6 Personen im Schein, aber nur 4 Gurte....über 4,5 t?

  • Hallo,

    Ihr wisst das sicher !

    In meinem 2002er Fertig-Wohnmobil sind 6 Sitzplätze eingetragen, aber ich habe nur 4 Gurte..

    - Fahrer und Beifahrer mit Gurt
    - Sitzbank zur Fahrtrichtung mit 2 Gurte

    Ein Sitz ist noch rechts und einer auf der linken Seite. Man fährt also seitlich zur Fahrtrichtung (keine Beckengurte vorhanden)

    Wie sieht die aktuelle Rechtslage aus?

    ...und wo ist sie definiert?

    Hansen

  • Die aktuelle Rechtslage sieht so aus dass man sowas nicht mehr zugelassen bekommt. Da Deins ja aber schon zugelassen ist, hast Du kein Problem. Bis vor ein paar Jahren mussten rückwärts und seitwärts Sitzplätze lediglich geeignete Haltemöglichkeiten haben, Rückwärtsplätze noch zusätzlich Nackenstützen.

    Ich würde Dir aber raten die Plätze im eigenen Interesse nur im Notfall zu verwenden, oder auf eigene Faust mit geeigneten Rückhaltesystemen auszustatten. Diese brauchst ja nicht abnehmen zu lassen, wenn Du die Sitzplätze bereits eingetragen hast.

  • Puh, ja klar steht sowas irgendwo. Ich kenne aber nur so das was "man" halt so in den Foren und Broschüren aufschnappt. Beim Tüv auf der Website gibt's allerhand dazu runterzuladen, da findest die aktuellen Bestimmungen. Wo genau der Bestandsschutz für die alten definiert ist, kann bestimmt einer der Forumsmitglieder, die sich professionell mit dem Thema beschäftigen, herausfinden. *nach Hilfe ruf*

  • hallo

    die quelle heisst bestandsschutz

    was mal typsiert wurde bleibt (in den meisten fällen) unbefristet gültig
    bei der begurtung zb ist es so

    für DE gilt:
    allerdings darfst du kinder unter 3 jahren nicht auf den nicht begurteten sitzplätzen transportieren und
    gurtenpflichtige kinder (alter, körpergroesse) auch ohne kindersitz nur dann auf unbegurteten plätzen transportieren wenn alle begurteten plätze bereits durch gurtpflichtige kinder inkl der vorgeschriebenen kindersitze belegt sind

    für AT gilt:
    nur das transportverbot für kinder unter 3 jahren wenn keine gurte verfügbar.

    quelle hab ich kürzlich mal gegoogelt, sit erst ein paar tage her
    einfach selbst versuchen ...

    lg
    g

  • Die Quelle ist ganz einfach:
    Bestandschutz
    StVZO bzw. EG-Zulassungsvorschriften von 2002.
    StVO

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von Krabbe

    Die Quelle ist ganz einfach:
    Bestandschutz
    StVZO bzw. EG-Zulassungsvorschriften von 2002.
    StVO

    Na ja... Bestandsschutz gibts nicht als Gesetz. Hier verweise ich z.B. auf die rückwirkende Versteuerung, die viele erleben durften.
    Selbst wenn, muss das irgendwo stehen.

    StVZO, StVO ...nichts passendes gefunden.

    Hansen

  • Eine Art Bestandschutz gibt es im Zulassungsrecht schon.
    Das Fahrzeug muss den Vorschriften entsprechen, die zum Tag der Erstzulassung galten (sofern es sich noch in dem Entsprechenden Zustand befindet).
    Und 2002 waren Sitzplätze längst zur Fahrtrichtung (ohne Gurte) zulässig.
    Somit wurden die bei Dir auch eingetragen und dürfen auch heute noch genutzt werden.
    Das ist genau so, wie bei Oldtimern, die haben ja auch keine Gurte, dürfen aber trotzdem gefahren werden.

    Und in der STVO steht:

    Zitat

    §21 Personenbeförderung

    (1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. [b]Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.[b]

    Und da für die Sitze Rückwärts zur Fahrtrichtung und seitlich zur Fahrtrichtung keine Gurte bei Dir vorgeschrieben sind dürfen diese Plätze auch benutzt werden.

    Wenn Dein Wohnmobil mehr Sitzplätze hat. als die 6 in den Papieren eingetragene, dann sollten die zulässigen Plätze eigentlich gekennzeichnet sein, zumindest müßten diese in der Betriebsanleitung des Fahrzeugs vermerkt sein.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Die Vorschriften auf der mallin Seite sind älter. Aber dürften ungefähr zum Bj. des Mobils von Hansen passen.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von Krabbe


    Und in der STVO steht:

    hmmm...könnte man so auslegen., wobei ich an keiner Stelle in meinen Unterlagen die Info stehen habe, das auf den beiden seitlichen Plätzen keine Gurtpflicht vorgeschrieben ist. Ich nehm das mal auf ;)

    Danke

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