Vorstellung mich und mein Plan : Absetzkabine auf Anhänger

  • Ich hab mal mit nem Freund, der vom Papa einen 2,50 m langen, aber nur 1,60 m breiten Laderaum zwischen den Bracken hatte, der Radkasten/das Schutzbkech war dann noch außen davor...750 kg zul. Gew. ungebremst, geliehen bekommen.

    Zweck war, ein 50 ccm Moped zu befördern und drin schlafen. Ohne Bracken war das Leergewicht ca 250 kg.

    Wir haben in Ständerbauweise mit außen und innen je 4 mm Siebdruck, dazwischen 20 mm Styrodur, eine Kiste mit 1,30 m Innenhöhe gebaut, die, weil sie zweischläfrig + Hund sein sollte, 1,80 m breit innen wurde. Wir haben die über die Ständer oberhalb der Brackenhöhe, also etwas höher als die Radkästen, seitwärts auf jeder Seite um 15 cm auskragen lassen, sodass mit Leisten (so ne Art selbst gebastelter lattenrost) zwei 90 cm Matrazen Platz fanden, die aber während der Fahrt hochgeklappt werden konnten. Dadurch konnte das Moped reingestellt und transportiert werden, auch Schlafsäcke, Kissen und etwas Gepäck fanden Platz. Davor wurde ein uralter Simca gespannt, die Fuhre ist dreimal am Mittelmeer gewesen.

    Wenn ich jetzt Euer "schmales" Vorhaben sehe, ist mir diese damalige Auskraglösung sofort eingefallen, mit der man auch einen schmalen Hänger ganz ordentlich verbreitern kann. Mit etwas Fantasie und geteilten Matrazen kann man sich auch in mindestens halber Hängerlänge eine Sitzgruppe reinbauen.und auch unter dem Bett Stauraum erzeugen oder ähnliche Ausbauvarianten kreieren, sogar eine Küchenbox und ein Schrank wären bei genügend langem Hänger realisierbar... Im Prinzip billig und leicht, auch mit dickeren Wänden mit 30 mm Iso und entsprechend solideren Leisten.

  • Hallo Holger,

    ich bin gerade mitten im Bau einer solchen "Wohnkabine", dazu gleich mehr.
    Könntest Du mir verraten welche Abmessungen (inkl Materialstärken) die Steckrungen und die Halterungen dafür bei Deinem Anhänger haben?

    Also, ich habe einen Einachs Tieflader Anhänger mit 1500kg zulGG (von KÖNIG Anhänger). Bei diesem Anhänger kann man die seitlichen Bordwände auch abnehmen und man hat somit einen Platformanhänger als Tieflader mit schön großen Rädern. Die Ladefläche ist 254cm lang und 134cm breit. Der anhänger ist mit Radhäusern 187cm breit.

    Darauf baue ich gerade eine abnhembare Wohnkabine in den Abmessungen 282cm lang 190cm breit und 140cm hoch. Die breite resultiert aus der breite meines Zugfahrzeugs (T6 Multivan) und aus der Überlegung daß die Kabine nicht wesentlich über die Radhäuser des Anhängers rausstehen sollte. Gleichzeitig wollte ich in der Kabine Querbetten realisieren, was bei einer Wandstärke von 2cm eine Innenbreite von 186cm ergibt und für uns (Körperlänge172cm) ausreichend ist. Die Länge resultiert aus dem Platz den ich für die Box als Lager habe. Die Box wird nämlich per Kran/Seilzug in den Dachstuhl meiner Garage gehoben, sodass der Multivan darunter parken kann. Ja un die Höhe der Kabine ist in meiner Anforderung begründet, daß die Gesamtfahrzeughöhe unter 2m sein soll. Um Trotzdem Stehhöhe zu haben bekommt die Kabine ein Aufstelldach.
    Der ganze Aufbau ist unisoliert, da ich ja eh ein Aufstelldach (Mit Zeltstoffwänden) habe und mir daher eine Isolierung des unteren Bereichs nichts bringt. Das Gewicht spielt auch nicht so eine große Rolle, da der Anhänger 1200kg Zuladung hat.
    Die Bodenplatte besteht aus einer 18mm Siebdruckplatte. Die Wände aus 18mm Fichte Sperrholzplatte (Wisa Spruce) die auf der Außenseite mit einer Lage Glasfasergewebe und Epoxidharz beschichtet wurden. Für mich war das eine gute Kombi, da die Siebdruckplatten doch deutlich schwerer und auch teurer sind. Die Sperrholplatten habe ich im Haus beschichtet wegen der konstanten Temperatur von mindestens 23°C. Die Platten wurden dann stumpf zusammengespaxt und auch verklebt. Dazu habe ich mir in der Garage aus Planen ein Arbeitszelt abgehängt um den zu beheizenden Raum möglichst klein zu halten. Und daher gibt es bis jetzt keine Fotos, da ich kein Fischeye Objektiv habe. Um die Kanten habe ich Alu-Riffelblechwinkel geklebt. Das Dach besteht aus einem Rahmen aus Alu-Riffelblechwinkel mit eingeklebter Sandwichplatte. Derzeit verfuge ich das Dach mit Sabatack 750XL und wenn das fertig ist, dann kann alles raus aus dem Zelt und dann gibts auch Fotos.
    Lackiert habe ich mit MIPA 250-30 in weiß mit der Rolle. Die Oberfläche ist leicht strukturiert, so ähnlich wie das Hammerschlagblech bei den alten Wohnwagen, aber halt nicht so gleichmäßig. Das war mir aber auch nicht wichtig.

    Das ganze Ding baue ich, weil man mit 5 Leuten (2 Erwachsene und 3 Kinder) nicht im T6 schlafen kann. Wir sind auch nicht die 2 Wochen Campingplatzsteher und da ich keine Lust auf Vorzelt Auf- und Abbau habe, war das der beste Kompromiss aus:
    - ich kann das Ding zu Hause lagern und brauch keine zusätzlich Garage/Hallenplatz anmieten
    - ich hab kein weiteres Fahrzeug was Versicherung/Steuern/TÜV kostet, da die Kabien als Ladung zählt
    - es ist kurz und schmal und damit kein Streß in kleinen Bergdörfern
    - Der Hänger ist "Basislager" und das Zugfahrzeug schneller für Ausflüge bereit

    Und dann ist das ganze ja auch noch ein Hobby.

    Bis bald,
    Ronny

  • Hallo zusammen,
    ja wie gesagt, noch ist es offen.
    Ich habe auch schon derartige Bein-Fuß-Sitz-Platzmessungen (in meinem Büro) hinter mich gebracht und das für äußerst knapp befunden. :?

    Aber nun darf der Hänger endlich frei herumfahren und -stehen. Das tut er nun von meiner Haustür. Und sobald er schneefrei ist
    und es allgemein draußen etwas gemütlicher ist, werden ich mal eine Pappkarton-Getränkekisten-Pseudo-Einrichtung reinstellen, und weitersehen.

    Wie gesagt, eure Argumente sind durchaus berechtigt. Allerdings habt ihr auch Ansprüche, und vor allem ein derart hohes Niveau, was z.T. nach hunderten,
    wenn nicht sogar tausenden an Arbeitsstunden aussieht, dem ich sicherlich nicht gerecht werden kann und werde! :D
    (Nicht zuletzt auch vom finanziellen Aufwand her)

    Meine (bisherigen) Überlegungen bei 1700 mm zu verbleiben:
    - sehr einfacher, stabiler Aufbau (1700 x 3600 oder evtl. auch 3750 mm, 150 mm Überhang über die Ladefläche hinten sollte kein Problem sein)
    klar, wenn man eure Konstrukte so sieht, stabil geht auch mit deutlich komplizierteren Grundrissen und Abmessungen...
    - sehr "harmonische" Verbindung mit meinem VW Sharan, Gespann hat gleiche Länge, und hätte mit Aufbau 1700 mm nahezu die gleiche Außensilhouette
    (passable bis gute Rückfahrsicht beim rangieren, keine Rückspiegelverlängerungen nötig,...)
    - ich erinnere mich noch gut an Urlaube auf "Katzenkopf-Camping" am Main, irgendwann Anfang der 80er mit dem T2-Bus unserer Bekannten
    ich weiß zwar nicht mehr wie breit die Kiste war (eher noch schmaler), aber es war einigermaßen gemütlich... :D
    - mehrfach saß ich in der Bimobil-Absetzkabine eines Onkels, der mit dem Ding auf seinem Pick up schon durch ganz Europa und halb Afrika getigert war.
    auch hier weiß ich die Breite nicht genau (ich denke mal um die 2 m), dafür war sie kurz, und es war alles drin was man braucht. Die Sitzecke war sehr klein.
    - eine meine liebsten Sitzgelegenheiten ist die Bierzeltgarnitur! Natürlich vorzugsweise mit Rückenlehne und auf einem oberfränkischen Bierkeller, mit passendem Getränk dazu! :D
    der Platzbedarf hierfür kommt ungefähr dem gleich was ich zu bieten hätte...
    - ich bin gerade wie gesagt etwas am zeichnen. Mir schwebt eine Frontsitzgruppe in U-Form vor, Sitzbreite 450 mm ringsum, Gesamtlänge 2000 mm, und in der Mitte
    ein auf Schlafhöhe absenkbarer Tisch mit 550 - 600 x 1500 mm. Ergibt Sitzplatz für 5 - 6 und Schlafplatz für 2 Personen (1600 x 2000 mm)
    - nicht zuletzt hätte ich bei dieser Breite der Kabine sehr wahrscheinlich die Möglichkeit, sie bei Nichtgebrauch / über Winter evtl. unter Dach stellen zu können,
    wenn ich mir was einfallen lassen diese da ohne Anhänger rein zu bugsieren... Die Option fänd ich auch nicht zu verachten.

    Auf dem Bildschirm passt das soweit einigermaßen, aber Papier ist geduldig, darum der Außenversuch in de nächsten Tagen...
    Was ich eben auch nicht ganz vergessen darf ist, das ich mit meinem bisher erreichten nicht gerade schnell war, und damit erstens bei meinem Chef etwas "in Ungnade" gefallen
    bin weil ich den Krempel immer irgendwo stehen hatte, und ich derzeit keine allzu große Lust habe an der Kabine sehr viel länge basteln zu müssen...

    Gruß

    Holger

  • Ronny,
    mein Siebdruckzeugs am Hänger hat allesamt auch 18 mm.
    Die Rungen sind aus Vierkantrohr 30 x 30 x 3 mm, die Aufnahmen dafür aus 40 x 40 x 3 mm.
    Der Rahmen ist aus 100 x 50 x 4 (oder 3, vergessen) mm mit den Außenmaßen 1750 x 3600 mm.

    Ich werde die Kabine AUF den Rahmen stellen. An der Unterseite der Kabine sind entsprechende Konturen vorgesehen, das die Kabine
    zum Rahmen gleich einen gewissen Formschluss hat. Zunächst wollte ich die Kabine mit Ösen für Spanngurte versehen.
    Inzwischen überlege ich ob ich die Verbindung Rahmen-Kabine nicht besser über vier der 40 x 40 mm Aufnahmen und Steckbolzen mit Splinten realisiere...

    Gruß

    Holger


  • Edith: gibt es in der Schweiz jetzt wirklich das gesetzt, das Ladegut nicht über die Fahrzeuge rausschauen dürfen, mit Ausnahme Heckfahrtträger bzw Fahrräder?


    Hoi

    Über die Fahrzeugbreite darf die Ladung nicht herausschauen.
    Die Radkästen zählen zur Fahrzeugbreite.
    Ausnahme Fahrräder, die dürfen.

    Grüsse Willy
    _______________________________________________________
    in dubio prosecco ;) mens sana in campari soda ;)

  • Hallo Willy,
    mein Aufbau auf dem Anhänger würde ja auf jeder Seite 3cm seitlich über die Radkästen hinausstehen und hinten 25cm. Heißt das ich dürfte so garnicht durch die Schweiz fahren?

    Holger:
    Deine Rungen sind außen 30x30, die Aufnahmen dafür sind innen 34x34, richtig? Sind diese 4mm nicht zuviel Spiel, also wackelt das ganze nicht stark?

    Viele Grüße,
    Ronny

  • Hallo Ronny,
    wackelt überhaupt nicht, und weniger Spiel würde ich auch nicht (mehr) zu planen wagen!

    Erstens hast du 2x ne dicke Feuerverzinkungsschicht vergessen :D ,
    zweitens bestehen die Seitenteile aus drei zusammengeschraubten Holzplatten, 4 x gesteckt, dadurch minimieren sich schon mal die einzelnen Toleranzen,
    und drittens werden die Bordwände ja noch an den Ecken mit den Bordwandverschlüssen miteinander verspannt.
    Da wackelt nix mehr!
    Im Gegenteil, als ich vor dem TÜV zum wiegen gefahren bin, haben wir zu zweit ganz schön "noddeln" müssen, um die Seitenwände rauszuziehen (3,6 m lang!) :D
    Und das Material arbeitet ja auch ganz ordentlich (Sommer/Winter/feucht/trocken..)

    Aber mein erster Gedanke war der gleiche den Du hattest...

    Gruß

    Holger


  • Hallo Willy,
    mein Aufbau auf dem Anhänger würde ja auf jeder Seite 3cm seitlich über die Radkästen hinausstehen und hinten 25cm. Heißt das ich dürfte so garnicht durch die Schweiz fahren?
    Ronny


    Richtig, ausser Du schraubst entsprechende Holzleisten oder Ähnliches seitlich an den Hänger.

    Grüsse Willy
    _______________________________________________________
    in dubio prosecco ;) mens sana in campari soda ;)

  • Gute Idee, wird aber nur Legal wenn diese Verbreiterung auch in den Anhängerpapieren entsprechend eingetragen ist, also der Anhänger offiziell auch auf dem Papier um 6cm breiter wird.


    Edith: gibt es in der Schweiz jetzt wirklich das gesetzt, das Ladegut nicht über die Fahrzeuge rausschauen dürfen, mit Ausnahme Heckfahrtträger bzw Fahrräder?


    Ja, seitlich darf grundsätzlich nichts überstehen, Ausnahme Landwirtschaftliche Fahrzeuge mit Heu oder Stroh usw. und Sportanhänger wo das Sportgerät nicht auseinander genommen werden kann (also z.B. ein Bootstrailer, das Sportgerät darf dann max. 2.55 breit sein).
    Vorne darf die Ladung 3 m ab Lenkradmitte und hinten 5m ab der hintersten Achse über das Fahrzeug hinausragen. Ab 1 Meter nach hinten muss es gekennzeichnet und in der Nacht beleuchtet werden.


    Ausnahme Fahrräder, die dürfen.


    Richtig, aber auch nur maximal 20cm pro Seite und die Gesammtbreite darf dann auch nicht über 2m sein. Bei einem 2m breitem Fahrzeug darf demnach auch kein Fahrrad überstehen.

    Aber ich denke bei 3 cm pro Seite dürfte das unter "Wo kein Richter auch kein Henker" laufen, aber garantieren dass es damit keine Probleme gibt wird niemand können, denn diesbezüglich sind unsere Gesetze eigentlich relativ klar.

    Gruss
    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...


  • Gute Idee, wird aber nur Legal wenn diese Verbreiterung auch in den Anhängerpapieren entsprechend eingetragen ist, also der Anhänger offiziell auch auf dem Papier um 6cm breiter wird.


    Hoi Urs

    Bei meinem Sachentransportanhänger stehen gar keine Abmessungen in den Papieren, komisch...

    Grüsse Willy
    _______________________________________________________
    in dubio prosecco ;) mens sana in campari soda ;)

  • Hallo Willy,

    dann müssten ja diejenigen PickUp Fahrer, die ihre Wohnkabine nicht eingetragen haben (gilt ja als Ladung) in der Schweiz illegal fahren. Die meisten Euro PickUps sind ja maximal 190cm breit, die Wohnkabinen stehen da in der Regel auf jeder Seite gut 10cm über.

    Bist Du Dir sicher, daß die Vorschrift nicht nur für schweizer Fahrzeuge anzuwenden ist?

    Viele Grüße,
    Ronny

  • Das weiss ich nicht

    Grüsse Willy
    _______________________________________________________
    in dubio prosecco ;) mens sana in campari soda ;)

  • Spiegel zählen nicht zur Fahrzeugbreite in dem Fall.

    Grüsse Willy
    _______________________________________________________
    in dubio prosecco ;) mens sana in campari soda ;)

  • Nun,
    Ich bin kein Schweizer, dass ist das Problem...
    Es sind nur meine gesammelten Infos: da war die Info dass es wirklich um die komplette äußere Breite geht.

    ... In Deutschland im Baustellen zählt aber immer die gesamte Breite inkl. Spiegel.

    .........
    Wie dem auch sei, ist ja auch ein Anhänger. Und wenn die Ladefläche 170cm breit ist und die Randabdeckung auch noch jeweils 20cm komme ich auf 210 cm über alles und habe innen dann 200cm bei 5cm Wandstärke. Was will man mehr :)

    Auch wenn aus optischen Gründen der Anhänger dem Zugfahrzeug angepasst werden soll, würde ich nicht auf 30cm verzichten. 30cm klingt nicht viel, aber ich Stelle dir die einfache Frage: passt du durch eine 40cm Tür - oder durch eine 70cm?

  • Hoi zämä


    dann müssten ja diejenigen PickUp Fahrer, die ihre Wohnkabine nicht eingetragen haben (gilt ja als Ladung) in der Schweiz illegal fahren. Die meisten Euro PickUps sind ja maximal 190cm breit, die Wohnkabinen stehen da in der Regel auf jeder Seite gut 10cm über.

    Bist Du Dir sicher, daß die Vorschrift nicht nur für schweizer Fahrzeuge anzuwenden ist?


    Ich bin zwar nicht Willi, aber ich hab diese Info direkt von einem MFK-Experten (MFK= schweizer TÜV), der damals meinen PickUp geprüft hat.
    Das steht genau so wie Urs es gepostet hat im Strassenverkehrsgesetz und gilt somit für alle Strassenverkehrsteilnehmer.
    Also auch für Ausländer welche in oder durch die Schweiz fahren.
    Wenn die Kabine also Ladung ist darf sie die Breite des Fahrzeuges (ohne Spiegel!) nicht überragen!
    Und da gibts keine Ausnahmeregel...die schweizer Polizei ist meines Wissens auch recht scharf was dieses Thema angeht, da es sich dabei um eine für die Sicherheit der anderen Verkehrsteilnehmer wichtigen Vorschrift handelt.

    Nun, die Pickups haben aber auch alle noch Spiegel. Die in der Regel auch noch auftragen.

    Genau diesen Einwand hab ich aber damals für mein Kabinenplan bekommen.
    Fraglich ob es soviel Kläger gibt.


    Die Auskunft ist zumindest für den Strassenverkehr in der Schweiz falsch!
    Und Kläger gibts bei uns normalerweise in uniformierter Form bei Grosskontrollen an viel befahrenen Strassen... :wink:

    Ich erinnere die, welche denken die Schweiz würde deutsche Gesetze in der Schweiz anwenden an den Fall des 'Gotthard-Rasers' aus Stuttgart, der mit bis über 200km/h durch den Gotthard-Tunnel fuhr und dabei auch noch mehrere Fahrzeuge überholt hat.
    Er dachte auch dass er nur dran kommt wenn er wieder mal in die Schweiz kommen würde, was er nicht mal auf Ladung des Gerichtes tat.
    Aber er irrte...
    Sein Auto wurde als Tatwaffe beschlagnamt und bei einer Versteigerung dem Meistbietenden verkauft, das Geld floss in die Staatskasse. Dazu musste in Deutschland ins Gefängniss...
    Die schweizer Verkehrspolizei wie auch die schweizer Justiz kann sehr gnadenlos sein.
    Klick mich!

    Etwas anderes ist es wenn die Kabine eingetragen ist, also zum Fahrzeug gehört: Dann nämlich ist die Kabine ein Teil des Fahrzeuges, über das hinaus keine Ladung überstehen darf... 8)


  • Bei meinem Sachentransportanhänger stehen gar keine Abmessungen in den Papieren, komisch...

    Das ist gut möglich, nein es ist eigentlich sogar die Regel dass die Abmessungen nicht direkt im Fahrzeugausweis stehen. Da steht aber eine Typengenehmigungsnummer und hinter dieser verbergen sich die ganzen technischen Daten zu dem Fahrzeug. Wurde ein Fahrzeug abgeändert oder passt es zu keiner Typengenehmigungsnummer wird da ein X eingetragen. Entgegen landläufiger Meinung ist ein X aber kein Freifahrtschein womit man an dem Fahrzeug nun alles machen kann was man will, aber das nur am Rande.
    So hat z.B. mein Daily Driver (Direktimport aus der EU) auch ein X drin. Dazu den Spruch dass ich den COC mitführen muss. Auf dem sind dann all die technischen Daten drauf. Der Chevy, welchen ich direkt von den Staaten geholt und zum Womo umgebaut habe, hat natürlich auch ein X drin. Da aus den Staaten gibt es dazu natürlich kein COC, sondern beim verzollen gibt es ein vom Zoll abgestempeltes Papier, das sogenannte 13.20 A-Formular. In diesem werden dann später bei der Zulassung die ganzen technischen Daten zusammengetragen, so auch die Abmessungen. Das wird dann unter meinem Fahrzeug abgelegt und zumindest die MFK hat Zugriff darauf. Ob die kleinen Männchen am Strassenrand auch Zugriff darauf haben weiss ich nicht, vermutlich nicht, die werden bei Verdacht von illegalen Abänderungen und Unstimmigkeiten eine Nachkontrolle aufbrummen und gut ist. So zumindest für einheimische Fahrzeuge. Bei ausländischen Fahrzeugen dürfte es von ein Auge zudrücken bei geringfügigen Sachen über eine Saftige Busse, bezahlbar vor Ort, bis hin zum Untersagen der Weiterfahrt bis der Mangel behoben ist (plus Busse) wohl alles geben.


    ... In Deutschland im Baustellen zählt aber immer die gesamte Breite inkl. Spiegel.


    In CH auch, das ist ja das verwirrende dran...Würde man eine Grosskontrolle in einer Baustelle mit 2m-Begrenzung auf der linken Spur machen, würden heutzutage wohl die meisten zahlen. Aber das interessiert im Normalfall keinen...bis ein Unfall passiert. Dann wird einem ein Strick daraus gedreht.
    Ich frag mich gerade ob ich mit eingeklapptem rechten Aussenspiegel am Daily driver auf der 2m-Spur legal unterwegs wäre? ;)


    Auch wenn aus optischen Gründen der Anhänger dem Zugfahrzeug angepasst werden soll, würde ich nicht auf 30cm verzichten. 30cm klingt nicht viel, aber ich Stelle dir die einfache Frage: passt du durch eine 40cm Tür - oder durch eine 70cm?


    Ich würde, wenn nicht notwendig auch nicht darauf verzichten. 30cm Innenbreite sind Welten. Als ich mein Womo gebaut habe, hab ich auch Tests gemacht, so mit Tüchern, Karton und Dachlatten. Dabei musste ich feststellen dass schon 5cm mehr Innenbreite einen merklichen Unterschied ausmachten...aber da sind die Vorlieben und Bedürfnisse wohl sehr verschieden und das ist auch gut so.


    Und Kläger gibts bei uns normalerweise in uniformierter Form bei Grosskontrollen an viel befahrenen Strassen... :wink:


    Wobei man das auch nicht überbewerten sollte. Ich bin in den letzten 10 Jahren vielleicht 2 mal kontrolliert worden und 2 weitere mal (mit dem Womo) durchgewunken worden. Vielleicht weil sie sich die Finger an einem solch exotischem Fahrzeug nicht verbrennen wollten...oder schlicht und einfach weil sie es mir angesehen haben dass ich legal unterwegs war ;)


    Etwas anderes ist es wenn die Kabine eingetragen ist, also zum Fahrzeug gehört: Dann nämlich ist die Kabine ein Teil des Fahrzeuges, über das hinaus keine Ladung überstehen darf... 8)


    Richtig, aber auch da gilt grundsätzlich schweizer Recht und das lässt es auch zu dass eine Breitere Kabine als das Fahrzeug auf eben dieses Fahrzeug zugelassen werden kann. Kommt dazu dass irgendwo in den Gesetzen steht dass es Abkommen mit den Europäischen Ländern gibt welche die gegenseitige Anerkennung der Zulassungen garantieren. So dürfte ich mit meinen originalen roten hinteren Blinker durch ganz Europa fahren obwohl sie in den meisten Europäischen Ländern illegal sind und das nur weil sie in CH legal sind und hier zugelassen sind (hab sie aus diversen Gründen trotzdem auf Gelb umgebaut). Und darum dürft ihr auch mit Höhergelegten Fahrzeugen mit grösseren Rädern (sofern bei euch legal und eingetragen) ganz legal durch CH fahren obwohl das bei uns nie und nimmer zugelassen würde...aber Ladung geht halt nicht unter diese Abkommen, egal ob die Ladung nun ein paar Paletten oder eben ein Wohnkoffer ist. Über 3.5t kommt dann noch das Thema Sonntags-, Nachtfahrverbot usw. zum tragen, aber ich schweife ab...

    Gruss
    Urs

    In der Theorie entspricht die Praxis der Theorie...

  • Hallo zusammen,
    Spiegel zählen nicht zur Fahrzeugbreite, LKW wären dann alle über 2,55 resp. 2,6m...

    Art. 38 Abs. 1 Bst. f, g, k–m, p und q, Abs. 1bis Bst. g und m sowie Abs. 1ter
    1 Die Fahrzeuglänge ist zu messen über die äussersten, fest mit dem Fahrzeug verbundenen Teile, jedoch ohne:
    f. Spiegel und andere Systeme für indirekte Sicht sowie deren Halterungen,
    Profilanzeiger;
    g. Sichthilfen;
    k. Trittstufen und Handgriffe;
    l. Stossstangen- und Anfahrgummis oder ähnliche Vorrichtungen;
    m. Hebebühnen, Beladerampen und vergleichbare Einrichtungen in Fahrstellung bis höchstens 0,30 m, sofern die Ladekapazität nicht erhöht wird;

    Auszug aus schweizer Bestimmungen

    Gruss Karsten

  • Danke für die Klarstellung.

    Dann werde ich wohl das Wohnklo beim TÜV vorführen und auf den Anhänger eintragen lassen, oder ich lass es einfach darauf ankommen. Hatte ja mal einen HZJ79 mit selbstgebauter Kabine, die jeweils 6cm breiter war als das Fahrerhaus, das hat die Schweizer nicht interessiert.

    Viele Grüße,
    Ronny

  • Tach minnander,
    mal was Organisatorisches an die Erfahrenen bzw. Admins, weil ich mir nicht ganz sicher bin:

    Die Überschrift "Vorstellung mich und mein Plan...." trifft ja nun nicht mehr so unbedingt zu.
    Vorgestellt hatte ich mich und den Plan vor einiger Zeit, und Teil 1 des Plans ist erfüllt (der Anhänger).

    Soll ich nun bez. dem Bau der Kabine selbst hier weiterschreiben und fragen stellen, oder besser ein neues, separates Thema eröffnen? :?

    Gruß

    Holger

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