Reisebus oder Linienbus als Wohnmobil zulassen?

  • Hallo,

    ich bin mir nicht ganz sicher ob ich den Thread in den richtigen Ordner geschrieben habe oder nicht! (man möge mich verbessern)
    So zur eigentlichen Frage:
    Kann man einen Linienbus wie die die jeden Tag herumfahren als Womo Zulassen oder braucht man da nen Busführerschein?

    Mfg
    Max

  • Also:
    Mit der Länge gibt es nur Probleme bei Gelenkbussen, normale Busse passen von der Länge.
    Fahren darfst Du einen Bus (als Bus, so wie er da steht) mit dem LKW-Führerschein nur in Deutschland und nur, wenn keine Fahrgäste drin sind. (Im Ausland braucht es schon Klasse D wenn keine Fahrgäste drin sind.)
    Was Rollo schrieb ist falsch. Du darfst mit dem LKW-Führerschein Leute nur dann mitnehmen, wenn der Bus maximal neun eigetragene Sitzplätze hat.

    Wenn Du also eine Linienbus kaufst, dann darfst Du ihn allein überführen, dann aber keine Passagiere mitnehmen. (ob Du jetzt eine zweite Person (Mit Führerschein Klasse C) als Ablösug mitnehmen darfst weis ich jetzt nicht genau.
    Wenn Du den nun zum Wohnmobil umbaust und die Sitzplatzzahl vom TÜV auf max. 9 ändern läßt, dann darfst Du auch wieder bis zu 8 Leute mitnehmen und es reicht der Führerschein Klasse C (alt 2).

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • da hat er voll recht, der gute Krabbe, mit den Führerscheinen...

    Die Längenbegrenzung für Womos (LKW) aus der StVZO § 32 liegt bei 12 m, die Niederflurbusse im Linienverkehr der Städte dürfen bis 13,50 und die im Überlandverkehr bis 15 m lang sein. Gelenkbusse werden als Anhängerkombinationen betrachtet und dürfen bis 18,75 m lang sein. Doppelgelenkbusse gibt es bis 24, 50 m Länge, in Aachen fährt die ASEAG zwei Linien mit vanHool -Bussen in dieser Größe (Spitzname: Öcher long Wajong).

    Also sollte man vor Ankauf eines Stadtwerke-Busses dessen Länge genau kennen und sich mit dem TÜV ins Benehmen setzen, ob die Dinger zulassungfähig sind als Womo. In Aachen hat mal einer einen Gelenkbus wunderbar ausgebaut, ist stolz damit zum TÜV gefahren und hat ihn nicht zugelassen bekommen, no way in ganz Germany......
    Der arme ist nach Belgien umgezogen und hat dort ne Sondergenehmigung bekommen und die Zuslassung...... ginge heute übrigens auch nicht mehr..... EU sei Dank...

  • Nee, da hat der gute Krabbe leider nicht ganz Recht.
    Es gilt: wenn alter rosa Führerschein mit Klasse 2, dann darf ein leerer (!!!) Omnibus gefahren werden, aber natürlich ist diese Klasse auch Voraussetzung für das Fahren aller Fahrzeuge über 7,5t zGG, solange sie nicht Omnibus sind. Für den Omnibus ist heute IMMER ein Führerschein der Klasse D/DE notwendig, den alten Personenbeförderungsschein in Zusammenhang mit der Klasse 2/Lkw gibt's nicht mehr.
    Wer die Klasse 2 auf dem rosa Schein hatte, nun aber den EU-Führerschein und hinter der neuen Lkw-Klasse C/CE nicht die Kennzahlen 171 (C1/C1E) oder 172 (C/CE) stehen, der darf nur noch große Fahrzeuge ausgenommen Busse fahren. Kann man aber nachtragen lassen, wenn man den 2er Führerschein noch vor der Führerscheinreform gemacht hat.

    12m ist das Höchstmaß für Kraftfahrzeuge, Fahrzeugverbände dürfen nicht länger als 18,00m sein, solange sie nicht im Güterverkehr eingesetzt werden (dann 18,75m). So auch bei Sattelzügen: 15m (16,5m im Güterverkehr) bzw. Aufliegerlänge 12m (oder 13,8m bei Güterverkehr).

    Genug bessergewußt.

    Björn

  • Zitat von Thomas Frizen-Fischer


    die Niederflurbusse im Linienverkehr der Städte dürfen bis 13,50 und die im Überlandverkehr bis 15 m lang sein.

    Nö, die maximale Länge für Omnibusse beträgt aktuell 18,75m für Gelenkbusse, 15m dürfen es an einem Stück sein. Wo diese Langeisen fahren, ist dabei egal und obliegt komplett der Sorgfaltspflicht des Fahrers/Halters. Reisebusse gibt's schon seit vielen Jahren mit 15m, Neoplan hat sowas mal, allachsig gelenkt, als Doppeldecker gebaut, ist heute im Ausland gefragt, weshalb diese "Megaliner" oder "Megashuttle" genannten Busse wieder neu aufgelegt werden.

    Zitat von Thomas Frizen-Fischer


    Gelenkbusse werden als Anhängerkombinationen betrachtet und dürfen bis 18,75 m lang sein.

    Nein, keine Anhängerkombination. Gelenkbusse durften bis vor etwa 3 oder 4 Jahren 18m lang sein, die maximale Länge für Fahrzeugverbände, wenn sie nicht im Güterverkehr eingesetzt werden.

    Zitat von Thomas Frizen-Fischer


    Doppelgelenkbusse gibt es bis 24, 50 m Länge, in Aachen fährt die ASEAG zwei Linien mit vanHool -Bussen in dieser Größe

    Die Hamburger Hochbahn ist derzeit der größte Abnehmer dieser Mega-Busse, die praktisch nicht rückwärts zu rangieren sind. Nur wenige Meter gehen, dann gehen die beiden hinteren Teile eigene Wege.
    Die Teile sind auch nur mit Sondergenehmigung zuzulassen, wie auch die wieder in Mode gekommenen Bus-Anhänger-Züge oder die neuen Lkw-Riesen nach schwedischem Vorbild, die aus Sattelzug + Anhänger oder Motorwagen mit Aufbau und Sattelanhänger im Schlepp bestehen.

    Jeder in Deutschland zugelassene Omnibus mit maximal 12m Länge ist auch problemlos als Womo zuzulassen, soweit er die normalen TÜV- und Womo-Kriterien erfüllt, was bei alten Kisten von 15 oder 20 Jahren eher selten der Fall ist.
    Und bitte Finger weg von Berliner Doppeldeckern. Dieses Grauen habe ich buchstäblich tagtäglich vor Augen, die Dinger sind zwischen 1 und 1,5Mio km gelaufen, von Durchrostungen im großen Maßstab wollen wir erst gar nicht reden.

    Björn

  • @ paulxp,

    bist Du da mit der Führerscheinregelung ganz sicher?
    Ich meine was davon gelesen zu haben, dass man auch mit nem neuen C (bzw. CE) einen leeren Bus in Deutschland noch fahren darf. (Nationale Ausnahme, damit z. B. LKW-Mechaniker keinen D brauchen für die Probefahrt etc.)

    Da muß ich ja gleich mal schauen, was bei mir eingetragen ist?

    ---
    so, nachgeschaut, bei mir steht auch 171 bzw. 172 hinter der Klasse C1 und C. (Habe alten Klasse 2 gehabt und dann nochmal A gemacht und in dem Zuge die Plastikkarte bekommen.)

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • So, mal schell nachgeschaut und bei http://www.verkehrsportal das hier gefunden:

    Klasse C
    Vorbesitz Klasse B, (Einschluß: C1), ab 18 Jahre

    Kraftfahrzeuge (ausgenommen Krafträder) mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 t und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg). Auch Kraftomnibusse im Inland ohne Fahrgäste über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse - gegebenenfalls mit Anhänger -, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustandes des Fahrzeugs oder der Überführung an einen anderen Ort dienen. Der Einsatz in der gewerblichen Güterbeförderung unter 21 Jahren ist nur bis 7,5 t zGM. einschl. eines Anhängers zulässig (EWG 3820/85 Art. 5).


    Also doch so, dass Du mit Klasse C im Inland zumindest noch Überführungsfahrten und Probefahrten mit KOM machen darfst.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • So, noch mal weiter gegoogelt.

    Nach der FeV dürfen Inhaber der Klasse C folgedes Fahren:

    Zitat

    § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
    (1) Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
    ...
    Klasse C: Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
    ...


    Somit hätte Björn erst mal recht, wenn nicht weiter unten noch folgender Satz stände:

    Zitat

    (4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen - gegebenenfalls mit Anhänger - mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.

    Also, wer die Klasse C neu gemacht hat darf Busse im Inland Probefahren und überführen, sonst aber nicht fahren, weil sie zuviele Sitzplätze eigetragen haben. Wenn der Bus nur max. 9 Sitzplätze hat, dann darf man ihn auch mit Klasse C normal fahren.


    Wer noch den alten 2er hat, oder den alten 2er hat umschreiben lassen und dann die 172 hinter der Klasse c stehen hat, der darf auch weiterhin Busse fahren, aber auch nur ohne Fahrgäste, sprich er darf auch "nur für Spaß" mit dem Bus durch die Gegend fahren, denn zu der Ziffer 172 findet man:

    Zitat

    Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste.


    Also keine Einschränkung auf Probefahrten ec.

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Zitat von paulikxp

    .....die maximale Länge für Omnibusse beträgt aktuell 18,75m für Gelenkbusse, 15m dürfen es an einem Stück sein....


    Nix anderes hab ich im Ergebnis gesagt, aber die aktuelle Version der StVZO anbei:

    (3) Bei Kraftfahrzeugen und Anhängern einschließlich mitgeführter austauschbarer Ladungsträger und aller im Betrieb mitgeführter Ausrüstungsteile (§ 42 Abs. 3) darf die höchstzulässige Länge über alles folgende Maße nicht überschreiten:
    1. bei Kraftfahrzeugen und Anhängern - ausgenommen Kraftomnibusse und Sattelanhänger - ... 12,00 m,
    2. bei zweiachsigen Kraftomnibussen - einschließlich abnehmbarer Zubehörteile - ... 13,50 m,
    3. bei Kraftomnibussen mit mehr als zwei Achsen - einschließlich abnehmbarer Zubehörteile - ... 15,00 m,
    4. bei Kraftomnibussen, die als Gelenkfahrzeug ausgebildet sind (Kraftfahrzeuge, deren Nutzfläche durch ein Gelenk unterteilt ist, bei denen der angelenkte Teil jedoch kein selbstständiges Fahrzeug darstellt) ... 18,75 m.

    (4) Bei Fahrzeugkombinationen ........usw (u.a. Sattelzüge)

    ....... bei Zügen (Kraftfahrzeuge mit einem oder zwei Anhängern) - ausgenommen Züge nach Nummer 4 - ... 18,00 m,
    ....... bei Zügen, die aus einem Lastkraftwagen und einem Anhänger zur Güterbeförderung bestehen, 18,75 m...(folgen Regelungen der zulässigenTeillängen)

    (4a) Bei Fahrzeugkombinationen, die aus einem Kraftomnibus und einem Anhänger bestehen, beträgt die höchstzulässige Länge, unter Beachtung der Vorschriften in Absatz 3 Nr. 1 bis 3 ... 18,75 m.

    Soweit der Text

    Was ich nicht korrekt wiedergegeben habe war die Anzahl der Achsen bei den 13,50 und 15 m langen Bussen; die von mir genannten Einsatzarten in den Stadtfuhparks ergeben sich daraus, dass man die 3 - Achser in den engeren Innenstädten praktisch nie einsetzt, einmal wegen der Wendekreise und der Abmessung, zum anderen weil die Reifen und achstragenden Teile auf der dritten Achse durch die vielen engen Kurven und das Radieren überproportional verschleißen und Kosten verursachen. Die Reisebusse hab ich nicht angesprochen.

    Na ja, die Gelenkbusbezeichnung als Anhängerkombination ist auch nicht mehr aktuell, liegt schon einige 15 Jahre zurück....

    Aber es bleibt die Tatsache, dass man auch bei 2 und 3 Achsern aus den Verkehrsbetrieben nach der Länge fragen muß: Eine Womozulassung mit 13,50 oder 15 m wird ein wenig schwierig werden .....

    Was ich nicht weiß, ist, ob z.B. große Coachmen oder Winnebagos etc. der langen Klassen über 42 Fuß in Deutschland zulassungsfähig sind, Sondergenehmigungen erhalten usw. Ich hab in den USA Mobile bis 60 Fuß gesehen, die z.T. auch 3 m breit waren........ wobei die breiten auf keinen Fall genehmigt werden.....

  • Zitat von Thomas Frizen-Fischer


    die von mir genannten Einsatzarten in den Stadtfuhparks ergeben sich daraus, dass man die 3 - Achser in den engeren Innenstädten praktisch nie einsetzt, einmal wegen der Wendekreise und der Abmessung, zum anderen weil die Reifen und achstragenden Teile auf der dritten Achse durch die vielen engen Kurven und das Radieren überproportional verschleißen und Kosten verursachen. Die Reisebusse hab ich nicht angesprochen.

    Ausnahmen bestätigen wie üblich die Ausnahme. In Berlin fahren seit vielen Jahren 15m lange Dreiachser im Linienverkehr, an die sich die Fahrer innerhalb der ersten zwei Jahre aber auch erst gewöhnen mußten. Es gab anfangs nicht einen einziges 15m-Langeisen mit den originalen und vor allem auch im richtigen Farbton lackierten Heckecken.
    Besonders kritisch ist das Ausschwenken des Hecks bei vollem Lenkeinschlag, zum Beispiel beim Losfahren aus engen Haltestellen. Da die 3. Achse hydraulisch gelenkt ist (und damit keinem höheren Verschleiß unterliegt als die erste Achse), schwenkt der 4m lange hintere Überhang extrem aus und zerschellt schon mal an einem Baum, einem Haltestellenmast oder einer Wartehalle. Alles schon dagewesen, nach drei Beschaffungsserien und einem neuen Mann an der Spitze der Berliner Verkehrsbetriebe ist man dann doch wieder zum teureren (Gelenk, Anzahl Reifen, Verbrauch, Platzbedarf auf dem Betriebshof und in der Werkstatt) Gelenkbus zurückgekommen.

    Zitat von Thomas Frizen-Fischer


    Aber es bleibt die Tatsache, dass man auch bei 2 und 3 Achsern aus den Verkehrsbetrieben nach der Länge fragen muß: Eine Womozulassung mit 13,50 oder 15 m wird ein wenig schwierig werden .....

    Irgendwo auf'm Land wird's schon gehen, bis mal jemand das ganze näher betrachtet und feststellt, daß es dieses Fahrzeug gar nicht geben dürfte ;)

    Da kenne ich zwei, die ihren 18m-Gelenkbus nicht als Wohnmobil zugelassen bekommen haben, wohl aber als Büromobil, was ja genauso ein auf 12m beschränktes Sonstiges Kraftfahrzeug ist wie ein Womo... Die Abnahme erfolgte - richtig - auf dem Land!

    Björn

  • Zitat von paulikxp

    .....Ausnahmen bestätigen wie üblich die Ausnahme. In Berlin fahren seit vielen Jahren 15m lange Dreiachser im Linienverkehr.....

    Jaaaaaaaaaaaaaaa, aber wo in Berlin gibt es die ganz enge Innenstadt? Komm mal in die Provinz nach Aachen....da siehst Du Schlupflöcher statt Straßen....:-)

  • Ich hatte mich mal vor 10 bis 12 Jahren um einen Stadtbus gekümmert. Die 12 m - Exemplare wurden von der ASEAG in Aachen zu 9000 bis 12.500 DM angeboten, wobei die billigeren um die 750.000 km drauf hatten mit der ersten Maschine. Die teureren hatten knapp über ne Million km runter, aber schon einen ATM.

    Ich habe den Bustyp probefahren können (einen noch im Einsatz befindlichen zugelassenen mit "Dienstfahrt" in der Anzeige) und war sehr angenehm überrascht über Fahrkomfort, Wendigkeit, Leichtigkeit der Bedienung und Bequemlichkeit des Fahrersitzes.

    Der Bus war eine Standard - Ausführung ohne die heute üblichen Spielereien wie Luftfedern mit Seitenabsenkung zum Aussteigen etc., die die Busse eher weniger geeignet für die Ausbauerei zum Womo machen würden, obwohl, Absenken vor der Campingplatzrezeption und Unterhaltung mit den Leuten per Lautsprecher, das würde Furore machen. Die Türen mit Luftbetätigung setzen übrigens besondere Maßnahmen gegen die von außen eindringende Kälte voraus genau wie auch die vielen Einscheibenverglasungen in der Karosserie (war bei mir das Killerkriterium).

    Auch auf einem etwa 25 km langen Autobahnanteil der Probefahrt war ich positiv überrascht. Der Bus lief 95 ohne Probleme, allerdings weiß ich nicht, wie der einen Dauerbetrieb im Bereich der Vmax bis runter z.B. nach Andalusien überstehen würde, weil er ja sonst nur im Stadtverkehr vergurkt wird. Na ja, vorsichtig anfangen und Notschmierstoff auf Teflonbasis in Öl und Sprit einfüllen, Motorreinigungszeug rein und, vor allen Diingen, den ganzen Mist aus dem Kühler rausspülen, es kann sein, dass Du am besten einen neuen Kühler direkt einbaust mit Termostat, dann hast Du Ruhe.

    Dies ist er generelle Vorbehalt bei Stadtbussen: Der Verschleiß aller Komponenten, vor allem aber des Fahrwerks, was u.U. zu teuren Folgereparaturen führen kann. Die Fahrzeuge werden aus Kostengründen bis aufs Letzte ausgequetscht und sind, obwohl eigentlich immer gut gewartet, nur noch als "ausgelutscht" zu bezeichnen. Außerdem sind die 12 m Exemplaren sehr selten geworden.

    PS: Ich hab einen Bekannten aus der Szene mal gefragt, weil mich das jetzt auch interessierte: Der hat mich drauf hingewiesen, dass es einen ziemlichen Verkaufssog für einigermaßen gut erhaltenen Stadtbusse gäbe. Die Verkehrsbetriebe trennen sich angeblich wegen der erzielbaren Preise früher, auf jeden Fall vor einem Motor-/Getriebeaustausch, von den Autos, die dann in den Export z.B. nach Kuba, nach Südamerika , nach Afrika und in den ehemaligen Ostblock gehen.

    Reisebusse sind da etwas anders, aber die werden meist erst mit deutlich über 1,5 Mio km ausgemustert, da ist alles schöne von ab, Korrosion, Verschleiß, Reparaturen an teuren Sachen wie Retarder und Klima etc.... Die von Topp-Unternehmen gut unter einer Mio km abgegebenen Busse werden je nach Ausstattung noch zu 6stelligen Kursen gehandelt. Schau Dir doch mal die Angebote der ganz großen Händler bundesweit an, dazu kauf Dir mal ein paar Monate "Truck Mobiles", dann hast Du ne ganz ordentliche Übersicht. Sonst gibt es immer wieder mal überraschende Schnäppchen, aber da mußt Du schon umtriebig sein und dich in der Szene mal schlau machen und notfalls sogar mehr als ein Jahr drauf warten...hihihi

    Bestimmt weiß Björn (Pauli xxp) dazu noch was.

  • Odi 17. Oktober 2021 um 22:33

    Hat den Titel des Themas von „Zulassung für Busse!“ zu „Reisebus oder Linienbus als Wohnmobil zulassen?“ geändert.

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