuer vorher, jetzt und später. Keine Sorge. Das Prob ist hier nur die Versicherung.... :roll: [/img]

    .


    ***

  • Zitat

    Du wirfst da, glaube ich, gerade was durcheinander.

    Der Grundsatz ist der:
    PKW wird nach Hubraum besteuert, LKW wird nach Gewicht besteuert.
    Und zwar beides egal wie schwer diese sind. (Auch wenn Dein LKW nur 0,5 t wiegt).
    Und da die Basis Deiner Absetzkabine ein LKW ist wird er im Grundsatz nach Hubraum besteuert.


    verstehe ich hier was falsch, oder wirfst du hier was durcheinander??

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