• HalliHallo
    stimmt die Faustformel noch : Der Hecküberhang darf höchstens 2/3 des Radstandes betragen ???
    Ist damit der absolute Überhang gemeint oder dürfen noch Leuchten etc dazu kommen ?

    .


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  • entscheidend ist doch, was du tatsächlich zugelassen bekommst. besorg dir vom fahrgestellhersteller die aufbaurichtlinien, da steht alles genau drin. bei mb zum beispiel gibt es für die unterschiedlichen baureihen auch unterschiedliche aufbauanleitungen.
    jens

  • Jens hat mit den Aufbaurichtkinien Recht, i.d.R. sind es aber 65% des Radstandes die als Überhang über die Hinterachse gebaut werden dürfen.
    Ich denke mal wir reden hierbei vom Rahmen, wegen 5cm Wandstärke wird sich den Tüv-Prüfer auch nicht in die Hose machen.

  • Hallo,

    es ist so, jeder Hersteller genehmigt andere Überhänge, die der TÜV als Richtlatte benutzten muss. Beim Sprinter zB sind das 60% des Radstands.
    Allerdings die Fahrzeuglänge, die du auch bei der Fahrzeugabnahme eingetragen bekommst (also incl. Leuchten, Leiter, Stoßstange).
    Ein klärendes Wort vor dem Umbau wirkt manchmal Wunder !!

  • HalliHallo

    bin doch noch inder Anfangsplanung. KOnzept steht zwar, aber eben die feinheiten, zB die Länge ;)
    Werde mal beim TÜV und Fahrzeughersteller anklopfen.

    Danke Markus

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  • Hallo Markus,

    von Ormocar hab ich schon 3 Leerkabinen, und bin immer noch zufrieden!

    zur Aussage: "Ich denke mal wir reden hierbei vom Rahmen, wegen 5cm Wandstärke wird sich den Tüv-Prüfer auch nicht in die Hose machen."
    Das kommt schon auf den Prüfer an, dem bist du aber ausgeliefert; die max. Überhanglänge ist eben mal vorgegeben.

  • HalliHallo
    denke mal es wird eine Ormocar Kabine werden. Gefällt mir alles am besten. Mit der innenWand bin ich noch am überlegen ob wir nicht doch 3mm Sperrholz auf einer Wand machen sollen... Aber unterschiedliche Materialien, unterschiedliche Eigenschaften...

    Auch 40mm PU sollten genügen.

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