Gasvorschriften DIN EN 1949 (Stand 04_2021)

  • Regelungen der seit 2013 verbinlichen Version der DIN EN 1949


    Mein alter Beitrag zu den Gasvorschriften hier in der Wissensbasis ist schon etwas sehr in die Jahre gekommen und war schon länger nicht mehr ganz akuell. Auch die meisten anderen Texte, die man über den korrekten Aufbau einer Flüssiggasanlage in Freizeitfahrzeugen im Internet findet, entsprechen schon lange nicht mehr dem aktuellen Stand.

    Z. B. wird sich sehr oft noch auf die Regelungen des DVGW Arbeitsblatts G607 als Regelwerk für den Aufbau einer Flüssiggasanlage bezogen. Dieses regelt aber schon lange nicht mehr den Aufbau einer Flüssiggasanlage, sondern "nur noch" den Betrieb und die Prüfung. Der Aufbau von Flüssiggasanlagen ist inzwischen europäisch genormt in der DIN EN 1949. In dieser findet man nun also die gültigen Vorschriften (die dann aber auch im aktuellen DVGW Arbeitsblatt G607 als Prüfgrundlagen wiederholt werden).

    Daher habe ich jetzt mal wieder versucht, den derzeit (noch) aktuellen Stand der DIN EN 1949 von 2013 wieder zu geben. Es gibt aber bereits einen neuen, aktualisierten Normentwurf, der aber noch nicht verbindlich ist. Wer wissen will, ob diese Ausführungen hier noch aktuell sind, der sollte z. B. beim Beuth-Verlag nachschauen, ob es eine gültige neuere Version der Norm gibt.

    Ich gebe hier nur die Inhalte kurz zusammengefasst wieder, verbindlich ist natürlich immer der genaue Wortlaut in der Norm. Verschiedene Ausnahmen oder Präzisionen sind aus Platzgründen nicht aufgeführt. Ich übernehme auch keinerlei Gewähr, dass ich die inhalte der Norm hier korrekt zusammengefasst habe.

    Regelungsinhalt:

    Die Norm regelt die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen. Nicht jedoch Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen.

    Die Inhalte der Norm im einzelnen:

    Gasdruck

    Neuanlagen dürfen nur noch in 30 mBar aufgebaut werden. Früher waren 50 mBar vorgeschrieben bzw. erlaubt. Vorsicht also, wenn Ihr gebrauchte Gasverbrauchseinrichtungen kauft.

    Gasversorgung

    Für die Gasversorgung sieht die Norm die Versorgung aus Gasflaschen und / oder aus Gastanks vor.

    Gasflaschen müssen im Regelfall in einem Flaschenaufstellraum untergebracht werden. Eine Einspeisung von Außen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich.

    Im Normalfall darf es nur eine Flüssiggas(versorgungs)anlage in einem Fahrzeug geben. Eine Ausnahme gibt es, wenn ein Gasgenerator betrieben wird und der Gesamtgasverbrauch dadurch 1,5 kg/h übersteigt. Da dann die Versorgungsleistung dann nicht mehr für alle Verbraucher ausreichen würde, darf eine zweite Versorgungsanlage im Fahrzeug vorhanden sein. Beide Anlagen dürfen dann nicht verbunden werden.

    Flaschenaufstellraum („Gaskasten“)

    - Der Flaschenaufstellraum darf im Normallfall nur von außen zugänglich sein.

    - Der Flaschenaufstellraum muss „gasdicht“ zum Innenraum sein.

    - Die Gasflaschen müssen aufrecht stehen und jeweils mit mindestens zwei Halterungen befestigt sein, die ohne Werkzeug zu öffnen oder schließen sind.

    - Eine Entlüftungsöffnung nach außen, die 2 % der Grundfläche des Gaskastens , jedoch min. 100 cm² groß ist, muss vorhanden sein. Diese kann entweder im Boden oder unmittelbar über dem Boden in der Seitenwand sein, oder alternativ aufgeteilt werden in zwei Entlüftungsöffnungen mit je 1% der Grundfläche, aber min. 50 cm² groß unten und oben im Gaskasten. Die Lüftungen dürfen nicht durch die Gasflasche zugestellt werden (Aluflaschen haben keine Löcher im „Aufstellring“). Auf Wechselwirkungen mit Heizung achten (Bei S-Heizung mit Frischluftzufuhr von unten darf keine Entlüftungsöffnung nach unten vorhanden sein).

    - Keine Zündquellen im Gaskasten. D. h. keine Elektroinstallation im Gaskasten, außer Dinge wie Gasfernschalter oder Füllstandsanzeigen, die zum Betreiben der Gasanlage benötigt werden und exgeschützt ausgeführt sind.

    - Wenn sich direkt über dem „Gaskasten“ der Kocher befindet, dann muss ein Hitzeschild verbaut werden.

    - Der Gaskasten muss Abstand von sämtlichen Wärmequellen haben. (Auch von Auspuffanlagen unter dem Fahrzeug). Mindestmaße: Seitlicher Abstand 250 mm, unter dem Gaskasten 300 mm. Wenn dieser nicht eingehalten werden kann müssen Hitzeschilde montiert werden.

    - Der oder die Gasanschlussschläuche dürfen maximal 450 mm lang sein. Bei Flaschenauszügen auch 750 mm. Sie dürfen nicht durch Wände geführt werden. D. h. sie müssen im Gaskasten an die Gasrohrleitung angeschlossen werden.

    - Die Druckregler müssen für den Einsatz in Campingfahrzeugen zugelassen sein und eine Sicherheitseinrichtung gegen zu hohen Druck haben. Es sind sowohl einzelne Regler, die direkt an der Flasche verschraubt werden, als auch Regler, die an der Wand festgeschraubt werden, sowie Regler für Doppelflaschenanlagen mit automatisscher Umschaltung zulässig. Dabei dann unbedingt auf die richtigen Gasschläuche achten. Bei den wandmontierten Reglern müssen spezielle Hochdruckschläuche verwendet werden.

    - Die Gasschläuche müssen spannungsfrei verlegt sein.

    - Wenn Gasgeräte während der Fahrt verwendet werden sollen, so muss eine Einrichtung vorhanden sein, die die Gaszufuhr bei einem Unfall automatisch verschließt.

    - Druckregler und Gasschläuche müssen spätestens nach 10 Jahren ersetzt werden.

    - In der Nähe des Druckreglers muss ein Hinweisschild mit dem Gasdruck der Versorgungsanlage angebracht sein.


    Ausnahme für Gaskästen in Kastenwagenausbauten

    - Bei Kastenwagen (bzw. Fahrzeugen, wo für die Zugänglichkeit von außen ein Karosserieausschnitt in die typgenehmigte Karosserie des Basisfahrzeugs geschnitten werden müsste), darf der Flaschenkasten auch von innen zugänglich gebaut werden.

    - Er darf dann nur für maximal zwei Gasflaschen mit maximal je 16 kg ausgelegt sein.

    - Der untere „Türsockel“ muss min. 50 mm hoch sein und die Tür „gasdicht“ veschließen. Alternativ ist ein dichter Deckel von Oben möglich.

    - Bei von innen zugänglichen Flaschenkästen für maximal zwei Flaschen mit zusammen maximal 7 kg Inhalt ist eine Entlüftungsöffnung von 20 mm Durchmesser ausreichend. Eine ggf. verwendete Entlüftungsleitung muss komplett fallend verlegt und darf nicht länger als der fünffache Innendurchmesser sein.

    Gasversorgung durch eine zusätzliche Gasflasche von außen

    Es darf bei Bedarf über eine zusätzliche Gasflasche von außen eingespeist werden. Dafür muss eine Schnellschlusskupplung montiert sein, über die mit 0,3 - 0,5 bar eingespeist wird. Diese Kupplung ist über ein Umschaltventil, welches vor dem Druckregler der festen Versorgungsanlage montiert ist, so in die Anlage einzubinden, dass das Gas wahlweise immer nur aus der einen oderder anderen Gasflasche entnommen werden kann.

    Die externe Einspeisung muss gekennzeichnet werden und darf nicht kompatibel zu externen Entnahmekupplungen sein.


    Gasversorgung durch eine Gastank

    - Gastanks müssen den Anforderungen der UN/ECE-Regelung Nr. 67-01, Teil 1 Anhang 10 entsprechen.

    - Sie müssen ausgestattet sein mit: 80 % Füllstopp, Füllstandsanzeiger, Überdruckventil, Rohrbruchventil, handbetätigtem Absperrventil, Drucksicherungseinrichtung, gasdichte Einhausung (wenn erforderlich), Abscheider, der Verhindert, dass Flüssigphase in den Druckregler kommen kann und eine Fülleinrichtung.

    - Einbau entsprechend UN/ECE 67-01, Teil ll, Abschnitt 17 bzw. EN 12979:2002 Anhang B

    - Einbau so, dass nur Gas in Gasphase entnommen werdern kann.

    - Die Befülleinrichtung muss außerhalb des Fz. sein. Mindestabstand von Fenstern oder Lüftungseinrichtungen 500 mm.

    - Ein Prüfstutzen hinter dem Reglerausgang muss vorhanden sein.

    - Rohrleitungen sind vor Beschädigungen zu schützen.

    - Der Rohrinnendurchmesser darf durch Verformung nicht unzulässig verringert werden.

    (c) by Krabbe

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Weitere Gasinstallation

    - Die Gasinstallation ist mit festen Rohrleitungen vorzunehmen. Gasschläuche sind grundsätzlich nicht zulässen (Ausnahme bewegliche Kocher)

    - Alle Verschraubungen müssen zugänglich sein.

    Gasrohr:

    - Üblich und gebräuchlich ist Stahlrohr in 8 oder 10 mm mit Schneidringverschraubungen.

    - Alternativ zulässig sind Edelstahlrohr, Kupferrohr (bei Schneidringverschraubungen mit Stützhülsen) und hartes Kupferrohr. Bei Cu-Rohr müssen Schneidringe und Muttern aus Messing verwendet werden.

    - Als Verbindungsarten zulässig sind neben den Schneidringverschraubungen noch Kapillarlötverbindungen, Klemmringverschraubungen, Bördelverschraubungen und Gewindeverbindungen.

    - Quetschverbindungen oder Kunststoffverbindungen sind nicht zulässig.

    - Gasrohre müssen spannungsfrei verlegt und min. alle 100 cm befestigt werden. (Cu-Rohr alle 50 cm). Befestigungen aus Metall müssen Schutzeinlage aus Kunststoff haben.

    - Der Rohrdurchmesser ist so zu wählen, dass die Versorgung aller Gasgeräte gewährleistet ist. (Alle Geräte gleichzeitig Vollast). !Achtung bei Querschnittsverengungen durch biegen! Sinnvoll ist insbesondere bei großen Verbrauchern und/oder längeren Leitungswegen zumindest von der Gasflasche zum Verteilerblock 10 mm Rohr zu verlegen.

    - Rohrleitungen sind vor Beschädigungen zu schützen.

    - Der Rohrinnendurchmesser darf durch Verformung nicht unzulässig verringert werden.

    - Rohrleitungen sind ggf. vor Korrosion zu schützen,

    - Offene (ungenutzte) Leitungsöffnungen bzw. freie Abgänge am Verteilerblock müssen mit Blindstopfen und Überwurfmuttern verschlossen werden.

    - Gasleitungen dürfen nicht mit Elektroleitungen in Kontakt kommen. Der Abstand bei parallelem Verlegen muss min. 30 mm, bei Kreuzungen 10 mm betragen.

    - Trennstellen (Verschraubungen) im Gasrohr müssen zugänglich sein. Es sollten möglichst wenige Trennstellen eingebaut werden.

    - Beim Verlegen der Rohre durch Wände müssen diese so verlegt werden, dass sie nicht scheuern. (Ausreichend Abstand oder Gummitüllen o. ä.)

    Gasschläuche:

    - Müssen alle 10 Jahre getauscht werden.

    - Müssen für das jeweilige Land bestimmt / zugelassen sein. (z. B. Niederdruckschläuche f. D sind orange)

    - Die Anschlüsse müssen fest verpresst sein. Selbstbauten mit Schlauchschellen o. ä. sind verboten.

    - Schläuche dürfen nicht durch Wände verlegt werden.

    - Normalerweise dürfen Gasschlauch nur im Gaskasten sein. Bei schwenkbarem oder herausnehmbarem Kocher ist noch ein Gasschlauch im Innenraum zulässig. Dieser muss dann so kurz wie möglich sein (max. 750 mm) und muss vor Beschädigung gesichert sein.

    Absperreinrichtungen:

    - Ein Hauptabsperrhahn muss vorhanden sein. Meist genügt das Flaschenventil, sofern dies gut zugänglich ist. (Zugänglichkeit von außen ist ausreichend).

    - Für jeden Verbraucher muss ein eigener Absperrhahn vorhanden sein. Sind die Absperrhähne (z. B. bei Verwendung Absperrhahnblocks) nicht eindeutig den Verbrauchern zuzuordnen, dann müssen diese gekennzeichnet sein. Die Offen- und Geschlossen-Stellung des Hahns muss sofort erkennbar sein.

    - Bei nur einem einzigen Gasgerät (z. B. Kocher) reicht das Flaschenventil.

    Gasgeräte

    Allgemeines zu den Gasgeräten:

    - alle Geräte müssen für 30 mBar Gasdruck vorgesehen sein.

    - Alle Geräte müssen mit metallischen Gasleitungen fest und spannungsfrei angeschlossen sein. (Ausnahme: Auszieh- oder schwenkbare Kocher, diese dürfen mit einem Gasschlauch angeschlossen werden 8max. 750 mm, so kurz wie möglich und Gasgeneratoren, die wegen der Vibrationen mit einem Gasschlauch angeschlossen werden müssen. Schläuche dürfen nicht durch Wände, Böden, ... geführt werden.)

    - Alle Gasgeräte müssen für den Betrieb in Strassenfahrzeugen vorgesehen sein.

    o (Gerät muß CE o. DVGW-Zertifiziert sein,

    - Alle Gasgeräte müssen für Deutschland und für den Betrieb mit Propan und Butan zugelassen sein.- Insbesondere bei Gebrauchtgeräten: Die Typenschilder müssen vorhanden und lesbar sein.

    - Alle Geräte müssen über eine Flammüberwachung (Zündsicherung) verfügen.

    - Geräte müssen entsprechend den Herstellerangaben eingebaut und betrieben werden

    o z. B. Abgasführung

    o z. B Abgaskamin nicht in der Nähe von Fenstern

    o z. B. erforderliche Verbrennungsluftzufuhr

    o z. B. erforderliche Hitzeschilde oder Abstände

    Das heißt auch, dass Haushaltsgeräte i.d.R. nicht verbaut werden dürfen, auch wenn sie eine DVGW-Nr. tragen, da diese nicht für den Betrieb in Fahrzeugen vorgesehen sind, sondern nur für den Betrieb im Haushalt.


    Zusätzliche Regelungen zu einzelnen Geräten:

    Heizung:

    - Heizungen müssen raumluftunabhängig sein und der EN 624 entsprechen.

    Warmwassergeräte:

    - Warmwassergeräte müssen raumluftunabhängig sein und der EN 15033 entsprechen.

    Backofen / Grill:

    Es gibt zugelassene Geräte ohne geschlossenen Verbrennungskreislauf (ohne Abgasführung nach außen). Dann muss aber zwingend eine ausreichende Belüftung nach DIN EN 721 vorhanden sein und nachgewiesen werden. Dies ist für Selbstausbauer m. E. nicht durchführbar. Daher sollte auf Backöfen mit geschlossenem Verbrennungskreislauf zurückgegriffen werden.

    Kocher:

    - Es dürfen nur Kocher mit festen Brennerdeckeln eingebaut werden

    - Beim Betrieb des Herdes muss eine Belüftungsöffnung mit 150 cm² geöffnet werden.

    - Das Erwärmen der Einrichtung muss vermieden werden, eine Brandgefahr darf nicht vorhanden sein. Bei zu geringem Abstand zu brennbaren Gegenständen müssen fest angebrachte (ggf. klappbare) Abschirmbleche vorhanden sein. (Notwändige Abstände zu festen, brennbaren Gegenständen (z. B. Möbelwänden) 200 mm, zu beweglichen Gegenständen (Vorhänge) min. 300 mm)

    - Es muss der folgende Warnhinweis vorhanden sein: „WARNUNG Beim Kochen ist es erforderlich, für zusätzliche Lüftung zu sorgen, z. B. durch das Öffnen von Fenstern in der Nähe des Grill-, Koch- oder Backgerätes. Diese Geräte dürfen nicht zur Raumheizung verwendet werden.“

    Kühlschrank:

    - Muss der EN 732 entsprechen.

    - Darf nur noch so eingebaut werden, dass die Verbrennungsluft von Außen entnommen und die Abgase nach Außen abgeführt werden.

    „Gassteckdose“ für Grill o. ä.:

    - Es sind nur Sicherheits-Schnellschlusskupplungen zulässig, bei denen das Öffnen nur bei eingestecktem Gasschlauch möglich ist und der Gasschlauch nur bei geschlossenem Absperrhahn abgezogen werden kann.

    - „Gassteckdosen“ für Geräte außerhalb des Fz. müssen außen sein. Sie dürfen nicht mit Elektroanschlüssen zusammen instaliert werden, dürfen nur zur Gasentnahme verwendet werden udn müssen entsprechend gekennzeichnet sein.

    - An „Gassteckdosen“ innerhalb des Fahrzeugs (z. B. für einen herausnehmbaren Kocher) dürfen keine Geräte außerhalb des Fahrzeugs angeschlossen werden.

    - Ältere Modelle oder Kupplungen ganz ohne integrierten Absperrhahn dürfen nicht verwendet werden.

    Flüssiggasgeneratoren:


    - Müssen in einem zum Wohnraum dichten Aufstellraum aufgestellt werden.

    - Der Raum muss ausreichend belüftet sein.

    Abgasführungen:

    Unvorschriftsmäßige Abgasführungen können gefährlicher sein, als unvorschriftsmäßige Gasleitungen. Daher sollte auch bei der Abgasführung sehr gewissenhaft gearbeitet werden.

    Insbesonder ist auf folgende Punkte zu achten:

    - Abgasführungen müssen den Herstellervorschriftzen entsprechen.

    - Flexible Abgasleitungen müssen durchgängig sein und in einem Mantelrohr eingebaut werden.

    - Sie müssen i. A. steigend verlegt sein (außer Hersteller genehmigt etwas anderes).

    - Abgasleitungen müssen zur Kontrolle zugänglich sein.

    - Abgaskamine, die über Dach münden müssen mindestens 250 mm hoch sein.

    - Abgaskamine dürfen sich nicht imUmkreis von 500 mm um Tankstutzen befinden.

    - Abgaskamin von Geräten mit Gasverbrauch > 30 g/h dürfen nicht unter Fenstern münden und müssen min. 300 mm Abstand zu Fahrzeugöffnungen haben. Alternative kann ein Abschaltkontakt für das Gerät am Fenster angebracht werden. (Gibt es z. B. für die Truma Heizungen)


    Tipps:

    Wegen des geringen Gasdruckes in einer 30 mBar Anlage ist es wichtig, dass die Leitungsquerschnitte nicht unnötig verengt werden. Deshalb rate ich dazu die Gasleitungen möglichst mit einem passenden Rohrbiegegerät zu biegen (Kein Gerät für 16 mm Gasrohre für die Haushaltsinstallation, sondern nur Geräte passend für 8 mm bzw. 10 mm Rohr. Geräte zum Biegen von Bremsleitungen oder Einspritzleitungen sind lt. Information aus dem Forum auch geeignet.)

    Für das Abschneiden der Rohre empfehle ich einen kleinen Rohrschneider aus dem Baumarkt (unter 5€). Damit sind saubere und vor allen Dingen gerade Schnitte möglich, außerdem geht das Ablängen der Rohre damit sehr schnell, z. B. auch im Wohnmobil. Beim Sägen mit der Metallsäge besteht in erster Linie die Gefahr, dass Sägespäne in das Gasrohr geraten. Daher dann unbedingt die Rohre vor Einbau mit (ölfreier) Druckluft ausblasen.


    (c) by Krabbe (Sachkundiger für Flüssiggasanlagen gemäß DVGW-Arbeitsblatt G607)

    Viele Grüße
    Krabbe
    (Sachkundiger für Campinggasanlagen)

  • Odi 6. April 2021 um 19:05

    Hat das Thema geschlossen.
  • Odi 17. Oktober 2021 um 22:46

    Hat den Titel des Themas von „Gasvorschriften (Stand 04_2021) Teil 1“ zu „Gasvorschriften DIN EN 1949 (Stand 04_2021)“ geändert.

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