Regelungen der seit 2013 verbinlichen Version der DIN EN 1949
Mein alter Beitrag zu den Gasvorschriften hier in der Wissensbasis ist schon etwas sehr in die Jahre gekommen und war schon länger nicht mehr ganz akuell. Auch die meisten anderen Texte, die man über den korrekten Aufbau einer Flüssiggasanlage in Freizeitfahrzeugen im Internet findet, entsprechen schon lange nicht mehr dem aktuellen Stand.
Z. B. wird sich sehr oft noch auf die Regelungen des DVGW Arbeitsblatts G607 als Regelwerk für den Aufbau einer Flüssiggasanlage bezogen. Dieses regelt aber schon lange nicht mehr den Aufbau einer Flüssiggasanlage, sondern "nur noch" den Betrieb und die Prüfung. Der Aufbau von Flüssiggasanlagen ist inzwischen europäisch genormt in der DIN EN 1949. In dieser findet man nun also die gültigen Vorschriften (die dann aber auch im aktuellen DVGW Arbeitsblatt G607 als Prüfgrundlagen wiederholt werden).
Daher habe ich jetzt mal wieder versucht, den derzeit (noch) aktuellen Stand der DIN EN 1949 von 2013 wieder zu geben. Es gibt aber bereits einen neuen, aktualisierten Normentwurf, der aber noch nicht verbindlich ist. Wer wissen will, ob diese Ausführungen hier noch aktuell sind, der sollte z. B. beim Beuth-Verlag nachschauen, ob es eine gültige neuere Version der Norm gibt.
Ich gebe hier nur die Inhalte kurz zusammengefasst wieder, verbindlich ist natürlich immer der genaue Wortlaut in der Norm. Verschiedene Ausnahmen oder Präzisionen sind aus Platzgründen nicht aufgeführt. Ich übernehme auch keinerlei Gewähr, dass ich die inhalte der Norm hier korrekt zusammengefasst habe.
Regelungsinhalt:
Die Norm regelt die Installation von Flüssiggasanlagen in bewohnbaren Freizeitfahrzeugen und zu Wohnzwecken in anderen Fahrzeugen. Nicht jedoch Flüssiggasanlagen in gewerblich genutzten Fahrzeugen.
Die Inhalte der Norm im einzelnen:
Gasdruck
Neuanlagen dürfen nur noch in 30 mBar aufgebaut werden. Früher waren 50 mBar vorgeschrieben bzw. erlaubt. Vorsicht also, wenn Ihr gebrauchte Gasverbrauchseinrichtungen kauft.
Gasversorgung
Für die Gasversorgung sieht die Norm die Versorgung aus Gasflaschen und / oder aus Gastanks vor.
Gasflaschen müssen im Regelfall in einem Flaschenaufstellraum untergebracht werden. Eine Einspeisung von Außen ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich.
Im Normalfall darf es nur eine Flüssiggas(versorgungs)anlage in einem Fahrzeug geben. Eine Ausnahme gibt es, wenn ein Gasgenerator betrieben wird und der Gesamtgasverbrauch dadurch 1,5 kg/h übersteigt. Da dann die Versorgungsleistung dann nicht mehr für alle Verbraucher ausreichen würde, darf eine zweite Versorgungsanlage im Fahrzeug vorhanden sein. Beide Anlagen dürfen dann nicht verbunden werden.
Flaschenaufstellraum („Gaskasten“)
- Der Flaschenaufstellraum darf im Normallfall nur von außen zugänglich sein.
- Der Flaschenaufstellraum muss „gasdicht“ zum Innenraum sein.
- Die Gasflaschen müssen aufrecht stehen und jeweils mit mindestens zwei Halterungen befestigt sein, die ohne Werkzeug zu öffnen oder schließen sind.
- Eine Entlüftungsöffnung nach außen, die 2 % der Grundfläche des Gaskastens , jedoch min. 100 cm² groß ist, muss vorhanden sein. Diese kann entweder im Boden oder unmittelbar über dem Boden in der Seitenwand sein, oder alternativ aufgeteilt werden in zwei Entlüftungsöffnungen mit je 1% der Grundfläche, aber min. 50 cm² groß unten und oben im Gaskasten. Die Lüftungen dürfen nicht durch die Gasflasche zugestellt werden (Aluflaschen haben keine Löcher im „Aufstellring“). Auf Wechselwirkungen mit Heizung achten (Bei S-Heizung mit Frischluftzufuhr von unten darf keine Entlüftungsöffnung nach unten vorhanden sein).
- Keine Zündquellen im Gaskasten. D. h. keine Elektroinstallation im Gaskasten, außer Dinge wie Gasfernschalter oder Füllstandsanzeigen, die zum Betreiben der Gasanlage benötigt werden und exgeschützt ausgeführt sind.
- Wenn sich direkt über dem „Gaskasten“ der Kocher befindet, dann muss ein Hitzeschild verbaut werden.
- Der Gaskasten muss Abstand von sämtlichen Wärmequellen haben. (Auch von Auspuffanlagen unter dem Fahrzeug). Mindestmaße: Seitlicher Abstand 250 mm, unter dem Gaskasten 300 mm. Wenn dieser nicht eingehalten werden kann müssen Hitzeschilde montiert werden.
- Der oder die Gasanschlussschläuche dürfen maximal 450 mm lang sein. Bei Flaschenauszügen auch 750 mm. Sie dürfen nicht durch Wände geführt werden. D. h. sie müssen im Gaskasten an die Gasrohrleitung angeschlossen werden.
- Die Druckregler müssen für den Einsatz in Campingfahrzeugen zugelassen sein und eine Sicherheitseinrichtung gegen zu hohen Druck haben. Es sind sowohl einzelne Regler, die direkt an der Flasche verschraubt werden, als auch Regler, die an der Wand festgeschraubt werden, sowie Regler für Doppelflaschenanlagen mit automatisscher Umschaltung zulässig. Dabei dann unbedingt auf die richtigen Gasschläuche achten. Bei den wandmontierten Reglern müssen spezielle Hochdruckschläuche verwendet werden.
- Die Gasschläuche müssen spannungsfrei verlegt sein.
- Wenn Gasgeräte während der Fahrt verwendet werden sollen, so muss eine Einrichtung vorhanden sein, die die Gaszufuhr bei einem Unfall automatisch verschließt.
- Druckregler und Gasschläuche müssen spätestens nach 10 Jahren ersetzt werden.
- In der Nähe des Druckreglers muss ein Hinweisschild mit dem Gasdruck der Versorgungsanlage angebracht sein.
Ausnahme für Gaskästen in Kastenwagenausbauten
- Bei Kastenwagen (bzw. Fahrzeugen, wo für die Zugänglichkeit von außen ein Karosserieausschnitt in die typgenehmigte Karosserie des Basisfahrzeugs geschnitten werden müsste), darf der Flaschenkasten auch von innen zugänglich gebaut werden.
- Er darf dann nur für maximal zwei Gasflaschen mit maximal je 16 kg ausgelegt sein.
- Der untere „Türsockel“ muss min. 50 mm hoch sein und die Tür „gasdicht“ veschließen. Alternativ ist ein dichter Deckel von Oben möglich.
- Bei von innen zugänglichen Flaschenkästen für maximal zwei Flaschen mit zusammen maximal 7 kg Inhalt ist eine Entlüftungsöffnung von 20 mm Durchmesser ausreichend. Eine ggf. verwendete Entlüftungsleitung muss komplett fallend verlegt und darf nicht länger als der fünffache Innendurchmesser sein.
Gasversorgung durch eine zusätzliche Gasflasche von außen
Es darf bei Bedarf über eine zusätzliche Gasflasche von außen eingespeist werden. Dafür muss eine Schnellschlusskupplung montiert sein, über die mit 0,3 - 0,5 bar eingespeist wird. Diese Kupplung ist über ein Umschaltventil, welches vor dem Druckregler der festen Versorgungsanlage montiert ist, so in die Anlage einzubinden, dass das Gas wahlweise immer nur aus der einen oderder anderen Gasflasche entnommen werden kann.
Die externe Einspeisung muss gekennzeichnet werden und darf nicht kompatibel zu externen Entnahmekupplungen sein.
Gasversorgung durch eine Gastank
- Gastanks müssen den Anforderungen der UN/ECE-Regelung Nr. 67-01, Teil 1 Anhang 10 entsprechen.
- Sie müssen ausgestattet sein mit: 80 % Füllstopp, Füllstandsanzeiger, Überdruckventil, Rohrbruchventil, handbetätigtem Absperrventil, Drucksicherungseinrichtung, gasdichte Einhausung (wenn erforderlich), Abscheider, der Verhindert, dass Flüssigphase in den Druckregler kommen kann und eine Fülleinrichtung.
- Einbau entsprechend UN/ECE 67-01, Teil ll, Abschnitt 17 bzw. EN 12979:2002 Anhang B
- Einbau so, dass nur Gas in Gasphase entnommen werdern kann.
- Die Befülleinrichtung muss außerhalb des Fz. sein. Mindestabstand von Fenstern oder Lüftungseinrichtungen 500 mm.
- Ein Prüfstutzen hinter dem Reglerausgang muss vorhanden sein.
- Rohrleitungen sind vor Beschädigungen zu schützen.
- Der Rohrinnendurchmesser darf durch Verformung nicht unzulässig verringert werden.
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